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Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 09:27
von Salva
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Insolvenzverfahren.
Das Insolvenzverfahren wurde am 12.05.2020 eröffnet.
Die Abtretungsfrist endete am 12.05.2025
.
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 06.06.2025 wurde mir die Restschuldbefreiung mit Wirkung zum 12.05.2025 erteilt.
Im Mai 2026 fand der Schlussstermin statt.

Nun habe ich im Juli 2026 vom Insolvenzverwalter einen Fragebogen erhalten. Darin werden Einkommensnachweise der letzten 12 Monate sowie Angaben zu meinen Einkünften verlangt.

Meine Fragen:

Warum werden nach bereits erteilter Restschuldbefreiung und abgelaufener Abtretungsfrist noch Einkommensnachweise angefordert?

Bin ich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann sagen, warum der Insolvenzverwalter zu diesem Zeitpunkt noch solche Unterlagen verlangt?

Vielen Dank für eure Antworten.

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 10:47
von tidus82
Ich vermute das wird ein Automatismus Fehler sein - der IV wird wahrscheinlich alle offenen Verfahren selektieren und entsprechend die Fragebögen raus senden.
Ruf kurz den IV an und frag nach - ich behaupte das lässt sich schnell klären :)

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 15:48
von Salva
Danke, ich habe versucht, es telefonisch zu klären, konnte aber niemanden erreichen.
Habe eine E-Mail geschrieben und das ist die Antwort:

Da das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, wird das Schreiben zur Anfrage der wirtschaftlichen Verhältnisse automatisch erstellt und verschickt.

Soll ich jetzt ausfüllen oder nicht?

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 17:03
von robo
In 05.2020 eröffnet und bis 07.2026 noch nicht aufgehoben ?
Boah ... diese Erfahrung haben vermutlich noch nicht so viele gemacht.
Aber immerhin gab es in 06.2026 'schon' einen Schlusstermin ... *Ironie-off*

Man weiß ja nun nicht, woran es lag (IV oder Gericht ?) oder ob Dein Verfahren wirklich so aufwendig war ?
Aber wenn die weiter so schnell arbeiten, dann kommt Dein Aufhebungsbeschluß vom Gericht jetzt vielleicht, bevor Dein IV bemerkt, dass Du noch nicht geantwortet hast.

Ich würde es vorerst nicht beantworten, erstmal liegen lassen und abwarten, was kommt.
Was kann Dir passieren ?

Die Email-Antwort klingt ja genau so automatisch erstellt - und wenn einmal "der Wurm" drin ist ...

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 19:12
von Salva
Meine Frau ist am 27.05.2025 verstorben. Seit Juni 2025 erhalte ich eine Witwenrente von 420 € monatlich. Außerdem wurde mir im Juli 2025 eine einmalige Hinterbliebenen-Betriebsrente in Höhe von 48.000 € ausgezahlt.

Muss ich die Witwenrente und die einmalige Hinterbliebenen-Betriebsrente im Fragebogen angeben?

Ist das jetzt eine Problem?

Kann meine Aufhebung gefährdet?

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 20:44
von TomH
Die Antwort liest sich wie der vermutete Automatismus Fehler. Insofern bisdahin kein Fehlmeldungen Ihrerseits übermittelt wurden, würde ich meiner "Arbeit" (gesetzlichen Verpflichtung) 2mal nachkommen.

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 21:51
von imker
... das liest sich fast so, als sei das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben worden.

wenn das so ist, ist fachlch gute Beratung angesagt - hin zu den Menschen, denen Du in dieser Sache vertraust.

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 21. Jul 2026, 21:57
von robo
Und was würdest Du Deinem Bruder raten, Imker ?

Gesetzt der Fall, RSB zum 12.5.2025 erteilt, Verfahren bis dato ab noch nicht aufgehoben.

Graf Wadula ?
Was sagst Du dazu ?

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 22. Jul 2026, 09:31
von Salva
Ich habe mit dem Amtsgericht telefoniert und gefragt, warum mein Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist.

Das Amtsgericht wartet noch auf den Abschlussbericht beziehungsweise die Schlussabrechnung des Insolvenzverwalters.

Das kann nicht wahr sein.

Die haben mir vor drei Jahren um die 63.000 € gepfändet.
Die Hälfte haben sie selbst kassiert.

Ich habe keine Nerven dafür.
Bei mir kommt alles wieder hoch. Der Verlust meiner geliebten Frau hat mich voll getroffen.
Mit meiner Restschuldbefreiung vom 12.05.2025 waren für mich die Sachen abgeschlossen, und bis jetzt habe ich von meinem Insolvenzverwalter nichts mehr gehört.

Ich war gerade bereit, wieder aufzustehen.
Das zieht mich wieder total runter.

Sorry, wenn ich euch mit meinen privaten Sachen belästige.

Vielen Dank für eure Antworten.

Re: Restschuldbefreiung seit 12.05.2025 – Warum fordert der Insolvenzverwalter noch Einkommensnachweise?

Verfasst: 22. Jul 2026, 09:38
von caffery
Bei der Geschichte hat in meinem Langzeitgedächtnis was geklingelt...

post27405.html#p27405

Die damaligen Antworten gelten weiterhin.