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Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 4. Jun 2026, 06:24
von yoyo
Hallo,

ich habe vor 6 Jahren Schuldenerlass beim Bafögamt beantragt. Am 31.5.26 endete die Rückzahlung.

Der Verlauf war 20 Jahre lang tadellos. Nur davor gab es einmal Anschriftenermittlung und Einschaltung des Hauptzollamts zwecks Eintreibung einer Bafögrate, da ich, bevor ich mein eigentliches Studium angefangen und beendet habe, schon mal einen Monat eingeschrieben war und einen Monat Bafög bezogen habe. Diese Sache löste sich quasi in Luft auf, da das Bafögamt die Angelegenheit zu meinen Gunsten regelte, mir die eine Rate schenkte und das Hauptzollamt wieder abbestellte. Dazu kam damals ein Schreiben, aber leider habe ich das nicht mehr. Ich habe gestern um Übersendung einer Kopie davon gebeten.

Nun wird ja bald über den Schuldenerlass entschieden. Wie ist diese Sache dann zu bewerten? Weder die Rate noch die Kosten für den Vollstreckungsbeamten wurden letztendlich eingetrieben. Könnte man eventuell beim Widerspruch da ansetzen, falls der Antrag abgelehnt wird?

Ich beziehe Bürgergeld und habe 2.100 € gespart. Man hat ja einen Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld. Der wäre bei Stundung dann weg oder kann man den irgendwie retten? Das ist mein einziges Geld. Auf der Seite des Bafögamts heisst es, dass das eine Ermessensfrage wäre. Wie bemessen die 2.100 €?

Re: Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 4. Jun 2026, 17:01
von robo
yoyo hat geschrieben: 4. Jun 2026, 06:24 ...
ich habe vor 6 Jahren Schuldenerlass beim Bafögamt beantragt.
...
Am 31.5.26 endete die Rückzahlung.
...
Der Verlauf war 20 Jahre lang tadellos.
...
Nun wird ja bald über den Schuldenerlass entschieden.
...
Ich verstehe den Sachverhalt nicht.
Und Deine Frage dazu verstehe ich auch nicht.
Kannst Du das nochmal anders formulieren ?
Was ist Dein "Problem" ?

Re: Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 4. Jun 2026, 17:46
von yoyo
Dann auf die Frage abgekürzt. Sollte ich beim Bafög Stundung beantragen müssen, weil ich nur Bürgergeld beziehe und 2.100 € gespart habe, wie funktioniert das dann? Sagt das Bafögamt, ich soll meine 2.100 € sofort zur Tilgung einsetzen und der Rest der Forderung wird gestundet? Meine Bafögschulden betragen 12.500 €.

Re: Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 4. Jun 2026, 17:59
von robo
tja ... das macht es auch nicht besser ...

Gab es in diesen sechs Jahren ein Insolvenzverfahren ?

Was hast Du bis zum 31.5.26 zurückgezahlt ? Wieviel ? an wen ? wofür ?

Welcher "Verlauf war 20 Jahre tadellos" ?

Wer entscheidet jetzt über den "Schuldenerlass" ? Um welche Schulden geht es da ? Wieviel ? Bei wem ?

Nur schon mal so viel:
Beim Bürgergeld gibt es so etwas wie Schonvermögen.
Bei Schulden gibt es das nicht.

Re: Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 4. Jun 2026, 18:10
von yoyo
Nein, kein Insolvenzverfahren.

Hab von meinen Bafög-Schulden wegen niedrigem Verdienst nichts zurückgezahlt. Ich war 20 Jahre lang freigestellt.

Tadelloses Verhalten ist wichtig für den Schuldenerlass. Es darf keine Anschriftenermittlung geben oder Mahngebühren oder sonst was.

Das Bafögamt entscheidet darüber. Das gilt für alle Altschuldner. Nach 20 Jahren wird geprüft, ob die Restschuld erlassen werden kann.

Wieviel, bei wem hab ich aber deutlich geschrieben. Bafög. 12.500 €...

Re: Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 4. Jun 2026, 20:16
von robo
Sie wollen sicher den Bescheid zum Bürgergeld sehen - und was sonst noch ?
Ich würde genau lesen, was gefragt wird - und dann natürlich ehrlich antworten.
Aber nur, wonach gefragt wird, nicht "im vorauseilenden Gehorsam" ...
Viel Glück !

Re: Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug

Verfasst: 5. Jun 2026, 09:22
von yoyo
Danke