Schuldenerlass (Kooperationserlass) Bafög Stundung Bürgergeldbezug
Verfasst: 4. Jun 2026, 06:24
Hallo,
ich habe vor 6 Jahren Schuldenerlass beim Bafögamt beantragt. Am 31.5.26 endete die Rückzahlung.
Der Verlauf war 20 Jahre lang tadellos. Nur davor gab es einmal Anschriftenermittlung und Einschaltung des Hauptzollamts zwecks Eintreibung einer Bafögrate, da ich, bevor ich mein eigentliches Studium angefangen und beendet habe, schon mal einen Monat eingeschrieben war und einen Monat Bafög bezogen habe. Diese Sache löste sich quasi in Luft auf, da das Bafögamt die Angelegenheit zu meinen Gunsten regelte, mir die eine Rate schenkte und das Hauptzollamt wieder abbestellte. Dazu kam damals ein Schreiben, aber leider habe ich das nicht mehr. Ich habe gestern um Übersendung einer Kopie davon gebeten.
Nun wird ja bald über den Schuldenerlass entschieden. Wie ist diese Sache dann zu bewerten? Weder die Rate noch die Kosten für den Vollstreckungsbeamten wurden letztendlich eingetrieben. Könnte man eventuell beim Widerspruch da ansetzen, falls der Antrag abgelehnt wird?
Ich beziehe Bürgergeld und habe 2.100 € gespart. Man hat ja einen Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld. Der wäre bei Stundung dann weg oder kann man den irgendwie retten? Das ist mein einziges Geld. Auf der Seite des Bafögamts heisst es, dass das eine Ermessensfrage wäre. Wie bemessen die 2.100 €?
ich habe vor 6 Jahren Schuldenerlass beim Bafögamt beantragt. Am 31.5.26 endete die Rückzahlung.
Der Verlauf war 20 Jahre lang tadellos. Nur davor gab es einmal Anschriftenermittlung und Einschaltung des Hauptzollamts zwecks Eintreibung einer Bafögrate, da ich, bevor ich mein eigentliches Studium angefangen und beendet habe, schon mal einen Monat eingeschrieben war und einen Monat Bafög bezogen habe. Diese Sache löste sich quasi in Luft auf, da das Bafögamt die Angelegenheit zu meinen Gunsten regelte, mir die eine Rate schenkte und das Hauptzollamt wieder abbestellte. Dazu kam damals ein Schreiben, aber leider habe ich das nicht mehr. Ich habe gestern um Übersendung einer Kopie davon gebeten.
Nun wird ja bald über den Schuldenerlass entschieden. Wie ist diese Sache dann zu bewerten? Weder die Rate noch die Kosten für den Vollstreckungsbeamten wurden letztendlich eingetrieben. Könnte man eventuell beim Widerspruch da ansetzen, falls der Antrag abgelehnt wird?
Ich beziehe Bürgergeld und habe 2.100 € gespart. Man hat ja einen Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld. Der wäre bei Stundung dann weg oder kann man den irgendwie retten? Das ist mein einziges Geld. Auf der Seite des Bafögamts heisst es, dass das eine Ermessensfrage wäre. Wie bemessen die 2.100 €?