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Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 26. Mai 2026, 18:43
von WW90
Hallo Leute,

bin vor einigen Monaten auf dieses Forum gestoßen und habe mich jetzt angemeldet und hoffe dadurch etwas Erfahrungen von Leuten zu lesen die in einer ähnlichen Situation wie ich sind/oder einfach über das Thema Insolvenz etc. Bescheid wissen.

Eigentlich habe ich immer auf mein Geld geschaut und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Dann habe 2022 ich den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt (nebenberuflich, habe währenddessen noch Vollzeit gearbeitet). Hat sich leider als den schlimmsten Fehler meines Lebens herausgestellt.

Habe Schulden in höhe von ca 80.000€

- Finanzamt
- 1. Kredit - 20.000€ + 10.000€ Zinsen / davon 12.000 abbezahlt (S-Kredit per Klick)
- Kredit bei Getränkelieferant - 10.000 / davon 0 abbezahlt
- Kredit bei Getränkelieferant - 5.000 / davon 0 abbezahlt
- Miete - 17.500
- Finanzamt
- Stadtwerke - 5.000


Die Kreditverträge sind inzwischen 3-4 Jahre alt.
Meine Sorge ist das mir die RSB nach der Insolvenz versagt wird wegen Vermögensverschwendung (3 Jahre vor Antragstellung ja möglich durch antrag eines Gläubigers), da ich im Jahr 2023-2024 privat viel Geld ausgegeben habe, Bargeld abgehoben, Amazon, Urlaub etc. Da ich irgendwie geglaubt habe das alles noch stämmen zu können und keinen Überblick über meine Situation hatte. Als es mit den Pfändungen angefangen hat, wusste ich das ich das nicht mehr hinkriege. Einzelne Gläubiger nach der Insolvenz auszubezahlen wegen Unerlaubter Handlung oder sowas wäre mir Recht, nur eine Komplette versagung der RSB wäre halt der worst case.
Seit 2025 bin ich Arbeitslos da ich es in meinem alten Beruf nicht mehr ausgehalten habe. Seit Oktober 2025 krankgeschrieben wegen meiner Psyche. Würde auch wieder in meinen alten Beruf zurückkehren, 3 Jahre gehen schnell rum. Aber die Versagung der Restschuldbefreiung macht mir wirklich große Angst.
Bin über jeden Ratschlag oder Erfahrungsberichte dankbar.

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 26. Mai 2026, 22:19
von TomH
Ich bezweifle, dass demnach einem Strick in der Privatinsolvenz gezogen wird. Außer ggf. ein Gläubiger wäre ein persönlicher Bekannter - oder stark persönlich nachtragender, der es alleine darauf anlegt; auch wenn dessen möglicher Ausgang recht "offen" zunächst erscheint.

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 27. Mai 2026, 01:01
von Shopgirl
Ich glaube, du hast eine falsche Vorstellung von Vermögensverschwendung. Wenn du dir nicht gerade eine Segeljacht auf Amazon bestellt hast, sollte es da keine Probleme geben.

Du hast jetzt nicht gesagt, um welche Summen es geht, aber mal ein Einkauf, auch wenn er unvernünftig war, kostet dich sicher nicht die RSB.

Vermögensverschwendung wären extrem hohe Konsumausgaben, die sich nicht erklären lassen. Man macht sich quasi noch fix arm und geht dann in die Insolvenz. Wenn er Urlaub keine 25k Weltreise auf einem Luxusdampfer war, solltest du nicht vom worst case ausgehen. Zumal auch niemand im Verfahren danach fragen wird, wo du vor 3 Jahren im Urlaub warst.

Ich habe in all den Jahren Schuldner-Forum noch nie gelesen, dass irgendwem die RSB wegen Vermögensverschwendung versagt wurde.

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 27. Mai 2026, 21:38
von WW90
Danke für die Antworten, das die RSB selten wegen diesem Grund versagt wird macht mir Hoffnung.
Allerdings geht es bei mir leider nicht um eine einmalige oder selten mal hohe unvernünftige Ausgabe, ich war bin einfach wirklich unverantwortlich mit Geld umgegangen und hab jedes mal meinen kompletten Monatlichen Lohn ausgegeben. Drogensucht (Cannabks) Kaufsucht war mit unterem auch dabei. Habe in den Jahren 23,24 auch relativ gut verdient.

Bekomme seit 2025 sogut wie kein Geld mehr und habe es auch nur für nötige Sachen ausgegeben. Seit über einem Jahr auch frei von Cannabis. Schäme mich extrem und sehne mich so nach finanzieller Ordnung. Würde auch Nebenberuflich arbeiten wenn das irgendwie helfen würde

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 28. Mai 2026, 00:39
von Shopgirl
Dass man sein Gehalt ausgibt, ist jetzt aber keine Vermögensverschwendung.
Du machst dir einen Kopf um nichts. Und solche Ideen wie irgendwelche Nebenjobs, wenn du schon im Hauptjob aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kannst, vergisst du bitte ganz schnell, ja? Zumal das auch keine Auswirkungen hätte, wenn dir (was nicht passieren wird) die RSB wegen dieses Angstszenarios versagt werden würde.

Hast du dich schon an eine Schuldnerberatung gewandt?

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 28. Mai 2026, 00:53
von WW90
Lebe bei meinen Eltern und sie haben aufgrund meiner Situation keine Miete von mir verlangt, deswegen habe ich immer wieder das Geld ausgegeben. Da ich den großen Kredit monatlich abbezahlt habe, habe ich mir um die anderen Gläubiger keine Sorgen gemacht, weil ich gedacht habe im Notfall zahle ich sie in den nächsten 12-24 Monaten aus (nachdem ich meine selbstständigkeit aufgeben würde) indem ich mein ganzes Geld in die Schulden stecke. Nach den Kontopfändungen hat sich der Plan dann erledigt.

Ich habe mich für einen Anwalt für Insolvenzrecht entschieden da ich noch Steuererklärungen der Geschäftsjahre nachreichen muss (die Kanzlei hat auch ein Steuerbüro)

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 28. Mai 2026, 01:15
von WW90
Ich lese halt manchmal, ja paar 1.000 Euro verzockt und deshalb redet man von Vermögensverschwendung. Bei mir waren es in den Jahren ja deutlich mehr. Habe zwischen 2.000 - 2.300 verdient und alles restlos ausgegeben, natürlich nicht in böser Absicht. Weil eine Zahlungsunfähigkeit war ja schon abzusehen, deswegen mache ich mir soviele sorgen. Und überlege ob ich noch warte mit der Insolvenz bis meine 3 Jahre rum sind oder ob das sinnfrei ist

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 28. Mai 2026, 03:17
von Shopgirl
Ich lese halt manchmal, ja paar 1.000 Euro verzockt und deshalb redet man von Vermögensverschwendung.
Wo liest du so was?
Bei mir waren es in den Jahren ja deutlich mehr. Habe zwischen 2.000 - 2.300 verdient und alles restlos ausgegeben,
Wen soll das interessieren? Ich will die Summen nicht klein reden, aber seinen Monat mit 2000 Euro zu bestreiten, ist vermutlich bei einem mittleren Einkommen schlicht normal. Klar, du hättest ein bisschen was sparen können (empfiehlt sich ja immer), aber das ist vieles, nur keine Vermögensverschwendung.

Bei wem hast du eigentlich deine Schulden? Nur bei Banken? Für die bist du ein reiner Standard-Fall. Da wird sich niemand ansehen, ob du (ich sag das mal ganz salopp) Mutti 300 Euro für Miete gegeben hast oder nicht. Zumal du die Kredite ja auch jahrelang bezahlt hast.

Entspann dich und geh die Inso an. Dein Anwalt wird dir genau das gleiche sagen.

Ansonsten weiß ich nicht, wie ich dir die Sorgen nehmen soll. Gegen die Angst vor höchst unwahrscheinlichem Szenario XY kannst du nur selbst angehen. Am besten, indem du dich informierst.
Die Versagensgründe kannst du hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html
Du wirst dich auf Punkt 4 stürzen, aber da geht es um VERMÖGEN, nicht um das Verleben eines mittleren Einkommens.

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 28. Mai 2026, 10:12
von TomH
WW90 hat geschrieben: 28. Mai 2026, 01:15 Ich lese halt manchmal, ja paar 1.000 Euro verzockt und deshalb redet man von Vermögensverschwendung
Ich hatte einen Fall mal recherchiert, da ging es dann aber darum, dass jemand aufgrund seiner Situation hätte wissen müssen, dass er in die Insolvenz gerät, und stattdessen in dieser Zeit nochmal kräftig Kredit und Dispo in Anspruch genommen hat, also bis zum Limit.

Re: Angst um Versagung der RSB

Verfasst: 28. Mai 2026, 10:55
von Icke26
TomH hat geschrieben: 28. Mai 2026, 10:12
WW90 hat geschrieben: 28. Mai 2026, 01:15 Ich lese halt manchmal, ja paar 1.000 Euro verzockt und deshalb redet man von Vermögensverschwendung
Ich hatte einen Fall mal recherchiert, da ging es dann aber darum, dass jemand aufgrund seiner Situation hätte wissen müssen, dass er in die Insolvenz gerät, und stattdessen in dieser Zeit nochmal kräftig Kredit und Dispo in Anspruch genommen hat, also bis zum Limit.
Oft wird hier anhand von Kontoauszügen, Mahnungen oder Gehaltsabrechnungen rekonstruiert, ab wann dem Schuldner seine Lage objektiv klar gewesen sein musste