Benötige Negaitvbescheinigungen des Finanzamts
Verfasst: 22. Mai 2026, 14:10
Hallo Ihr LIeben
!
Vor ein paar Wochen hat mich meine Krankenkasse im Rahmen einer "Einkommensbefragung" angeschrieben und die Einkommenssteuerbescheide für 2023 und 2024 angefordert. Beide Dokumente existieren in dieser Form nicht, da ich in beiden Jahren keine Einkommenssteuer zahlen musste und auch keine Erklärung eingereicht habe (fahrlässigerweise, füge ich hinzu). Details gerne auf Nachfrage, kein Problem.
Für 2023 ist das nicht dramatisch, für 2024 allerdings sollte meiner - vielleicht mangelhaften? - Recherche nach nun der Insolvenzverwalter für meine Einkommenssteuererklärung gewesen sein. Den habe ich heute angeschrieben und nur als Einzeiler erhalten, es finde keine Beratung (und damit keine Prüfung) statt. Punkt.
Was jetzt?
Ich habe dem Verwalter nochmal geantwortet und dahingehend präzisiert, dass es mir im Prinzip um die steuerlichen Vorgänge geht und ich die geistige Transferleistung zur Krankenkasse dann gerne selbst übernehme - im Grunde für ihn nicht wichtig. Was ich nicht weiß, ist eben, wer hier und heute zuständig ist und eine Negativbescheinigung überhaupt erhalten kann oder darf (was ja auch nicht immer dasselbe ist). Das Finanzamt werde ich noch kontaktieren, vor Montag geht das aber nicht.
Mein Verfahren begann im April letzten Jahres (2025).
Wie seht Ihr die Lage? Vielen Dank vorab, wie immer
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Vor ein paar Wochen hat mich meine Krankenkasse im Rahmen einer "Einkommensbefragung" angeschrieben und die Einkommenssteuerbescheide für 2023 und 2024 angefordert. Beide Dokumente existieren in dieser Form nicht, da ich in beiden Jahren keine Einkommenssteuer zahlen musste und auch keine Erklärung eingereicht habe (fahrlässigerweise, füge ich hinzu). Details gerne auf Nachfrage, kein Problem.
Für 2023 ist das nicht dramatisch, für 2024 allerdings sollte meiner - vielleicht mangelhaften? - Recherche nach nun der Insolvenzverwalter für meine Einkommenssteuererklärung gewesen sein. Den habe ich heute angeschrieben und nur als Einzeiler erhalten, es finde keine Beratung (und damit keine Prüfung) statt. Punkt.
Was jetzt?
Ich habe dem Verwalter nochmal geantwortet und dahingehend präzisiert, dass es mir im Prinzip um die steuerlichen Vorgänge geht und ich die geistige Transferleistung zur Krankenkasse dann gerne selbst übernehme - im Grunde für ihn nicht wichtig. Was ich nicht weiß, ist eben, wer hier und heute zuständig ist und eine Negativbescheinigung überhaupt erhalten kann oder darf (was ja auch nicht immer dasselbe ist). Das Finanzamt werde ich noch kontaktieren, vor Montag geht das aber nicht.
Mein Verfahren begann im April letzten Jahres (2025).
Wie seht Ihr die Lage? Vielen Dank vorab, wie immer