Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB
Verfasst: 9. Mai 2026, 23:21
Hallo zusammen,
ich frage für einen Freund, der, genau wie ich, eine Privatinsolvenz durchlaufen hat und inzwischen bereits die Restschuldbefreiung (RSB) erhalten hat.
Er hatte seit 2002 ein Girokonto inklusive echter Kreditkarte bei der Commerzbank. Im Jahr 2023 wurde ihm jedoch sowohl das Girokonto als auch die Kreditkarte gekündigt. Als Begründung wurde angegeben, dass man grundsätzlich keine Kunden betreue, die sich in Privatinsolvenz befinden. Zusätzlich wurde ihm geraten, stattdessen bei der Sparkasse ein Bürgerkonto bzw. Basiskonto zu eröffnen.
Das Ganze erscheint mir ziemlich fragwürdig, insbesondere weil mein Freund nie Schulden bei der Commerzbank hatte. Dass Kreditkarte und Dispokredit im Rahmen einer Insolvenz gekündigt werden können, ist mir klar. Aber die vollständige Kündigung des Girokontos halte ich für möglicherweise unverhältnismäßig.
Besonders ärgerlich ist außerdem, dass laut der inzwischen veröffentlichten neuen SCHUFA-Bonitätsberechnung ein langjährig bestehendes Girokonto offenbar erheblichen Einfluss auf den Score haben kann.
Hier die entsprechende Übersicht der SCHUFA: Einfluss des Alters des ältesten Bankvertrags auf den SCHUFA-Bonitätsscore
Dadurch fehlen ihm nun vermutlich wertvolle Bonitätspunkte, weil ein seit 2002 bestehendes Konto verloren ging.
Meine Fragen dazu:
1. Durfte die Commerzbank das Girokonto überhaupt kündigen, obwohl keine Schulden gegenüber der Bank bestanden?
Falls die Kündigung unzulässig gewesen sein sollte: Könnte die Bank für daraus entstandene Nachteile haftbar gemacht werden, z. B. schlechtere Kreditkonditionen oder höhere Zinsen wegen eines verschlechterten SCHUFA-Scores?
2. Mein Freund hat inzwischen die Restschuldbefreiung erhalten und führt aktuell nur noch ein relativ teures Bürger-/Basiskonto bei der Sparkasse.
Besteht ein Anspruch darauf, dass dieses Konto nun in ein normales Girokonto umgewandelt wird?
Oder wäre es aus Bonitätsgründen sogar riskant, das bestehende Konto zu kündigen bzw. zu wechseln, weil dadurch erneut die Dauer des Bankvertrags verloren geht?
Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzungen!
ich frage für einen Freund, der, genau wie ich, eine Privatinsolvenz durchlaufen hat und inzwischen bereits die Restschuldbefreiung (RSB) erhalten hat.
Er hatte seit 2002 ein Girokonto inklusive echter Kreditkarte bei der Commerzbank. Im Jahr 2023 wurde ihm jedoch sowohl das Girokonto als auch die Kreditkarte gekündigt. Als Begründung wurde angegeben, dass man grundsätzlich keine Kunden betreue, die sich in Privatinsolvenz befinden. Zusätzlich wurde ihm geraten, stattdessen bei der Sparkasse ein Bürgerkonto bzw. Basiskonto zu eröffnen.
Das Ganze erscheint mir ziemlich fragwürdig, insbesondere weil mein Freund nie Schulden bei der Commerzbank hatte. Dass Kreditkarte und Dispokredit im Rahmen einer Insolvenz gekündigt werden können, ist mir klar. Aber die vollständige Kündigung des Girokontos halte ich für möglicherweise unverhältnismäßig.
Besonders ärgerlich ist außerdem, dass laut der inzwischen veröffentlichten neuen SCHUFA-Bonitätsberechnung ein langjährig bestehendes Girokonto offenbar erheblichen Einfluss auf den Score haben kann.
Hier die entsprechende Übersicht der SCHUFA: Einfluss des Alters des ältesten Bankvertrags auf den SCHUFA-Bonitätsscore
Dadurch fehlen ihm nun vermutlich wertvolle Bonitätspunkte, weil ein seit 2002 bestehendes Konto verloren ging.
Meine Fragen dazu:
1. Durfte die Commerzbank das Girokonto überhaupt kündigen, obwohl keine Schulden gegenüber der Bank bestanden?
Falls die Kündigung unzulässig gewesen sein sollte: Könnte die Bank für daraus entstandene Nachteile haftbar gemacht werden, z. B. schlechtere Kreditkonditionen oder höhere Zinsen wegen eines verschlechterten SCHUFA-Scores?
2. Mein Freund hat inzwischen die Restschuldbefreiung erhalten und führt aktuell nur noch ein relativ teures Bürger-/Basiskonto bei der Sparkasse.
Besteht ein Anspruch darauf, dass dieses Konto nun in ein normales Girokonto umgewandelt wird?
Oder wäre es aus Bonitätsgründen sogar riskant, das bestehende Konto zu kündigen bzw. zu wechseln, weil dadurch erneut die Dauer des Bankvertrags verloren geht?
Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzungen!