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Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Verfasst: 9. Mai 2026, 23:21
von Moloch
Hallo zusammen,

ich frage für einen Freund, der, genau wie ich, eine Privatinsolvenz durchlaufen hat und inzwischen bereits die Restschuldbefreiung (RSB) erhalten hat.

Er hatte seit 2002 ein Girokonto inklusive echter Kreditkarte bei der Commerzbank. Im Jahr 2023 wurde ihm jedoch sowohl das Girokonto als auch die Kreditkarte gekündigt. Als Begründung wurde angegeben, dass man grundsätzlich keine Kunden betreue, die sich in Privatinsolvenz befinden. Zusätzlich wurde ihm geraten, stattdessen bei der Sparkasse ein Bürgerkonto bzw. Basiskonto zu eröffnen.

Das Ganze erscheint mir ziemlich fragwürdig, insbesondere weil mein Freund nie Schulden bei der Commerzbank hatte. Dass Kreditkarte und Dispokredit im Rahmen einer Insolvenz gekündigt werden können, ist mir klar. Aber die vollständige Kündigung des Girokontos halte ich für möglicherweise unverhältnismäßig.

Besonders ärgerlich ist außerdem, dass laut der inzwischen veröffentlichten neuen SCHUFA-Bonitätsberechnung ein langjährig bestehendes Girokonto offenbar erheblichen Einfluss auf den Score haben kann.
Hier die entsprechende Übersicht der SCHUFA: Einfluss des Alters des ältesten Bankvertrags auf den SCHUFA-Bonitätsscore

Dadurch fehlen ihm nun vermutlich wertvolle Bonitätspunkte, weil ein seit 2002 bestehendes Konto verloren ging.

Meine Fragen dazu:

1. Durfte die Commerzbank das Girokonto überhaupt kündigen, obwohl keine Schulden gegenüber der Bank bestanden?
Falls die Kündigung unzulässig gewesen sein sollte: Könnte die Bank für daraus entstandene Nachteile haftbar gemacht werden, z. B. schlechtere Kreditkonditionen oder höhere Zinsen wegen eines verschlechterten SCHUFA-Scores?

2. Mein Freund hat inzwischen die Restschuldbefreiung erhalten und führt aktuell nur noch ein relativ teures Bürger-/Basiskonto bei der Sparkasse.
Besteht ein Anspruch darauf, dass dieses Konto nun in ein normales Girokonto umgewandelt wird?
Oder wäre es aus Bonitätsgründen sogar riskant, das bestehende Konto zu kündigen bzw. zu wechseln, weil dadurch erneut die Dauer des Bankvertrags verloren geht?

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzungen!

Re: Kündigung Girokonto wegen Privatinsolvenz rechtens? Folgen für SCHUFA & Anspruch auf normales Konto nach RSB

Verfasst: 10. Mai 2026, 01:08
von Shopgirl
Schwierig.

1. Die Bank darf nicht kündigen, weil ihr die Insolvenz nicht passt. Als Kündigungsgrund ist das nicht zulässig. ABER ich verwette meine Katze darauf (sitzt gerade neben mir ;) ), dass er diese Begründung nicht nachweisen kann. Selbst wenn ihm das so gesagt wurde (was ich ehrlich gesagt auch leicht anzweifle), wird ihm die Commerzbank das niemals schriftlich gegeben haben.

Er müsste also erstmal beweisen, dass alleinig die Insolvenz Grund für die Kündigung war. Das wird ihm nicht gelingen.

Dann wären wir beim Schadensersatz. Dein Freund müsste ganz konkret einen materiellen Schaden nachweisen (beziffert in Euro). Nehmen wir als Beispiel mal schlechtere Kreditkonditionen. Er müsste exakt nachweisen, dass er die schlechteren Konditionen bekommt, weil sein Bankkonto recht neu ist. Das wird ihm nicht gelingen. Das gibt dir niemand schriftlich.

2. Der Freund soll einfach mal freundlich mit der Sparkasse sprechen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Umwandlung große Probleme machen wird. Das Konto selbst zu kündigen wäre unter dem Aspekts des Schadensersatzes gegenüber der Commerzbank schräg. Denn damit schädigt er seine Bonität ja wissentlich noch einmal.


Ich weiß, eine Schufa-Auskunft ist manchmal im Leben wichtig. Aber man muss sich auch nicht zum Sklaven der Schufa machen und jedem lausigen Bonitätspunkt hinterher rennen. Ob es nun 15 Punkte für das Girokonto sind oder 40, macht doch am Ende kaum einen Unterschied.