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Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 11. Mär 2026, 22:01
von Rotkäppchen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Mein PC ist mir kaputt gegangen. Von meinem unpfändbaren Einkommen werde ich mir wohl einen neuen PC kaufen müssen. Die Preise sind in letzter Zeit leider drastisch angestiegen, vorallem beim Arbeitsspeicher. Der neue PC wird in etwa 800 € kosten. Speicherkrise sei Dank.
Kann ich den neuen PC bedenkenlos kaufen?
Danke für eure Ratschläge.
Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 11. Mär 2026, 22:04
von DanielWillig
Hallo,
ja, das kannst Du. Mit dem Dir zur Verfügung stehenden unpfändbaren Teil des Einkommens kannst Du machen was Du möchtest.
Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Mär 2026, 08:52
von Icke26
Rotkäppchen hat geschrieben: ↑11. Mär 2026, 22:01
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Mein PC ist mir kaputt gegangen. Von meinem unpfändbaren Einkommen werde ich mir wohl einen neuen PC kaufen müssen. Die Preise sind in letzter Zeit leider drastisch angestiegen, vorallem beim Arbeitsspeicher. Der neue PC wird in etwa 800 € kosten. Speicherkrise sei Dank.
Kann ich den neuen PC bedenkenlos kaufen?
Danke für eure Ratschläge.
Du darfst während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase über dein unpfändbares Einkommen (das Geld unterhalb der Pfändungsfreigrenze, die ab Juli 2025 bei 1.559,99 € liegt) frei verfügen.
Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Mär 2026, 09:13
von Graf Wadula
Das stimmt soooo nicht ganz; natürlich darf man mit seinem unpfändbaren Einkommen machen, was man will. Allerdings ist das, was man dadurch erwirbt im Grundsatz Insolvenzmasse (§ 35 InsO: " Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt"). Ich will der Threadstarterin keine Bange machen und natürlich kommt kein Insolvenzverwalter auf die Idee, während des Verfahrens durch die Wohnung des Schuldners zu laufen und nach solchen Sachen zu suchen, geschweige denn, dass überhaupt heute nicht gar ein PC zu den lebensnotwendigen Dingen gehört. Aber frei verfügen und das, was man davon kauft, ist insolvenzrechtlich ein Unterschied.
Ein plastisches Beispiel: man erhält eine erhebliche Nachzahlung einer an sich unpfändbaren Leistung (z.B. Rentennachzahlung) und kauft sich davon ein Auto; dann ist das Auto im Grundsatz Insolvenzmasse und kann/muss vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Es kommt also nicht darauf an, aus welchen Mitteln man sich etwas zugelegt hat.
Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Mär 2026, 10:18
von Icke26
Graf Wadula hat geschrieben: ↑12. Mär 2026, 09:13
Das stimmt soooo nicht ganz; natürlich darf man mit seinem unpfändbaren Einkommen machen, was man will. Allerdings ist das, was man dadurch erwirbt im Grundsatz Insolvenzmasse (§ 35 InsO: " Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt"). Ich will der Threadstarterin keine Bange machen und natürlich kommt kein Insolvenzverwalter auf die Idee, während des Verfahrens durch die Wohnung des Schuldners zu laufen und nach solchen Sachen zu suchen, geschweige denn, dass überhaupt heute nicht gar ein PC zu den lebensnotwendigen Dingen gehört. Aber frei verfügen und das, was man davon kauft, ist insolvenzrechtlich ein Unterschied.
Ein plastisches Beispiel: man erhält eine erhebliche Nachzahlung einer an sich unpfändbaren Leistung (z.B. Rentennachzahlung) und kauft sich davon ein Auto; dann ist das Auto im Grundsatz Insolvenzmasse und kann/muss vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Es kommt also nicht darauf an, aus welchen Mitteln man sich etwas zugelegt hat.
danke Herr Graf
Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Mär 2026, 10:58
von Rotkäppchen
Graf Wadula hat geschrieben: ↑12. Mär 2026, 09:13
Das stimmt soooo nicht ganz; natürlich darf man mit seinem unpfändbaren Einkommen machen, was man will. Allerdings ist das, was man dadurch erwirbt im Grundsatz Insolvenzmasse (§ 35 InsO: " Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt"). Ich will der Threadstarterin keine Bange machen und natürlich kommt kein Insolvenzverwalter auf die Idee, während des Verfahrens durch die Wohnung des Schuldners zu laufen und nach solchen Sachen zu suchen, geschweige denn, dass überhaupt heute nicht gar ein PC zu den lebensnotwendigen Dingen gehört. Aber frei verfügen und das, was man davon kauft, ist insolvenzrechtlich ein Unterschied.
Ein plastisches Beispiel: man erhält eine erhebliche Nachzahlung einer an sich unpfändbaren Leistung (z.B. Rentennachzahlung) und kauft sich davon ein Auto; dann ist das Auto im Grundsatz Insolvenzmasse und kann/muss vom Insolvenzverwalter verwertet werden. Es kommt also nicht darauf an, aus welchen Mitteln man sich etwas zugelegt hat.
Danke sehr.
Was ist Ihr Ratschlag? Sollte ich den Verwalter im Vorfeld informieren das mein PC kaputt gegangen ist und ich mir einen neuen kaufen möchte? Oder darf ich den auch ohne Hinweis (Erlaubnis) kaufen?
Re: Anschaffungen in der Insolvenz
Verfasst: 12. Mär 2026, 11:54
von Graf Wadula
Ich kann und darf Ihnen kein Ratschlag geben. Beratungen sind Sache von Rechtsanwälten. Ich gebe Ihnen einen falschen Ratschlag, dann machen Sie mich dafür haftbar.
Nur generell: ein PC ist in der Regel nicht pfändbar, wenn er für die private Lebensführung, Informationsbeschaffung oder berufliche Zwecke (z.B. Bewerbungen, Homeoffice) benötigt wird. Es ist theoretisch eine Austauschpfändung möglich. Aber ich will Sie nicht verunsichern, nur die Rechtslage darstellen. was wir hier reden, ist rein formal. In der Praxis wird sicherlich kein Insolvenzverwalter einen PC verwerten. Wenn Sie unsicher sind, informieren sie sich beim Insolvenzverwalter, ob dieser eine Verwertung durchführen würde wollen. Aber wie gesagt, das ist rein theoretisch.