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Wohnungskündigung bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

Verfasst: 25. Feb 2026, 17:03
von Andor86
Hallo Ihr Lieben :D !

Folgende, recht problematische Situation: ich muss zum 31.01.2027 meine derzeitige Wohnung räumen (Eigenbedarfskündigung) und bin ja neben der Insolvenz aktuell auch noch arbeitslos. Sprich, nächste und letzte Stufe auf der sozialen Leiter nach unten ist dann im Prinzip die Obdachlosigkeit. Und die ist jetzt zum Greifen nahe.

Schon krass, wie weit es kommen kann, obwohl es mal ganz gut lief im Leben. Heftig. Aber das nur am Rande, wisst Ihr alle selbst.

Jedenfalls bin ich aktuell natürlich im rahmen des Machbaren bemüht, hier Ersatz zu finden und habe ja noch etwa elf Monate Zeit dazu. Sprich, ich nutze die üblichen Portale, sehe mich nach Privatvermietungen um und stehe mit Sozialverbänden in Kontakt (die aber, laut eigener Aussage, bedingt viel tun können). Und zum Thema freiwilliger Umzug hatte ich hier ja schon mal gepostet, aber dann wäre es natürlich etwas einfacher gewesen, da kein Zeitdruck.

Das wahrscheinlich einzig funktionale ist nun, zu meinen Eltern zurück zu ziehen. Wir würden getrennt leben und ich hätte einen eigenen Mietvertrag, Frage wäre aber, ob das Jobcenter eine solche Konstellation dann anerkennt – eben wegen dieses Vertrages – oder wir dennoch als Bedarfsgemeinschaft gelten? Die Miete würde das Amt direkt auf das Konto meiner Eltern überweisen, das ist bei meinem aktuellen Vermieter auch nicht anders und immer möglich. Punkt ist nur, dass

1) ich sehr wohl weiterhin laufende Kosten habe und

2) es nicht gut sein dürfte, wenn auf dem P-Konto kein einziger Cent mehr eingeht. Das wirft seitens des Verwalters – der ja wüsste, wo ich wohne – vermutlich berechtigte Fragen auf.

Wie lässt sich das alles noch auflösen (falls überhaupt noch – ist wirklich etwas, sagen wir, suboptimal gelaufen…)

Vielen Dank Euch wie immer und liebe Grüße :D !

Re: Wohnungskündigung bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

Verfasst: 25. Feb 2026, 17:31
von Shopgirl
Verständnisfrage: Wenn du die Miete direkt an die Vermieter (deine Eltern) überweisen lässt, wieso geht dann auf deinem P-Konto nichts mehr ein? Das Bürgergeld ohne den Mietanteil muss dir doch überwiesen werden.
Oder denkst du, dass ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid und dich deine Eltern unterhalten müssten?

Wenn ihr getrennt wirtschaftet, bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wie wäre denn die Wohnsituation bei deinen Eltern?
Du brauchst für eine eigene Bedarfsgemeinschaft z.B keine eigene Küche, aber eigene Einkäufe, klar getrennt vom Kram der Eltern, wären wichtig.

Re: Wohnungskündigung bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

Verfasst: 25. Feb 2026, 18:10
von Andor86
Shopgirl hat geschrieben: 25. Feb 2026, 17:31 Verständnisfrage: Wenn du die Miete direkt an die Vermieter (deine Eltern) überweisen lässt, wieso geht dann auf deinem P-Konto nichts mehr ein? Das Bürgergeld ohne den Mietanteil muss dir doch überwiesen werden.
Oder denkst du, dass ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid und dich deine Eltern unterhalten müssten?
Fett gedrucktes ist der Fall und die Befürchtung - übrigens auch meiner Eltern, die das gar nicht würden stemmen können. Im Prinzip ist die Frage, ob die ganze Konstruktion so überhaupt aufgeht. Die Wohnsituation hätte ich tatsächlich klarer schildern müssen:

Reihenhaus, drei Etagen, die unterste hätte ich komplett für mich alleine. Da gibt es ein eigenes Bad mit Dusche und WC, einen Flur und einen kompletten Wohnraum mit bett für mich. Ansonsten ist da noch der Vorratsraum und der Heizungsraum mit Waschmaschine, daher kämen meine Eltern drei, viermal am tag ganz kurz runter, um die Maschine zu verwenden oder neue Getränke hochzuholen. Einen Kühlschrank gibt es im Vorratsraum auch, der wird aber gemeinschaftlich genutzt.

So ist die Sitaution ganz exakt im Real Life. Wenn ich gelegentlich aktuell mal zu Besuch komme, läuft es auch so, dann ahlt für drei, vier Tage.

Re: Wohnungskündigung bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

Verfasst: 25. Feb 2026, 19:01
von Schuldine
Wenn du jetzt noch irgendwie eine Kochgelegeheit unterbringen kannst, dann hättest du alle Voraussetzungen erfüllt, die eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.
Womit das Thema der Bedarfsgemeinschaft vom Tisch sein dürfte ;-)

Re: Wohnungskündigung bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit

Verfasst: 25. Feb 2026, 22:08
von Andor86
Schuldine hat geschrieben: 25. Feb 2026, 19:01 Wenn du jetzt noch irgendwie eine Kochgelegeheit unterbringen kannst, dann hättest du alle Voraussetzungen erfüllt, die eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichen.
Womit das Thema der Bedarfsgemeinschaft vom Tisch sein dürfte ;-)
Reicht eine portable Herdplatte :lol: ?!? Das ist machbar...