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Nach der Prüfung im schriftlichen Verfahren

Verfasst: 14. Feb 2026, 00:16
von TomH
wundert es mich insbesondere, das eine öffentliche Behörde, im Weiteren die Gerichtskasse ihre Forderung(en) nicht angemeldet hat.

Re: Nach der Prüfung im schriftlichen Verfahren

Verfasst: 14. Feb 2026, 15:28
von robo
Kennst Du nicht das Beamten-Mikado ?
"Wer sich zuerst bewegt, hat verloren."

Die werden vermutlich wissen,
dass das ein Nullsummenspiel ist,
das es bei Dir eh nix zum Holen gibt ?

Was sollen sie sich da bewegen ?