Seite 1 von 1

Verjährung von titulierten Zinsen

Verfasst: 28. Jan 2026, 11:51
von HelSel
Ich habe einen älteren Schuldtitel. Hauptforderung + Nebenkosten + ausgerechnete Zinsen bis Titeldatum und dem Zusatz hinzukommen xy% Zinsen aus xy ab Erlass des Titels. Der Titel und die titulierten Beträge verjähren natürlich erst nach 30 Jahren. Wie ist das mit den danach auflaufenden Zinsen und Kosten, die vom Betrag her nach nicht tituliert sind?

Meines Wissens verjähren sie nach 3 Jahren, wenn kein Vollstreckungsversuch unternommen wurde bzw. sie nicht auch noch tituliert wurden?

Re: Verjährung von titulierten Zinsen

Verfasst: 28. Jan 2026, 11:57
von caffery
Ja, nicht titulierte nachgerichtliche Zinsen und Kosten unterliegen der Regelverjährung so keine andere Rechtsvorschrift greift - wie z.b. die unsägliche Hemmung bei Verbraucherdarlehen. Aber selbst da müsste bei einem 20 Jahre alten Deckel schon was verjährt sein.
Wie ich in Deinem anderen Beitrag schon sagte: Einrede der Verjährung!

Re: Verjährung von titulierten Zinsen

Verfasst: 28. Jan 2026, 12:12
von HelSel
Ich lasse mir erst einmal eine detaillierte Forderungsaufstellung senden. Daraus sollte ich ja ersehen können, ob irgendwann einmal ein Vollstreckungsversuch unternommen wurde. Aufgrund dessen würde ich dann bei den Zinsen (oder Kosten), die mehr als 3 Jahre vor dem jeweiligen Pfändungsversuch lagen, die Einrede der Verjährung machen. Korrekt?

Oder soll ich zuerst konkret nachfragen, wann Vollstreckungsversuche unternommen wurden? Dann wissen sie natürlich gleich, worauf ich abziele.

Re: Verjährung von titulierten Zinsen

Verfasst: 28. Jan 2026, 12:20
von caffery
Stell bitte einfach die Einrede der Verjährung bevor Du irgendwas anderes machst. Ganz platt - aber nachweislich.

Danach solltest Du natürlich überprüfen ob die das auch richtig gemacht haben.

Noch besser wäre es natürlich, wenn Du Dir dabei von jemandem helfen lassen würdest der sich damit auskennt. So schlau leicht unbedarfte Halbwissenschuldner auszuschlachten oder zu verunsichern bis sie was dummes tun sind Profigläubiger nämlich allemal.

Re: Verjährung von titulierten Zinsen

Verfasst: 28. Jan 2026, 12:29
von HelSel
Danke. RA wollte ich mir erst einmal sparen und Schuldnerberatung muss ich zu lange auf einen Termin warten, solange kann ich den Gläubiger kaum hinhalten. Deswegen ja auch meine Frage hier im Forum.

Re: Verjährung von titulierten Zinsen

Verfasst: 28. Jan 2026, 15:55
von Schuldine
Ich würde anfordern:

-Forderungsaufstellung
-Titelkopie (auf der Gläubigerausfertigung sind bei Vollstreckungsversuchen Gerichtsvollzieherstempel)
-Bevollmächtigung durch den Gläubiger (sofern dieser nicht selbst tätig ist)

Nachdem ich schon viel Lehrgeld bezahlt hatte, habe ich auch irgendwann verstanden, dass manche Inkassos Titel gerne mal über 10 Jahre unbearbeitet in der Schublade liegen lassen und dann plötzlich die Forderung im Auftrag des Gläubigers eintreiben wollen. Manche dieser Gläubiger gab es allerdings schon lange nicht mehr!
Ich habe es mir dann zur Gewohnheit gemacht, das auch noch zu prüfen.