Eintragungsanordnung Schuldnerverzeichnis
Verfasst: 8. Jan 2026, 16:23
Hallo in die Runde,
ich hab da mal eine Frage aufgrund einer Schufaauskunft.
Es geht um den Punkt "Einträge in Schuldnerverzeichnissen".
Es steht dort " Von 20.10.2022 bis zum 13.10.2025 wurde unter der Nummer xxxxxxx eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis erlassen."
Habe mich jetzt aus purer Neugier für die Selbstauskunft registriert und warte auf die PIN, ist natürlich klar dass mir hier keiner sagen kann, was drin steht.
Interessehalber frag ich trotzdem mal hier, weil ich das vom Grundsatz her einfach verstehen möchte. Den "§ 882c Eintragungsanordnung" hab ich gelesen, soweit verstanden, aber den Vorgang bzw. Grund wohl nicht ganz gerafft.
Ist es nicht so, dass ein Eintrag erst erfolgt, wenn ein Gläubiger Interesse an dieser Information hat? Die letzte VA vor der Inso hatte ich im Oktober 22 abgegeben.
Der 13.10.2025 wundert mich halt, das erfolgt ja vom GV nicht einfach aus dem Nichts.
Grüßle und einen schönen Resttag, Malanie
ich hab da mal eine Frage aufgrund einer Schufaauskunft.
Es geht um den Punkt "Einträge in Schuldnerverzeichnissen".
Es steht dort " Von 20.10.2022 bis zum 13.10.2025 wurde unter der Nummer xxxxxxx eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis erlassen."
Habe mich jetzt aus purer Neugier für die Selbstauskunft registriert und warte auf die PIN, ist natürlich klar dass mir hier keiner sagen kann, was drin steht.
Interessehalber frag ich trotzdem mal hier, weil ich das vom Grundsatz her einfach verstehen möchte. Den "§ 882c Eintragungsanordnung" hab ich gelesen, soweit verstanden, aber den Vorgang bzw. Grund wohl nicht ganz gerafft.
Ist es nicht so, dass ein Eintrag erst erfolgt, wenn ein Gläubiger Interesse an dieser Information hat? Die letzte VA vor der Inso hatte ich im Oktober 22 abgegeben.
Der 13.10.2025 wundert mich halt, das erfolgt ja vom GV nicht einfach aus dem Nichts.
Grüßle und einen schönen Resttag, Malanie