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Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 14:12
von Andor86
Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation:
Ich habe aus der zeit vor Beginn der Insolvenz noch eine Reihe von Veträgen mit - zumeist amerikanischen - Anbietern offen, die leider fast alle zum Jahresende hin abgebucht werden und wir sprechen aufgrund des üblichen Abo-Modells dann auch über entsprechend größere Summen (nein, nicht was manche denken ;) ). Wir sprechen hier über Dinge wie Netflix o.ä., die mit der Insolvenz per se erstmnal nichts zu tun haben und auch keine Masse für die Gläubiger abwerfen, wenn ich als Arbeitsloser darauf verzichte. Mein Fall dreht sich um etwas komplett anderes.

Da ich aktuell leider von Bürgergeld lebe - konkret sind das 563 Euro im Monat - und die Verträge sich auch nicht mehr rechtzeitig auflösen lassen (teils Versäumnis meinerseits, teils vertragsbedingt), komme ich in vielen Fällen nicht umhin, Freunde und Verwandte zu Rate zu ziehen und mir Geld überweisen zu lassen. Die Anbieter ziehen die Beträge per Lastschrift ein, daher geht es nicht anders. Zudem käme ich neben allen anderen Lebenshaltungskosten teils so oder so ins Minus - 563 Euro sind schnell weg.

Da diese Überweisungen als Schenkung gelten und im Rahmen der für Schenkungen eine Jahresobergrenze von 500 Euro pro Schenkung gilt, welche für dieses Jahr in meinem Fall bereits erreicht ist, bekomme ich nun Probleme.

Konkrete Frage nun:

Was geschieht, wenn man die Schenkungsobergenze überschreitet - selbstverständlich MIT Meldsung an den verwalter und ggf. auch das zuständige Gericht selbst? Lässt sich dann eine Stundung, Ratenzahlung o.ä. vereinbaren, bevor der Überschuss in die Masse übergeht? Für mich sind 20 Euro gerade eine bewusste Investition, so schlimm ist das inzwischen. Übrigens auch ganz ohne Abos.

Oder verstehe ich da etwas ganz grundsätzlich falsch und bin Fehlinformationen aufgesessen?

Danke Euch sehr :D !

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 16:43
von Shopgirl
Die Schenkungen fallen in die Masse. Ob und wie sich der IV auf eine Ratenzahlung einlässt, musst du sehen.

Ein größeres Problem sehe ich hier beim Jobcenter. Schenkungen werden dir vom Bürgergeld abgezogen, zumal du vermutlich auch regelmäßig Kontoauszüge einreichen musst.

Ich würde mir auf gar keinen Fall irgendwelche Gelder aufs Konto überweisen lassen.

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 19:52
von TomH
Wie hoch ist denn solche "Schenkungsobergrenze"?

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 20:58
von imker
:? schau mal was das Internet zu bieten hat:

Kriegt man als Bürgergeldempfänger etwas geschenkt, dann darf das Jobcenter dieses Geschenk nicht auf das Bürgergeld anrechnen, soweit dies für die Empfänger „grob unbillig“ wäre (§ 11a Abs. 5 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)). Heißt: Wenn es einen sinnvollen Zweck dahinter gäbe, dann dürfte man das Geld auch behalten.

Jetzt ist doch alles klar :? :?

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 01:02
von Schuldine
Macht es für die Schenkungsobergrenze eigentlich einen Unterschied, wenn die Beträge direkt von einem anderen Konto gezahlt werden - sprich die Lastschriften von den Konten der Freunde eingezogen werden statt dem eigenen?
Dann bräuchte es ja keine Überweisungen, sondern nur eine Mitteilung/Lastschriftermächtigung einer anderen Kontoverbindung an die Anbieter.

Dann tauchen die "Schenkungsbeträge" auf dem eigenen Konto ja gar nicht auf und müssen nicht angegeben werden (vergleichbar einem Urlaub der fremdfinanziert wird)?

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 16:08
von Shopgirl
Angegeben werden müssten diese Schenkungen auch, wenn sie nicht über das eigene Konto laufen ... Aber was man aus Schuldines Idee macht oder eben nicht, ist ja jedem selbst überlassen.

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 16:39
von robo
Andor86 hat geschrieben: 9. Dez 2025, 14:12 ...
Wir sprechen hier über Dinge wie Netflix o.ä., die mit der Insolvenz per se erstmnal nichts zu tun haben und auch keine Masse für die Gläubiger abwerfen, wenn ich als Arbeitsloser darauf verzichte.
...
Wenn Du Dir als arbeitsloser Insolaner diesen Luxus noch leisten kannst/willst, dann wirst Du wohl auch Wege finden, das zu bezahlen.

Dennoch müßte der IV mE über die Verträge informiert werden, denn sie "werfen zwar keine Masse für die Gläubiger ab", wie Du es formulierst, aber sie könnten die (vermutlich nicht vorhandene) Masse belasten, nämlich dann, wenn Du nicht bezahlst, dann wäre nämlich (im Status "eröffnetes Verfahren") m.W. der IV dazu in der Pflicht. Und genau deswegen hat er auch das Recht, solche Verträge des Insolaners zum Datum der Inso-Eröffnung zu kündigen. Denn ab diesem Datum ist er der Herr des Verfahrens.

Also wenn Du Deine Abos loswerden willst, dann solltest Du sie umgehend dem IV nachmelden (falls bisher nicht geschehen).

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 19:58
von Andor86
robo hat geschrieben: 10. Dez 2025, 16:39
Andor86 hat geschrieben: 9. Dez 2025, 14:12 ...
Wir sprechen hier über Dinge wie Netflix o.ä., die mit der Insolvenz per se erstmnal nichts zu tun haben und auch keine Masse für die Gläubiger abwerfen, wenn ich als Arbeitsloser darauf verzichte.
...
Wenn Du Dir als arbeitsloser Insolaner diesen Luxus noch leisten kannst/willst, dann wirst Du wohl auch Wege finden, das zu bezahlen.

Dennoch müßte der IV mE über die Verträge informiert werden, denn sie "werfen zwar keine Masse für die Gläubiger ab", wie Du es formulierst, aber sie könnten die (vermutlich nicht vorhandene) Masse belasten, nämlich dann, wenn Du nicht bezahlst, dann wäre nämlich (im Status "eröffnetes Verfahren") m.W. der IV dazu in der Pflicht. Und genau deswegen hat er auch das Recht, solche Verträge des Insolaners zum Datum der Inso-Eröffnung zu kündigen. Denn ab diesem Datum ist er der Herr des Verfahrens.

Also wenn Du Deine Abos loswerden willst, dann solltest Du sie umgehend dem IV nachmelden (falls bisher nicht geschehen).
Da bin ich anders informiert. Ohnehin liege ich mit Bürgergeld ja deutlich unterhalb des Pfändungsfreibetrags von 1.559,99 Euro Nettoeinkommen. Auch dürfen laufende Veträge, insbesondere solche "bescheidener Lebensführung" im Regelfall fortgeführt werden und mein Anwalt hat zu Beginn des Verfahrens eine entsprechende Liste erstellt - telefonisch, längeres Gespräch seinerzeit - und Veträge dieser art gar nicht erst abgefragt, sondern sich auf wertgegenstände beschränkt. Netflix ist heutzutage kein "Luxus" mehr, ebensowenig wie früher Fernsehen oder Radio. Dass ich meine Rechnungen hätte im Auge behalten sollen, stimmt natürlich trotzdem.

Wie steht es nun aber um die Schenkungen und deren Obergrenze?

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 20:02
von Andor86
TomH hat geschrieben: 9. Dez 2025, 19:52 Wie hoch ist denn solche "Schenkungsobergrenze"?
200 Euro pro einzelne Schenkung bzw. 500 Euro pro Jahr.

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 23:39
von Shopgirl
Andor86 hat geschrieben: 10. Dez 2025, 20:02
TomH hat geschrieben: 9. Dez 2025, 19:52 Wie hoch ist denn solche "Schenkungsobergrenze"?
200 Euro pro einzelne Schenkung bzw. 500 Euro pro Jahr.
Wie kommst du auf diese Zahlen? Ich kenne mich mit Bürgergeld nicht besonders gut aus, aber auch Google findet dazu nichts. Ich finde nur etwas zu einer Geringfügigkeitsgrenze, die deutlich drunter liegt. Die ist anscheinend nicht festgeschrieben, aber bis 50 Euro pro Anlass (Geburtstag o. Ä) wäre okay.

Eigentlich wurde deine Frage aber beantwortet. Schenkungen sind anzugeben. Ob und wie du jetzt mit dieser Info umgehst und welche anderen Möglichkeiten es gibt, wurde auch schon angedeutet. Viel mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.

Es gibt übrigens bei den meisten Abo-Modellen auch die Möglichkeit, sich Guthabenkarten zu kaufen (oder schenken zu lassen). Netflix-Karten gibt es in quasi jedem Supermarkt und jeder Tankstelle.