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Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 14:12
von Andor86
Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation:
Ich habe aus der zeit vor Beginn der Insolvenz noch eine Reihe von Veträgen mit - zumeist amerikanischen - Anbietern offen, die leider fast alle zum Jahresende hin abgebucht werden und wir sprechen aufgrund des üblichen Abo-Modells dann auch über entsprechend größere Summen (nein, nicht was manche denken ;) ). Wir sprechen hier über Dinge wie Netflix o.ä., die mit der Insolvenz per se erstmnal nichts zu tun haben und auch keine Masse für die Gläubiger abwerfen, wenn ich als Arbeitsloser darauf verzichte. Mein Fall dreht sich um etwas komplett anderes.

Da ich aktuell leider von Bürgergeld lebe - konkret sind das 563 Euro im Monat - und die Verträge sich auch nicht mehr rechtzeitig auflösen lassen (teils Versäumnis meinerseits, teils vertragsbedingt), komme ich in vielen Fällen nicht umhin, Freunde und Verwandte zu Rate zu ziehen und mir Geld überweisen zu lassen. Die Anbieter ziehen die Beträge per Lastschrift ein, daher geht es nicht anders. Zudem käme ich neben allen anderen Lebenshaltungskosten teils so oder so ins Minus - 563 Euro sind schnell weg.

Da diese Überweisungen als Schenkung gelten und im Rahmen der für Schenkungen eine Jahresobergrenze von 500 Euro pro Schenkung gilt, welche für dieses Jahr in meinem Fall bereits erreicht ist, bekomme ich nun Probleme.

Konkrete Frage nun:

Was geschieht, wenn man die Schenkungsobergenze überschreitet - selbstverständlich MIT Meldsung an den verwalter und ggf. auch das zuständige Gericht selbst? Lässt sich dann eine Stundung, Ratenzahlung o.ä. vereinbaren, bevor der Überschuss in die Masse übergeht? Für mich sind 20 Euro gerade eine bewusste Investition, so schlimm ist das inzwischen. Übrigens auch ganz ohne Abos.

Oder verstehe ich da etwas ganz grundsätzlich falsch und bin Fehlinformationen aufgesessen?

Danke Euch sehr :D !

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 16:43
von Shopgirl
Die Schenkungen fallen in die Masse. Ob und wie sich der IV auf eine Ratenzahlung einlässt, musst du sehen.

Ein größeres Problem sehe ich hier beim Jobcenter. Schenkungen werden dir vom Bürgergeld abgezogen, zumal du vermutlich auch regelmäßig Kontoauszüge einreichen musst.

Ich würde mir auf gar keinen Fall irgendwelche Gelder aufs Konto überweisen lassen.

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 19:52
von TomH
Wie hoch ist denn solche "Schenkungsobergrenze"?

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 9. Dez 2025, 20:58
von imker
:? schau mal was das Internet zu bieten hat:

Kriegt man als Bürgergeldempfänger etwas geschenkt, dann darf das Jobcenter dieses Geschenk nicht auf das Bürgergeld anrechnen, soweit dies für die Empfänger „grob unbillig“ wäre (§ 11a Abs. 5 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)). Heißt: Wenn es einen sinnvollen Zweck dahinter gäbe, dann dürfte man das Geld auch behalten.

Jetzt ist doch alles klar :? :?

Re: Schenkungs-Obergrenze erreicht und trotzdem zu wenig Geld

Verfasst: 10. Dez 2025, 01:02
von Schuldine
Macht es für die Schenkungsobergrenze eigentlich einen Unterschied, wenn die Beträge direkt von einem anderen Konto gezahlt werden - sprich die Lastschriften von den Konten der Freunde eingezogen werden statt dem eigenen?
Dann bräuchte es ja keine Überweisungen, sondern nur eine Mitteilung/Lastschriftermächtigung einer anderen Kontoverbindung an die Anbieter.

Dann tauchen die "Schenkungsbeträge" auf dem eigenen Konto ja gar nicht auf und müssen nicht angegeben werden (vergleichbar einem Urlaub der fremdfinanziert wird)?