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Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
Verfasst: 26. Nov 2025, 16:12
von TG25
Hallo,
ich stelle mir gerade die Frage wie die Pfändung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld etc. berechnet wird. Oft wird sowas auch 13./14. Gehalt genannt und überall steht etwas Anderes dazu.
Welche Regeln gelten?
Danke im Voraus
Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
Verfasst: 26. Nov 2025, 18:09
von DanielWillig
Mein Arbeitgeber nennt es „freiwillige Sonderzahlung“, und die ist voll pfändbar. Wenn es wirklich „Weihnachtsgeld“ genannt wird, dann ist das bis 750 € unpfändbar. Warum es nicht immer als Weihnachtsgeld deklariert wird, ist unten zu sehen.
Du kannst bei Google auch mal „pfändbare Lohnarten“ eingeben, das ist auch aufschlussreich finde ich.
Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
Verfasst: 27. Nov 2025, 11:55
von TG25
DanielWillig hat geschrieben: ↑26. Nov 2025, 18:09
Mein Arbeitgeber nennt es „freiwillige Sonderzahlung“, und die ist voll pfändbar. Wenn es wirklich „Weihnachtsgeld“ genannt wird, dann ist das bis 750 € unpfändbar. Warum es nicht immer als Weihnachtsgeld deklariert wird, ist unten zu sehen.
Du kannst bei Google auch mal „pfändbare Lohnarten“ eingeben, das ist auch aufschlussreich finde ich.
Ich denke dieser Begriff "voll Pfändbar" ist eben etwas verwirrend, das habe ich auch oft gelesen aber dazu gibts verschiedene Auslegungen.
Wird also bei dir der ganze Betrag abgebucht (als hättest du den gar nicht bekommen) oder fließt der Netto Betrag zu deinem übrigen Netto einkommen und wird
danach die Pfändungstabelle angewandt?
Das ist eigentlich schon der Kern der Frage
Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
Verfasst: 27. Nov 2025, 12:12
von DanielWillig
Ja. Gehalt sagen wir mal 5000 brutto zzgl. 1350 Sonderzahlung. Dann wird netto von 6350 gerechnet und darauf wird die Pfändungstabelle angewandt.
Das ist voll pfändbar wie ich es auch verstehe. Unpfändbar bis zb 750 € wäre halt, das nur die Differenz, also der Mehrbetrag zwischen Zahlung und 750 zu gerechnet wird und der Pfändung unterliegt.
Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
Verfasst: 27. Nov 2025, 14:11
von TG25
DanielWillig hat geschrieben: ↑27. Nov 2025, 12:12
Ja. Gehalt sagen wir mal 5000 brutto zzgl. 1350 Sonderzahlung. Dann wird netto von 6350 gerechnet und darauf wird die Pfändungstabelle angewandt.
Das ist voll pfändbar wie ich es auch verstehe. Unpfändbar bis zb 750 € wäre halt, das nur die Differenz, also der Mehrbetrag zwischen Zahlung und 750 zu gerechnet wird und der Pfändung unterliegt.
Dann ist es aus Schuldnersicht eigentlich der Optimalfall. Es macht demnach kein Unterschied ob der AG das "Weihnachtsgeld"/Sonderprämie/13. Gehalt (wie auch immer das genannt wird) auf die 12 Monate aufteilt oder dann z.B. im November zahlt.
Wenn die Zahlung "Weihnachtsgeld" genannt wird, dann hat man natürlich noch den Zusatzvorteil der 750€ die gar nicht berücksichtigt werden.
So korrekt?