Verwaltungsverfahren BaFin wg. Ablehnung Basiskonto
Verfasst: 18. Nov 2025, 20:00
Hallo,
ich tu mich etwas schwer mit der Formulierung einer Frage, eigentlich interessieren mich Erfahrungen mit der o.g. Angelegenheit.
Ich hatte letzte Woche online ein Konto eröffnen wollen mit Identifizierung in einer Filiale. Insgeheim schon damit gerechnet, dass es abgelehnt wird und die Bank versucht sich da irgendwie herauszuwinden, was dann auch erfolgte.
Vielleicht erstmal Infos zu meiner Ausgangslage...
Befinde mich seit Mai 2024 in der Inso (Verbraucher) und bin seit März 2025 in der WVP. Hatte seit 2010 kein eigenes Konto mehr (ein Inkassounternehmen hat die Forderung einer Bank in die Tabelle eintragen lassen, es gab 2 Banken als Gläubiger, ist aber auch von 2010). Bin verheiratet, erwerbslos ohne Anspruch auf Bezüge, was sich ja hoffentlich irgendwann mal ändern soll, aber noch nicht absehbar (also arbeiten, nicht der Anspruch
)
Die Sachbearbeiterin sagte "wegen Schufa" und als ich meinte, dass das ja kein Argument bzw. rechtliche Grundlage ist, schob sie hinterher "Sie bekommen ja auch keine Sozialleistungen vom Amt". Hat mich noch mitten im Satz abgewürgt, als ich ihr erklären wollte, dass ich Leistungen aus einem Fond vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Therapie und Fahrtkosten) kriege und das nicht dauerhaft über Drittkonten laufen lassen möchte. Soweit bin ich gar nicht gekommen.
Habe dann bei der BaFin online das Formular fürs Verwaltungsverfahren ausgefüllt, weil ich es natürlich, sagen wir schwierig, finde, wie sich Banken da doch immer noch verhalten.
Langer Rede kurzer Sinn, gibt es hier Erfahrungswerte, wie die Sache so grob weitergehen könnte? Also Dauer, Chancen etc?
Habe wie gesagt kein anderes Konto, keine Straftaten in dem Zusammenhang (auch keine anderen
) begangen, in den letzten Jahren keine offenen Gebühren oder sowas, außer natürlich die erwähnten. Im Prinzip seh ich also nicht ein, warum ich kein Konto bekommen sollte und es geht mir gelinde gesagt langsam auch echt auf den Keks keins zu haben.
Ist jetzt etwas lang geworden, sorry
Viele Grüße und schönen Abend
ich tu mich etwas schwer mit der Formulierung einer Frage, eigentlich interessieren mich Erfahrungen mit der o.g. Angelegenheit.
Ich hatte letzte Woche online ein Konto eröffnen wollen mit Identifizierung in einer Filiale. Insgeheim schon damit gerechnet, dass es abgelehnt wird und die Bank versucht sich da irgendwie herauszuwinden, was dann auch erfolgte.
Vielleicht erstmal Infos zu meiner Ausgangslage...
Befinde mich seit Mai 2024 in der Inso (Verbraucher) und bin seit März 2025 in der WVP. Hatte seit 2010 kein eigenes Konto mehr (ein Inkassounternehmen hat die Forderung einer Bank in die Tabelle eintragen lassen, es gab 2 Banken als Gläubiger, ist aber auch von 2010). Bin verheiratet, erwerbslos ohne Anspruch auf Bezüge, was sich ja hoffentlich irgendwann mal ändern soll, aber noch nicht absehbar (also arbeiten, nicht der Anspruch
Die Sachbearbeiterin sagte "wegen Schufa" und als ich meinte, dass das ja kein Argument bzw. rechtliche Grundlage ist, schob sie hinterher "Sie bekommen ja auch keine Sozialleistungen vom Amt". Hat mich noch mitten im Satz abgewürgt, als ich ihr erklären wollte, dass ich Leistungen aus einem Fond vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Therapie und Fahrtkosten) kriege und das nicht dauerhaft über Drittkonten laufen lassen möchte. Soweit bin ich gar nicht gekommen.
Habe dann bei der BaFin online das Formular fürs Verwaltungsverfahren ausgefüllt, weil ich es natürlich, sagen wir schwierig, finde, wie sich Banken da doch immer noch verhalten.
Langer Rede kurzer Sinn, gibt es hier Erfahrungswerte, wie die Sache so grob weitergehen könnte? Also Dauer, Chancen etc?
Habe wie gesagt kein anderes Konto, keine Straftaten in dem Zusammenhang (auch keine anderen
Ist jetzt etwas lang geworden, sorry
Viele Grüße und schönen Abend