Vor der Verbraucherinsolvenz ...
Verfasst: 21. Sep 2025, 19:05
Liebe Foristen,
es scheint mir erstmal Dankbar dass es dieses Forum gibt, auch wenn ich nicht ausschließen kann, ob hier Gläubiger / IV mitlesen etc. pp., aber ich hatte auch stets nichts zu verheimlichen und war eher naiver Menschenfreund. Da ich nun nach weiterem Lesen erfahren konnte, dass jeder Einzelfall entscheidend ist, und ich nicht mit fiktiven Fragen eine generelle Antwort erhalten kann zu meinem Fall:
Mitte 50 (Lebensalter); 5 Gläubiger (ursprünglich 3), eigentlich 4 (eine politische Partei der ich in Zeiten der Corona-Krise beigetreten bin); Gesamtschuld etwa 50.000 €, auch wenn mein Anwalt die Gläubiger ü.d.H.v. über 30.000 € informierte. Ende des Monats ist ein Termin anberaumt wie es weiter geht und ich dort freilich Fragen stellen werde.
Seit meiner ersten Ausbildung besaß ich einen "Dispo" den ich regelmäßig bediente. Auch Ratenkäufe bediente ich und zahlte meine Schuld.
Ich vermehrte mein Vermögen zwar durch mehr kurzfristige Beschäftigungen, die mit entsprechender höherer Vergütungen der Arbeitgeber einhergingen: ich arbeitete mich sozusagen "hoch" mit höher werdenden Belastungen, blieb aber bis zu meinem 44. Lebensjahr niemals wem etwas schuldig, als ich dann notgedrungen - aus gesundheitlichen Gründen - ans Bett gefesselt war und mir mein Weltblild sozusagen hinterfragt wurde.
Als dann bin ich auf eine Suche gegangen ob das stimmt, was mich 2016 dazu brachte alle 3 damaligen Gläubiger (Banken) zu hinterfragen was ich ihnen warum genau schulde.
Resultat waren 3 Kontenkündigungen - ohne Antwort (usw. usf.). Seitdem befinde ich mich in ständiger Furcht vor all den möglichen Konsequenzen ... hatte auch ein Bundesministerium verklgt dem Klärung zu verschaffen. Das wurde dann aber zivilrechtlich "geparkt", wodurch weitere Gläubiger (Gerichtskasse) hinzukamen.
Mittlerweile sind es demnach 5 Gläubiger (ohne diesen politischen Verein) resultierend aus einem Verfahren gegen ursprünglich einen dieser Gläubiger, den mein beauftragter Rechtsanwalt auch in 3. Instanz verlor + den daraus entsandenen Gerichtsgebühren des nun mehr 5. Gläubiger (die Gerichtskasse) [+dem politischen Verein = Beiträge].
Leider ist mein neuer Anwalt nicht gerade informativ, was ein ggf. bevorstehendes Insovenzverfahren angeht, und ich erst durch dieses Forum auf etwaige Gegenstände aufmerksam wurde; bsplw. was ist mit Überweisungen auf Konten naheliegender Personen vor Insolvenzeröffnung et.al.
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Insofern zunächst meine bisherigen Fragen hinsichtlich eines bevorstehenden Insolvenzverfahrens:
Ich habe nach Kündigung der damaligen Konten (auch meines Giros) Eingänge auf das Konto meiner Mutter umgeleitet, da ich kein Konto mehr besaß.
Dies habe ich bis 2022 laufen lassen, als ich nach mehreren Hürden ein Basiskonto bei einer deutschen Bank erhielt (was ich sodann in ein P-Konto umwandelte).
Seitdem führe ich auf das Konto meiner Mutter regelmäßige meine heutiges Bürgergeld ab (Überweisung), da ich meine Mutter aus anderen Gründen mittlerweile Pflege (PG 3 - mittlerweile eher 4 [...]) bei ihr wohne, und sie ihre EInkäufe (ect.) nicht mehr selbst bewältigt.
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1. Führen diese Überweisungen meines Bürgergeldes unweigerlich zu die Benachteiligung meiner Gläubiger, obwohl darin Mietanteil (etc.) begriffen ist, etwaige andere fortlaufende Forderungen?
Kann daher der vermeintliche Insolvenzverwalter diese Überweisungen zurückfordern?
es scheint mir erstmal Dankbar dass es dieses Forum gibt, auch wenn ich nicht ausschließen kann, ob hier Gläubiger / IV mitlesen etc. pp., aber ich hatte auch stets nichts zu verheimlichen und war eher naiver Menschenfreund. Da ich nun nach weiterem Lesen erfahren konnte, dass jeder Einzelfall entscheidend ist, und ich nicht mit fiktiven Fragen eine generelle Antwort erhalten kann zu meinem Fall:
Mitte 50 (Lebensalter); 5 Gläubiger (ursprünglich 3), eigentlich 4 (eine politische Partei der ich in Zeiten der Corona-Krise beigetreten bin); Gesamtschuld etwa 50.000 €, auch wenn mein Anwalt die Gläubiger ü.d.H.v. über 30.000 € informierte. Ende des Monats ist ein Termin anberaumt wie es weiter geht und ich dort freilich Fragen stellen werde.
Seit meiner ersten Ausbildung besaß ich einen "Dispo" den ich regelmäßig bediente. Auch Ratenkäufe bediente ich und zahlte meine Schuld.
Ich vermehrte mein Vermögen zwar durch mehr kurzfristige Beschäftigungen, die mit entsprechender höherer Vergütungen der Arbeitgeber einhergingen: ich arbeitete mich sozusagen "hoch" mit höher werdenden Belastungen, blieb aber bis zu meinem 44. Lebensjahr niemals wem etwas schuldig, als ich dann notgedrungen - aus gesundheitlichen Gründen - ans Bett gefesselt war und mir mein Weltblild sozusagen hinterfragt wurde.
Als dann bin ich auf eine Suche gegangen ob das stimmt, was mich 2016 dazu brachte alle 3 damaligen Gläubiger (Banken) zu hinterfragen was ich ihnen warum genau schulde.
Resultat waren 3 Kontenkündigungen - ohne Antwort (usw. usf.). Seitdem befinde ich mich in ständiger Furcht vor all den möglichen Konsequenzen ... hatte auch ein Bundesministerium verklgt dem Klärung zu verschaffen. Das wurde dann aber zivilrechtlich "geparkt", wodurch weitere Gläubiger (Gerichtskasse) hinzukamen.
Mittlerweile sind es demnach 5 Gläubiger (ohne diesen politischen Verein) resultierend aus einem Verfahren gegen ursprünglich einen dieser Gläubiger, den mein beauftragter Rechtsanwalt auch in 3. Instanz verlor + den daraus entsandenen Gerichtsgebühren des nun mehr 5. Gläubiger (die Gerichtskasse) [+dem politischen Verein = Beiträge].
Leider ist mein neuer Anwalt nicht gerade informativ, was ein ggf. bevorstehendes Insovenzverfahren angeht, und ich erst durch dieses Forum auf etwaige Gegenstände aufmerksam wurde; bsplw. was ist mit Überweisungen auf Konten naheliegender Personen vor Insolvenzeröffnung et.al.
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Insofern zunächst meine bisherigen Fragen hinsichtlich eines bevorstehenden Insolvenzverfahrens:
Ich habe nach Kündigung der damaligen Konten (auch meines Giros) Eingänge auf das Konto meiner Mutter umgeleitet, da ich kein Konto mehr besaß.
Dies habe ich bis 2022 laufen lassen, als ich nach mehreren Hürden ein Basiskonto bei einer deutschen Bank erhielt (was ich sodann in ein P-Konto umwandelte).
Seitdem führe ich auf das Konto meiner Mutter regelmäßige meine heutiges Bürgergeld ab (Überweisung), da ich meine Mutter aus anderen Gründen mittlerweile Pflege (PG 3 - mittlerweile eher 4 [...]) bei ihr wohne, und sie ihre EInkäufe (ect.) nicht mehr selbst bewältigt.
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1. Führen diese Überweisungen meines Bürgergeldes unweigerlich zu die Benachteiligung meiner Gläubiger, obwohl darin Mietanteil (etc.) begriffen ist, etwaige andere fortlaufende Forderungen?
Kann daher der vermeintliche Insolvenzverwalter diese Überweisungen zurückfordern?