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In den Vorruhestand während Inso?
Verfasst: 21. Aug 2025, 09:55
von Mickes1963
Liebe Community,
ich bin neu hier und seit 1 Monat in der Insolvenz.
Nächstes Jahr werde ich 63 und überlege, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Muss mir das der IV irgendwie genehmigen? Weil, dann kommt ja wesentlich weniger Geld rein. Zum IV gab es noch keinen richtigen Kontakt, außer mit dem Vorzimmer. Meine SB war bis jetzt nicht zu sprechen. Direkt danach zu fragen ist ja auch irgendwie blöd , hätte es aber gerne gewusst. Danke im Voraus! VG M.
Re: In den Vorruhestand während Inso?
Verfasst: 21. Aug 2025, 14:30
von mischa1981
Hallo Mickes,
in der Tat schwierig, ne Antwort darauf zu finden.
Bitte nagel mich nicht drauf fest, ich habe aber folgendes dazu gefunden:
"Schuldner im regulären Rentenalter haben in ihrem Leben bereits genug gearbeitet. Für sie gilt die Erwerbsobliegenheit nicht. Sie dürfen sogar eine freiwillig ausgeübte Nebenbeschäftigung aufgeben, ohne dass ihnen dafür die Versagung der Restschuldbefreiung droht."
Quelle:
https://www.schuldenanalyse-kostenlos.d ... iegenheit/
Ist aber nur für das reguläre Rentenalter, welches ja meines Wissens aktuell bei 67 Jahren liegt.
Kann daher gut sein, dass das auf Vorruhestand nicht zutrifft.
Daher am besten mal den Insolvenzverwalter kontaktieren und nachfragen. Der Sinn einer Privatinsolvenz besteht ja auch darin, die Gläubiger so gut es geht zu bezahlen und wenn man nun in Rente geht, werden die gar keinen Pfennig mehr sehen.
Re: In den Vorruhestand während Inso?
Verfasst: 21. Aug 2025, 15:28
von Mickes1963
Das stimmt schon, besser wäre es, alles sauber hinter sich zu bringen. Danke schön für die schnelle Antwort! VG M.

Re: In den Vorruhestand während Inso?
Verfasst: 21. Aug 2025, 19:22
von Mickes1963
mischa1981 hat geschrieben: ↑21. Aug 2025, 14:30
Hallo Mickes,
in der Tat schwierig, ne Antwort darauf zu finden.
Bitte nagel mich nicht drauf fest, ich habe aber folgendes dazu gefunden:
"Schuldner im regulären Rentenalter haben in ihrem Leben bereits genug gearbeitet. Für sie gilt die Erwerbsobliegenheit nicht. Sie dürfen sogar eine freiwillig ausgeübte Nebenbeschäftigung aufgeben, ohne dass ihnen dafür die Versagung der Restschuldbefreiung droht."
Quelle:
https://www.schuldenanalyse-kostenlos.d ... iegenheit/
Ist aber nur für das reguläre Rentenalter, welches ja meines Wissens aktuell bei 67 Jahren liegt.
Kann daher gut sein, dass das auf Vorruhestand nicht zutrifft.
Daher am besten mal den Insolvenzverwalter kontaktieren und nachfragen. Der Sinn einer Privatinsolvenz besteht ja auch darin, die Gläubiger so gut es geht zu bezahlen und wenn man nun in Rente geht, werden die gar keinen Pfennig mehr sehen.
Danke schön!
