Ueberstunden und Zuschlaege
Verfasst: 1. Aug 2019, 19:12
Hallo Gemeinde,
haette mal wieder eine fuer mich etwas komplizierte Frage.
Mein Arbeitsvertrag lautet auf Teilzeit mit 160 Stunden, die ich auch tatsaechlich arbeite.
Das mit der Bezeichnung Teilzeit im AV ist in unseren Gewerbe ueblich, das hat arbeitsrechtliche Gruende.
Ueberstundenregelung im AV habe ich nicht, aber Ich kann sie machen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn Ich jetzt Ueberstunden mache, also alles was ueber 160 Stunden hinausgeht, fallen diese auch unter der ueberstunden Regelung nach ZPO?
Oder muss man im AV Vollzeit stehen haben?
Die Zuschlaege sind komplett unpfaendbar, gilt das auch fuer die Zuschlaege , die auf ueberstunden anfallen?
(Ich meine Nacht , Sonn und Feiertagszuschlaege).
oder gibt es Gerichtsurteile, die besagen , ab welcher Stundenanzahl man sich im ueberstundenbereich befindet
oder urteile, die genau festlegen , ab wann es immer ueberstunden sind?
kann man sich dieses Entgelt, was durch ueberstunden und zuschlege entsteht, auch durch das Gericht fuers
P Konto bescheinigen lassen?
Weil bei eventuellen Pfaendungen aufs Konto macht es ja keinen Sinn, das der Arbeitgeber richtig ausrechnet
und ueberweist und dann aufdem P Konto es doch dann wiedergeholt werden kann.
ist ein wenig kompliziert alles, aber ich hoffe auf gute Antworten.
MfG
El torro
haette mal wieder eine fuer mich etwas komplizierte Frage.
Mein Arbeitsvertrag lautet auf Teilzeit mit 160 Stunden, die ich auch tatsaechlich arbeite.
Das mit der Bezeichnung Teilzeit im AV ist in unseren Gewerbe ueblich, das hat arbeitsrechtliche Gruende.
Ueberstundenregelung im AV habe ich nicht, aber Ich kann sie machen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn Ich jetzt Ueberstunden mache, also alles was ueber 160 Stunden hinausgeht, fallen diese auch unter der ueberstunden Regelung nach ZPO?
Oder muss man im AV Vollzeit stehen haben?
Die Zuschlaege sind komplett unpfaendbar, gilt das auch fuer die Zuschlaege , die auf ueberstunden anfallen?
(Ich meine Nacht , Sonn und Feiertagszuschlaege).
oder gibt es Gerichtsurteile, die besagen , ab welcher Stundenanzahl man sich im ueberstundenbereich befindet
oder urteile, die genau festlegen , ab wann es immer ueberstunden sind?
kann man sich dieses Entgelt, was durch ueberstunden und zuschlege entsteht, auch durch das Gericht fuers
P Konto bescheinigen lassen?
Weil bei eventuellen Pfaendungen aufs Konto macht es ja keinen Sinn, das der Arbeitgeber richtig ausrechnet
und ueberweist und dann aufdem P Konto es doch dann wiedergeholt werden kann.
ist ein wenig kompliziert alles, aber ich hoffe auf gute Antworten.
MfG
El torro