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Restschuldbefreiung

Verfasst: 17. Jun 2025, 17:19
von Salva
Guten Tag
Ich brauch bitte eure Hilfe.

Kann mir bitte jemand dieses Protokoll erklären?::


Das Insolvenzverfahren und insbesondere das Amt des Insolvenzverwalters werden fortgeführt.Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Die Erteilung der Restschuldbefreiung gilt mit dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 als erteilt.G r ü n d e :Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde durch Beschluss vom 12.05.2020 eröffnet. Die Abtretungsfrist endete vorzeitig am 12.05.2025.Die Laufzeit der Abtretungen ist beendet, da 5 Jahre der Abtretungsfrist seit Insolvenzeröffnung verstrichen sind und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.Da das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde, ist von Amts wegen über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner gehört.Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.Dem Schuldner ist daher die Restschuldbefreiung zu erteilen.Gemäß § 300a Abs. 1 S. 1 InsO gehört Vermögen, dass der Schuldner nach Ablauf der Abtretungsfrist erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzbeschlag für sämtliche darüberhinausgehende Insolvenzmasse bleibt jedoch bestehen. Dies gilt insbesondere für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 12.05.2020 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.

Der Termin findet im schriftlichen Verfahren statt unter Zugrundelegung der Schriftsatzeingänge bis zu dem Tag, der dem Terminstag entspricht.Das Gericht stellt fest, dass der Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde.Anhörung zum Antrag des Schuldners auf Erteilung der RestschuldbefreiungEs wurde festgestellt, dass ein ordnungsgem. Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung nebst Insolvenzantrag und Abtretungserklärung vorliegt.Die Laufzeit der Abtretungserklärung ist beendet, da 5 Jahre der Abtretungsfrist seit Insolvenzeröffnung verstrichen sind und die Kosten des Verfahrens gedeckt sindDas noch laufende Insolvenzverfahren wird weiter fortgeführt.Folgende Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung wurden gestellt: keine

Bin ich jezt raus von ganzen ???
Ich hab eine Pfändung Konto, kann ich meine Konto auf ein reguläres Girokonto umwandeln?
Oder sogar wechseln?

Danke in voraus

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 18. Jun 2025, 07:26
von Graf Wadula
Es handelt sich um ein sogenanntes "asymetrisches" Verfahren. Ihnen wurde die RSB erteilt und die Forderungen können nicht mehr gegen Sie geltend gemacht werden. Alle Gegenstände, die Sie nach dem 12.05.2025 erwerben, gehören Ihnen und können nicht mehr vom Insolvenzverwalter verwerte werden. Ihr Arbeitseinkommen etc. stehen Ihnen ab dem 12.05. voll zur Verfügung, es muss nichts mehr abgeführt werden.
Ihr Insolvenzverfahren läuft allerdings noch weiter; das passiert, weil anscheinend bei Ihnen noch Gegenstände verwertet werden (müssen), die bisher in den 5 Jharen seit Eröffnung noch nicht verwertet werden konnten. das passiert häufiger bei Grundstücken oder aber auch Forderungen von Ihnen, die im Klagewege geltend gemacht werden (von dem Insolvenzverwalter).
Ergo: Sie sind faktisch raus, aber noch nicht ganz. Wechseln können Sie. Umwandeln würde ich an Ihrer Stelle noch nicht (aus praktischen Gründen, denn die Banken haben ebenfalls teilweise Verständnisprobleme mit diesen Fallkonstellationen)

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 18. Jun 2025, 08:32
von Salva
Danke für ihre Erklärung.
Wenn ich meine konto wechseln, muss ich der insolvenzverwalter bescheid sagen ?
Kann das Auto von meine frau auf meine Name übertragen werden?

Danke

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 18. Jun 2025, 13:52
von Salva
Ergo: Sie sind faktisch raus, aber noch nicht ganz. Wechseln können Sie. Umwandeln würde ich an Ihrer Stelle noch nicht (aus praktischen Gründen, denn die Banken haben ebenfalls teilweise Verständnisprobleme mit diesen Fallkonstellationen)
[/quote]

Es ist so , ich bin momentan total auf boden .
Meine geliebte frau ist am 27.05 verstorben.
Sie hat auf sich eine auto die noch zum bezahlen ist ,und eine kleine Lebensversicherung.
Ich bin momentan total überfordert, sie war alles für mich.
Wie soll ich mich jezt verhalten?

Danke in voraus

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 18. Jun 2025, 18:31
von caffery
Es ist schwer solche Fragen an dieser Stelle mit 100%iger Sicherheit zu beantworten.

Bei aller gebotenen Vorsicht traue ich mich aber zu sagen:
Wenn der hier dargelegte zeitliche Ablauf der Ereignisse so zutrifft sollten sowohl das Fahrzeug, als auch die Lebensversicherung - und auch jedwede weitere Erbmasse - die nicht Teil einer Anfechtung, Rechtsstreit, Verwertung o.ä. sind meiner Meinung nach nicht vom asymmetrischen Insolvenzverfahren betroffen sein.

Ich sende und wünsche Dir von Herzen ganz viel Kraft.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Jun 2025, 07:55
von Graf Wadula
Da schließe ich mich ganz Caffery an.

Und zur Sache: Bei Ihnen ist am 12.05.2025 der Zeitraum der Abtretungserklärung abgelaufen. Alles, was Sie danach erwerben, gehört nicht mehr zum Insolvenzverfahren. Ihr Erbfall ist am 27.05. - also zeitlich danach - entstanden. Sie sind somit erst ab diesem Zeitpunkt als Erbe sozusagen Eigentümer des Nachlasses geworden. Und somit fällt es nicht in die Insolvenzmasse.

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Jun 2025, 08:11
von imker
@salva: das Auto ist noch nicht "bezahlt"? Es wurde durch einen Kredit "erworben"? Sorgen auch wegen der Raten??

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Jun 2025, 08:22
von Salva
caffery hat geschrieben: 18. Jun 2025, 18:31 Es ist schwer solche Fragen an dieser Stelle mit 100%iger Sicherheit zu beantworten.

Bei aller gebotenen Vorsicht traue ich mich aber zu sagen:
Wenn der hier dargelegte zeitliche Ablauf der Ereignisse so zutrifft sollten sowohl das Fahrzeug, als auch die Lebensversicherung - und auch jedwede weitere Erbmasse - die nicht Teil einer Anfechtung, Rechtsstreit, Verwertung o.ä. sind meiner Meinung nach nicht vom asymmetrischen Insolvenzverfahren betroffen sein.

Ich sende und wünsche Dir von Herzen ganz viel Kraft.

Herzlichen Danke

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Jun 2025, 08:23
von Salva
Graf Wadula hat geschrieben: 19. Jun 2025, 07:55 Da schließe ich mich ganz Caffery an.

Und zur Sache: Bei Ihnen ist am 12.05.2025 der Zeitraum der Abtretungserklärung abgelaufen. Alles, was Sie danach erwerben, gehört nicht mehr zum Insolvenzverfahren. Ihr Erbfall ist am 27.05. - also zeitlich danach - entstanden. Sie sind somit erst ab diesem Zeitpunkt als Erbe sozusagen Eigentümer des Nachlasses geworden. Und somit fällt es nicht in die Insolvenzmasse.
Danke nochmal

Re: Restschuldbefreiung

Verfasst: 19. Jun 2025, 08:26
von Salva
imker hat geschrieben: 19. Jun 2025, 08:11 @salva: das Auto ist noch nicht "bezahlt"? Es wurde durch einen Kredit "erworben"? Sorgen auch wegen der Raten??
Hi.
Ne das Auto ist noch nicht bezahlt.
Wenn jezt raus bin von das ganze dann kann ich auf mich das Kredit übertragen und zahl ich weiter .