Restschuldbefreiung
Verfasst: 17. Jun 2025, 17:19
Guten Tag
Ich brauch bitte eure Hilfe.
Kann mir bitte jemand dieses Protokoll erklären?::
Das Insolvenzverfahren und insbesondere das Amt des Insolvenzverwalters werden fortgeführt.Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Die Erteilung der Restschuldbefreiung gilt mit dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 als erteilt.G r ü n d e :Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde durch Beschluss vom 12.05.2020 eröffnet. Die Abtretungsfrist endete vorzeitig am 12.05.2025.Die Laufzeit der Abtretungen ist beendet, da 5 Jahre der Abtretungsfrist seit Insolvenzeröffnung verstrichen sind und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.Da das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde, ist von Amts wegen über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner gehört.Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.Dem Schuldner ist daher die Restschuldbefreiung zu erteilen.Gemäß § 300a Abs. 1 S. 1 InsO gehört Vermögen, dass der Schuldner nach Ablauf der Abtretungsfrist erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzbeschlag für sämtliche darüberhinausgehende Insolvenzmasse bleibt jedoch bestehen. Dies gilt insbesondere für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 12.05.2020 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Der Termin findet im schriftlichen Verfahren statt unter Zugrundelegung der Schriftsatzeingänge bis zu dem Tag, der dem Terminstag entspricht.Das Gericht stellt fest, dass der Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde.Anhörung zum Antrag des Schuldners auf Erteilung der RestschuldbefreiungEs wurde festgestellt, dass ein ordnungsgem. Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung nebst Insolvenzantrag und Abtretungserklärung vorliegt.Die Laufzeit der Abtretungserklärung ist beendet, da 5 Jahre der Abtretungsfrist seit Insolvenzeröffnung verstrichen sind und die Kosten des Verfahrens gedeckt sindDas noch laufende Insolvenzverfahren wird weiter fortgeführt.Folgende Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung wurden gestellt: keine
Bin ich jezt raus von ganzen ???
Ich hab eine Pfändung Konto, kann ich meine Konto auf ein reguläres Girokonto umwandeln?
Oder sogar wechseln?
Danke in voraus
Ich brauch bitte eure Hilfe.
Kann mir bitte jemand dieses Protokoll erklären?::
Das Insolvenzverfahren und insbesondere das Amt des Insolvenzverwalters werden fortgeführt.Das Vermögen, das der Schuldner nach dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Die Erteilung der Restschuldbefreiung gilt mit dem Ablauf der Abtretungsfrist am 12.05.2025 als erteilt.G r ü n d e :Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde durch Beschluss vom 12.05.2020 eröffnet. Die Abtretungsfrist endete vorzeitig am 12.05.2025.Die Laufzeit der Abtretungen ist beendet, da 5 Jahre der Abtretungsfrist seit Insolvenzeröffnung verstrichen sind und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.Da das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde, ist von Amts wegen über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner gehört.Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.Dem Schuldner ist daher die Restschuldbefreiung zu erteilen.Gemäß § 300a Abs. 1 S. 1 InsO gehört Vermögen, dass der Schuldner nach Ablauf der Abtretungsfrist erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzbeschlag für sämtliche darüberhinausgehende Insolvenzmasse bleibt jedoch bestehen. Dies gilt insbesondere für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 12.05.2020 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Der Termin findet im schriftlichen Verfahren statt unter Zugrundelegung der Schriftsatzeingänge bis zu dem Tag, der dem Terminstag entspricht.Das Gericht stellt fest, dass der Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde.Anhörung zum Antrag des Schuldners auf Erteilung der RestschuldbefreiungEs wurde festgestellt, dass ein ordnungsgem. Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung nebst Insolvenzantrag und Abtretungserklärung vorliegt.Die Laufzeit der Abtretungserklärung ist beendet, da 5 Jahre der Abtretungsfrist seit Insolvenzeröffnung verstrichen sind und die Kosten des Verfahrens gedeckt sindDas noch laufende Insolvenzverfahren wird weiter fortgeführt.Folgende Anträge zur Versagung der Restschuldbefreiung wurden gestellt: keine
Bin ich jezt raus von ganzen ???
Ich hab eine Pfändung Konto, kann ich meine Konto auf ein reguläres Girokonto umwandeln?
Oder sogar wechseln?
Danke in voraus