Fragen Insolvenzeröffnung
Verfasst: 4. Jun 2025, 21:00
Hallo Zusammen,
Meinen Antrag hatte mein Anwalt letzte Woche für die Insolvenz eingereicht. Gestern wurde bereits das Verfahren eröffnet. Eine Frage hätte ich in der Community, wie ist es mit den Gläubigern. Bin ich verpflichtet beispielsweise verkaufte Forderungen mit den korrekten Aktenzeichen weiterzugeben oder Reicht es vollkommen aus wenn der Gläubiger genannt wird.
Ich hatte als Gläubiger schon das Bundesverwaltungsamt (Bafög) daneben hatte ich noch die KfW Bank ( Studienkredit und Bildungskredit) reicht es nun aus, dass ich beim Bafög das BVA gennant habe? Die KfW wird nun demnächst für die Forderung die Bundesgarantie nehmen somit wäre der neue Gläubiger das BVA. Bin ich weiterhin dazu verpflichtet dem Insoverwalter das mitzuteilen?
Meinen Antrag hatte mein Anwalt letzte Woche für die Insolvenz eingereicht. Gestern wurde bereits das Verfahren eröffnet. Eine Frage hätte ich in der Community, wie ist es mit den Gläubigern. Bin ich verpflichtet beispielsweise verkaufte Forderungen mit den korrekten Aktenzeichen weiterzugeben oder Reicht es vollkommen aus wenn der Gläubiger genannt wird.
Ich hatte als Gläubiger schon das Bundesverwaltungsamt (Bafög) daneben hatte ich noch die KfW Bank ( Studienkredit und Bildungskredit) reicht es nun aus, dass ich beim Bafög das BVA gennant habe? Die KfW wird nun demnächst für die Forderung die Bundesgarantie nehmen somit wäre der neue Gläubiger das BVA. Bin ich weiterhin dazu verpflichtet dem Insoverwalter das mitzuteilen?