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Soll ich warten, bis der Gläubiger "eskaliert"?

Verfasst: 6. Mai 2025, 17:04
von Andor86
Hallo Ihr Lieben :)!

Folgende Situation:
Vor ein paar Wochen hat mich der Hauptgläubiger in meinem (mittlerweile eröffneten) Verfahren angeschrieben und - berechtigterweise - verlangt, ich möge Auskunft über die Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Finanzmittel geben. Konkret handelt es sich dabei um ein Gründerdarlehen, also einen Kredit, dessen konkrete Verwendung ich eigentlich mittels einer Abschlussbilanz von einer entsprechenden Steuerberatung hätte nachweisen.

Jetzt kommt der etwas schwer zu vermitelnde Teil, der mir meist das Genick bricht:
Die Steuerberatung gab es, allerdings nicht die Abschlussbilanz. Dafür war der Zeitraum, den mein Einzelunternehmen existierte - nämlich deutlich unter drei Monate - schlicht viel zu kurz. Es gab faktisch auch nur eine Mitarbeiterin auf Honorarbasis (in der Branche leider üblich) und zwei Kunden. Die Tür ging einen halben Spalt auf und sofort wieder zu. Sämtliche Ein- und Ausnahmen (mit wenigen Ausnahmen, wie der Mitarbeiterin und ein paar Lizenzgebühren) gingen für Büroeinrichtung, Strom, Wasser, Miete etc. drauf. Und ich selbst sitze auf einem Berg Rechnungen von Ikea, Amazon Business etc. und bin explizit kein studierter Finanzwirt.

Mein Anwalt hat mir nun geraten, den Gläubiger vollständig zu ignorieren - auch, nachdem dieser mir eine Umsatzliste des entsprechenden Kontos von sich aus zugesandt hat. Das Konto ist natürlich und zu Recht lange gesperrt; schon seit Mitte letzten Jahres.

Mein Problem:
Bei Eigenrecherche stelle ich stets fest, dass hier potentiell die Restschuldbefreiung angefochten werden kann und womöglich sogar der Vorwurf des Finanzbetrugs im Raum steht. Ich hatte heute einen minutenlangen "Mail-Wechsel" mit meinem Anwalt; immer wieder Zweizeiler, die nach Sekunden beantwortet wurden. Seit meiner letzten Frage - wie gefährlich ist die Lage denn eigentlich, von wegen Betrug usw.? - herrscht eisige Stille. Zuvor hatte er mir geraten, den Gläubiger zu eskalieren, bis dieser "eskaliert", Zitat.

Ehrlich, ich bin mit dem Anwalt mega zufrieden, er ist entgegenkommend und hat bis jetzt immer auf den Punkt gute Arbeit geleistet. Aber das hier schmeckt mir gar nicht, ich habe ein sehr schlechtes Gefühl dabei.

Was meint Ihr dazu?

Danke Euch sehr :)!

Re: Soll ich warten, bis der Gläubiger "eskaliert"?

Verfasst: 6. Mai 2025, 18:58
von AktiverRentner
Ich rate davon ab, irgendwelchen Schriftwechsel mit dem Gläubiger zu führen. Das Verfahren ist eröffnet. Der IV ist zur Sicherung der Masse und für Abwehr unberechtigter Forderungen verantwortlich und verpflichtet. Du kannst ihm nicht, absichtlich oder unabsichtlich in den Rücken fallen. in der jetzigen Phase kannst du bei Aktionen nur verlieren.
Du bist nur dem IV und dem Gericht verantwortlich. Die Frage mit der Restschuldbefreiung stellt sich z.Zt. überhaupt nicht. Erst muss die Forderung an sich und die Höhe vom IV und Gericht bestätigt werden.
Der Gläubiger muss den Antrag auf Verweigerung stellen und begründen. Dann kannst du widersprechen. Du musst ihm nicht vorher Material zur Begründung liefern. Es geht hier nicht um dein Verantwortungsgefühl, es geht hier um eine formelle Abwicklung. Ist nun mal leider so.
Bleibe ruhig und lehne dich zurück.

Re: Soll ich warten, bis der Gläubiger "eskaliert"?

Verfasst: 6. Mai 2025, 23:35
von mischa1981
Weise ihn freundlich darauf hin, dass bereits ein Insolvenzverfahren läuft und fertig. Auf gar keinen Fall Zahlungen leisten, das gilt dann als Gläubigerbevorzugung. Ob das die RSB gefährden kann, weiß ich nicht, aber du selbst triffst mit dem Gläubiger auf gar keinen Fall irgendwelche Vereinbarungen. Er kann sich gerne ans Gericht bzw. deinen Insolvenzverwalter wenden.