Seite 1 von 1

P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 30. Apr 2025, 06:27
von Mamnheimer2024
Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Situation und würde mich über eure Erfahrungen und Tipps freuen.

Ich hab die Zahlungen an meine Gläubiger vor zwei Monaten eingestellt. Mein Schuldnerberater hat bereits einen AEV an die Gläubiger versendet. Eine Ablehnung habe ich bereits somit werde ich in den nächsten Wochen den Verbraucherinsolvenzantrag ausfüllen.

Ich befürchte allerdings eine Lohnabtretung und Pfändung in den nächsten Wochen. Ein P-Konto habe ich bereits eingerichtet ohne Freibetrag für meine Frau. Ich erwarte mein erstes Kind gegen Ende Mai und wollte fragen wie es sich mit der Erhöhung des Freibetrags aufn P Konto aussieht. Ich erhalte mein Gehalt am Ende des Monats. Kann man auch die Erhöhung Rückwirkend für den Monat beantragen falls ein Gläubiger mein Konto pfändet?

Vielen Dank schon mal.

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 30. Apr 2025, 08:19
von vogelmeister
Ich habe damals nach meiner eröffneten Insolvenz einen Antrag auf Quellenfreigabe gestellt und erhalten. Das ganze war beim zuständigen Amtsgericht. Dannach wurde mein Freibetrag auf dem P-Konto erhöht und durfte somit das vom Arbeitgeber überwiesene Gehalt behalten bzw. darüber verfügen.

Ob dies rückwirkend beantragbar ist kann ich dir aber leider nicht beantworten.

Grüße

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 30. Apr 2025, 10:50
von imker
Da wirkt "FAST NICHTS" zurück.
Jetzt für das bestehende P-Konto eine Bescheinigung einreichen, wenn der "Ehefrau" Unterhalt zusteht.
Wenn es keine Ehefrau gibt, dann bringt eine Bescheinigung jetzt nichts.
Nach der Geburt sofort am nächsten Tag die Bescheinigung beschaffen und der Bank vorlegen - vorher Kopie machen.

Der Antrag auf Quellenfreigabe kann nur beim Gericht gestellt werden.

Er geht nur durch, wenn nur das schon "gepfändete" Gehalt aufs Konto geht, also die Abtretung oder die Pfändung beim Arbeitgeber erfolgt ist - ob man warten muss, bis auch jemand das Kontogutaben pfändet, weiß ich nicht und macht wohl jedes Gericht wie es die Rechtslage versteht - eine überzeugende und klare gesetzliche Regelung ist schwer zu finden.

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 30. Apr 2025, 13:04
von Graf Wadula
imker hat geschrieben: 30. Apr 2025, 10:50 ...

Er geht nur durch, wenn nur das schon "gepfändete" Gehalt aufs Konto geht, also die Abtretung oder die Pfändung beim Arbeitgeber erfolgt ist - ob man warten muss, bis auch jemand das Kontogutaben pfändet, weiß ich nicht und macht wohl jedes Gericht wie es die Rechtslage versteht - eine überzeugende und klare gesetzliche Regelung ist schwer zu finden.
Nee, im Grundsatz geht das auch ohne Pfändung beim Arbeitgeber. Dann muss das Vollstreckungsgericht selber den pfändungsfreien Betrag errechnen. Das ist natürlich etwas schwierig. Die klare Regelung ist § 906 II ZPO ;)

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 30. Apr 2025, 13:16
von imker
Das ist dann aber kein Quellenfreigabe. :D
Da wird mit 906 II ein Betrag und nicht die Quelle Arbeitgeber freigegeben.

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 1. Mai 2025, 20:55
von Mamnheimer2024
Wie erfahren diese von meinen Konten? Ich denke frühestens wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung unterschreibe oder nicht? Dann würde es ja auch ausreichen erst dann den Freibetrag erhöhen zu lassen. Was ich damit meine wann kann ich denn frühestens damit rechnen? Dann würde ich ggf. noch abwarten bis ich Vater geworden bin…

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 7. Mai 2025, 09:13
von Mamnheimer2024
Hallo, ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen :).

Re: P-Konto und Freibetrag erhöhen

Verfasst: 9. Mai 2025, 09:40
von Graf Wadula
Mamnheimer2024 hat geschrieben: 1. Mai 2025, 20:55 Wie erfahren diese von meinen Konten? Ich denke frühestens wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung unterschreibe oder nicht? Dann würde es ja auch ausreichen erst dann den Freibetrag erhöhen zu lassen. Was ich damit meine wann kann ich denn frühestens damit rechnen? Dann würde ich ggf. noch abwarten bis ich Vater geworden bin…
Grundsätzlich haben Sie recht. Es könnte allerdings sein, dass die Gläubiger in Folge anderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Infos bekommen. Aber solange Sie noch keine Pfändung haben, warum wollen Sie dann jetzt alle Eventualitäten wissen? Sie können doch den Freibetrag eh erst bei einer konkreten Maßnahme erhöhen lassen, denn ansonsten fehlt Ihnen das Rechtsschutzbedürfnis.