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P Konto Wohlverhaltensperiode

Verfasst: 26. Apr 2025, 08:59
von Andante69
Guten Morgen ☀️,

Letzte Woche erhielt ich den Beschluss vom Insolvenzgericht das mein Privatinsolvenzverfahren aufgehoben wurde ( Schlusstermin war am 15.4. 25) .
Alles ist glatt gelaufen - kein Gläubiger hat Antrag auf Versagung der RSB angemeldet etc.)

Wie ist das nunmehr mit dem P Konto ? Eine Quellenfreigabe für mein bereits vom Arbeitgeber bereinigtes Gehalt habe ich schon.
Meine Schuldenberaterin meine ich könne jetzt das P Konto wieder in ein normales Konto umwandeln lassen?
Auf dem P Konto sind keine Pfändungen - lediglich dem Insoverwalter wurden vor der Quellenfreigabe wurde von der Bank überschüssiges Geld überwiesen. ( Allerdings handelte es sich bei den abgeführten Geld von der Bank an den Insoverwalter an sich auch um unpfändbares Arbeitseinkommen - ich hatte zu dem Zeitpunkt leider die Quellenfreigabe noch nicht)

Bringt es mir Vorteile das P Konto wieder zum normalen Konto umzuwandeln oder sollte ich das lieber lassen?

Sonnige Grüße
Andante

Re: P Konto Wohlverhaltensperiode

Verfasst: 26. Apr 2025, 15:46
von Icke26
Mit dem Beginn der Wohlverhaltensphase kannst du dein P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln. Allerdings sollten du dich vor dieser Umwandlung darüber informieren, ob noch Pfändungen von Gläubiger auf dem Konto liegen. Sollten alle Pfändungen zurückgenommen worden sein, kannst du bedenkenlos einen Antrag auf Umwandlung des Kontos bei der Bank stellen.