Seite 1 von 1

Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 11. Apr 2025, 20:07
von Veronique
Hallo, ihr Lieben!

So, nun hab ich das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter hinter mir. Er will den Bericht an die Gläubiger weiterleiten. Es hieß, ich müsse mich noch nicht bewerben - das sei die Entscheidung der Gläubiger, Wir haben ein Attest meines Psychiaters vorgeleg. Dazu muss gesagt sein, ich bin seit meiner Kindheit psychisch krank und nie ein Studium oder eine Ausbildung geschafft. Laut IV ist eine MitwirkungsOBLIEGENHEIT etwas anderes als eine MitwirkungsPFLICHT. Hatte ich so noch nicht gehört.
Aber wir wollen ja eh zum Jobcenter, und da hoffen wir, einen Termin beim Amtsarzt zu bekommen.
Um den 6.6. herum sollen wir einen Brief erhalten, in dem drinsteht, ob die Gläubiger auf Mitwirkungspflicht bestehen.

Viele Grüße

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 11. Apr 2025, 23:28
von Shopgirl
Es hieß, ich müsse mich noch nicht bewerben - das sei die Entscheidung der Gläubiger
:shock:
Um den 6.6. herum sollen wir einen Brief erhalten, in dem drinsteht, ob die Gläubiger auf Mitwirkungspflicht bestehen.
Das habe ich beides in dieser Form noch nie gehört. Die Gläubiger sollen (salopp gesagt) schreiben: Ist okay, dass du dich nicht bewirbst?

Die Gläubiger können einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, aber doch keine Absolution für "ist nicht erwerbstätig" erteilen. Und wer sind "die Gläubiger?" Die werden doch nicht alle mit einer Stimme sprechen und sich einigen.

Bist du sicher, dass du das richtig verstanden hast?

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 12. Apr 2025, 10:20
von Veronique
So wurde es uns gesagt... Ist mir auch neu. Er verfasst jetzt ein Gesprächsprotokoll und schickr es an die Gläubiger.
Gläubiger an sich ist vor allem die Krankenkasse. Stichtag ist der 6.6. Ich werde den IV aber noch mal anschreiben.

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 12. Apr 2025, 14:31
von Icke26
Ich kann mich der Antwort von Shoppgirl nur anschließen.
Die Gläubiger können, dürfen doch nicht bestimmen ob du arbeitsfähig bist oder nicht.
Das kann/darf doch nur eine anerkannte Stelle, wie zB. ein Amtsarzt, Facharzt usw., aber kein Gläubiger.
Da hast du mit Sicherheit was falsch verstanden, und wenn nicht, würde ich das dann so nicht akzeptieren.

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 14. Apr 2025, 11:32
von mischa1981
Als jemand in der Privatinsolvenz musst du dich natürlich um einen Job bemühen. Ist ja nichts anderes als wenn man Arbeit hat und diese verliert.
Wenn nun aber andere Umstände hinzukommen, die das verhindern und man ein Attest vom Arzt hat, dann sollte das in der Regel kein Problem darstellen, NICHT zu arbeiten. Der Insolvenzverwalter wacht im Endeffekt darüber, dass er so viel Geld wie möglich pfänden kann, aber man muss auch im realistischen Rahmen bleiben.

Und nein, Gläubiger interessiert es nicht, ob du arbeitsfähig bist oder nicht, die sehen vom Verwalter 1x jährlich in der Ausschüttung einen Teil ihres Geldes und fertig. Die haben nicht zu entscheiden, ob du arbeiten musst oder nicht.

Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 14. Apr 2025, 13:48
von Icke26
mischa1981 hat geschrieben: 14. Apr 2025, 11:32 Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.
Also ein Attest von irgendeinen Arzt (Hausarzt) reicht nicht.
Entweder muss es vom Amtsarzt sein, oder Facharzt, in diesem Fall Psychiater.

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 16. Apr 2025, 18:28
von mischa1981
Icke26 hat geschrieben: 14. Apr 2025, 13:48
mischa1981 hat geschrieben: 14. Apr 2025, 11:32 Ich vermute auch eher, dass der Verwalter vielleicht auch nicht so die Ahnung davon hat, viele machen Privatinsolvenzen auch eher nebenbei. Hol dir ein Attest vom Arzt, falls du es nicht sowieso schon hast, lege es dem Insolvenzverwalter und / oder Gericht vor und gut ist. Ich glaube nicht, dass da jemand kommt und dich zum Arbeiten zwingt.
Also ein Attest von irgendeinen Arzt (Hausarzt) reicht nicht.
Entweder muss es vom Amtsarzt sein, oder Facharzt, in diesem Fall Psychiater.
Wenn eine ernsthafte psychische Erkrankung vorliegt, gehe ich eigentlich von aus, dass derjenige bereits beim korrekten Facharzt war und eine entsprechende Diagnose vorliegt. Falls nicht: Dringend nachholen und ein Attest.

Ein normaler Hausarzt kümmert sich in der Regel auch eher um die "Standardbeschwerden". Bei psychischen Krankheiten, die das Arbeiten verhindern, muss natürlich ein Attest vom Psychiater vorliegen.

Re: Arbeitsobliegenheit

Verfasst: 17. Apr 2025, 09:18
von Icke26
Hab ich doch geschrieben.