Neu in der Insolvenz - und ein paar Fragen an Euch!
Verfasst: 15. Feb 2025, 23:35
Hallo zusammen,
mittlerweile ist es nun auch bei mir soweit - seit letzter Woche wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, heute hat mich der Brief vom Amtsgericht erreicht. Mit meinem Schulkdnerberater war ich bereits seit Ende 2023 an der Angelegenheit dran: Erst alle Außenstände, Verbindlichkeiten, Einkommen ect. aufnehmen, anschließend den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellen und den Gläubigern vorlegen (welcher abgelehnt wurde) - ihr kennt das ja.
Jetzt wurde mir ein IV genannt, bei dem ich mich proaktiv am Montag melden werde. Allgemein bin ich in dieser Angelegenheit bemüht, alles ordentlich und fristgerecht zu erfüllen bzw. erledigen.
Daher hab ich hier vorab ein paar Fragen an die erfahrenen User hier unter uns. Und ja, ich denke einiges kann mir sicherlich auch der IV beantworten. Aber vielleicht habt ihr weitere Tipps oder Hilfestellungen, die auf Euren Erfahrungen heraus beruhen.
- Thema Pfändungsfreigrenze: Ich habe auf Anraten meines Schuldnerberaters ein P-Konto eröffnet und mit der P-Konto Bescheinigung die Pfändungsfreigrenze anpassen lassen. Mein mtl. Nettogehalt deckt sich fast mit der Freigrenze, liegt aber ohne Überstunden sogar drunter. Nun habe ich gelesen dass man erst ab der WVP den unpfändbaren Teil "ansparen" kann. Oder gilt das auch im Insolvenzverfahren, wenn ich nicht über den Pfändbaren betrag komme?
- Thema Auto: Ich fahre einen Kleinwagen aus dem Jahr 2001. Mein SB hat ihn auf 900€ Wert geschätzt. Ich kann zwar auch aus dem Home Office arbeiten, allerdings nicht gänzlich. Zudem lebe ich eher ländlich und brauche mit den öffentlichen morgens ca. 2,5 Stunden um zur Arbeit zu kommen, Nachmittags bzw. am frühen Abend komme ich dann gar nicht mehr bis ins Dorf. Ich denke hier sollte ich mir weniger Sorgen um den Behalt des Autos machen. Zumindest waren das auch die Worte meines SB. Wie seht ihr das?
- Thema Einkommen aus Selbstständigkeit: Ich arbeite als Angestellter in Vollzeit. Zudem war ich vor der Insolvenzantragstellung als Content Creator mit einem Kleingewerbe selbstständig und habe dort monatlich ca. 50-80€ an Einnahmen generiert. Dies habe ich vor der Antragstellung natürlich ordnungsgemäß abgemeldet. Nun war mein Gedanke, dies im Sinne der Insolvenzmasse nach Absprache mit dem IV wieder aufleben zu lassen und diese Einnahmen dann gänzlich dem IV zu übersenden, wobei hier ja auch die Hälfte fürs Finanzamt zurückgelegt werden sollte.
Wenn hier aber dadurch zu viel Durcheinander entsteht, kann ich die kommenden 3 Jahre auch gut darauf verzichten und gehe es erst nach der RSB wieder an.
- Thema Steuerrückzahlung: Wie verhält es sich mit der jährlichen Steuerrückzahlung aus der Einkommenssteuer? Die Steuer für das letzte Jahr habe ich vor einigen Tagen eingereicht und hier bereits eine getrennte Veranlagung für mich und meine Frau gewählt, so dass die hälftigen Erstattungen auf die jeweiligen getrennten Konten gehen. Ich würde meine Erstattung so lange beiseite legen, bis ich vom IV erfahre, was damit passiert - ich rechne aber schon damit, dass die Erstattung in Richtung IV geht, womit ich absolut gut leben kann.
- Thema Urlaub: Wie wird es mit Urlauben gehandhabt, die man wie gehabt als Familie geplant hat? Bislang haben sich meine Frau und ich hälftig beteiligt, zudem haben wir eine gemeinsame Tochter. Ich spreche hier erstmal von kleineren Urlauben im Inland wie z.B. eine Woche auf einem Bauernhof, der für mich Anteilig ca. 700€ an Kosten bedeuten würde. Darf ich das ausgeben, wenn dies aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens bedient wird? Ich sehe es absolut ein dass Sommerurlaube wie 5 Sterne auf den Balearen für 3000€ pro Kopf erstmal nicht drin sind.
- Thema Miete von Elektronischen Geräten: Im Zuge meiner Selbstständigkeit habe ich mir diverse technische Gerätschaften wie einen Laptop, Desktop Rechner und Tablet gemietet - dies konnte ich durch die monatlichen Einnahmen aus der Selbstständigkeit bzw. aber auch meinem Gehalt finanzieren.
Diese monatlichen Mietbeträge sind aber noch da, da diese Gerätschaften mit Laufzeiten gemietet wurden.
Mein SB sagte mir, ich kann diese Mieten weiterlaufen lassen. Kann der IV diese Mieten außerordentlich kündigen oder ich diese mit kleinen Raten aus der IV herauskaufen? Bzw. werden diese Geräte denn überhaupt zur Insolvenzmasse gezählt? Denn rein faktisch gehören sie ja noch nicht einmal mir.
- Thema Erstgespräch mit dem IV: Dem sehe ich eigentlich gelassen gegenüber. Alles was der IV an Infos von mir haben möchte, werde ich vollständig und wahrheitsgemäß darlegen. Mein SB sagte mir, dass dies in der Regel auch telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei durchgeführt wird - Hausbesuche seien in der Regel nicht mehr an der Tagesordnung. Und ich habe hier weder wertvolle Gemälde, noch Schmuck oder andere teure Luxusartikel. Eine PlayStation 5 (keine Pro) sowie eine Nintendo Switch stehen hier aber schon im Arbeitszimmer.
Wie waren Eure Erstgespräche mit dem IV? Ich denke eine gesunde Wachsamkeit ist völlig normal, aber ich bin jetzt nicht aufgeregt oder gar ängstlich - eher freue ich mich dass das Verfahren nun offiziell eröffnet ist. Da wäre mir jetzt ein Besuch von einem GV unangenehmer - dieser darf ja jetzt aber rein rechtlich auch nichts mehr unternehmen, oder?
Ich denke dass waren erstmal so die wichtigsten Fragen, die mir im Kopf sitzen und das eine oder andere Fragezeichen leuchten lassen. Ich bin gespannt auf Eure Ratschläge sowie Erfahrungen und freue mich auf einen Austausch!
Beste Grüße,
DerSparHase!
mittlerweile ist es nun auch bei mir soweit - seit letzter Woche wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, heute hat mich der Brief vom Amtsgericht erreicht. Mit meinem Schulkdnerberater war ich bereits seit Ende 2023 an der Angelegenheit dran: Erst alle Außenstände, Verbindlichkeiten, Einkommen ect. aufnehmen, anschließend den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan erstellen und den Gläubigern vorlegen (welcher abgelehnt wurde) - ihr kennt das ja.
Jetzt wurde mir ein IV genannt, bei dem ich mich proaktiv am Montag melden werde. Allgemein bin ich in dieser Angelegenheit bemüht, alles ordentlich und fristgerecht zu erfüllen bzw. erledigen.
Daher hab ich hier vorab ein paar Fragen an die erfahrenen User hier unter uns. Und ja, ich denke einiges kann mir sicherlich auch der IV beantworten. Aber vielleicht habt ihr weitere Tipps oder Hilfestellungen, die auf Euren Erfahrungen heraus beruhen.
- Thema Pfändungsfreigrenze: Ich habe auf Anraten meines Schuldnerberaters ein P-Konto eröffnet und mit der P-Konto Bescheinigung die Pfändungsfreigrenze anpassen lassen. Mein mtl. Nettogehalt deckt sich fast mit der Freigrenze, liegt aber ohne Überstunden sogar drunter. Nun habe ich gelesen dass man erst ab der WVP den unpfändbaren Teil "ansparen" kann. Oder gilt das auch im Insolvenzverfahren, wenn ich nicht über den Pfändbaren betrag komme?
- Thema Auto: Ich fahre einen Kleinwagen aus dem Jahr 2001. Mein SB hat ihn auf 900€ Wert geschätzt. Ich kann zwar auch aus dem Home Office arbeiten, allerdings nicht gänzlich. Zudem lebe ich eher ländlich und brauche mit den öffentlichen morgens ca. 2,5 Stunden um zur Arbeit zu kommen, Nachmittags bzw. am frühen Abend komme ich dann gar nicht mehr bis ins Dorf. Ich denke hier sollte ich mir weniger Sorgen um den Behalt des Autos machen. Zumindest waren das auch die Worte meines SB. Wie seht ihr das?
- Thema Einkommen aus Selbstständigkeit: Ich arbeite als Angestellter in Vollzeit. Zudem war ich vor der Insolvenzantragstellung als Content Creator mit einem Kleingewerbe selbstständig und habe dort monatlich ca. 50-80€ an Einnahmen generiert. Dies habe ich vor der Antragstellung natürlich ordnungsgemäß abgemeldet. Nun war mein Gedanke, dies im Sinne der Insolvenzmasse nach Absprache mit dem IV wieder aufleben zu lassen und diese Einnahmen dann gänzlich dem IV zu übersenden, wobei hier ja auch die Hälfte fürs Finanzamt zurückgelegt werden sollte.
Wenn hier aber dadurch zu viel Durcheinander entsteht, kann ich die kommenden 3 Jahre auch gut darauf verzichten und gehe es erst nach der RSB wieder an.
- Thema Steuerrückzahlung: Wie verhält es sich mit der jährlichen Steuerrückzahlung aus der Einkommenssteuer? Die Steuer für das letzte Jahr habe ich vor einigen Tagen eingereicht und hier bereits eine getrennte Veranlagung für mich und meine Frau gewählt, so dass die hälftigen Erstattungen auf die jeweiligen getrennten Konten gehen. Ich würde meine Erstattung so lange beiseite legen, bis ich vom IV erfahre, was damit passiert - ich rechne aber schon damit, dass die Erstattung in Richtung IV geht, womit ich absolut gut leben kann.
- Thema Urlaub: Wie wird es mit Urlauben gehandhabt, die man wie gehabt als Familie geplant hat? Bislang haben sich meine Frau und ich hälftig beteiligt, zudem haben wir eine gemeinsame Tochter. Ich spreche hier erstmal von kleineren Urlauben im Inland wie z.B. eine Woche auf einem Bauernhof, der für mich Anteilig ca. 700€ an Kosten bedeuten würde. Darf ich das ausgeben, wenn dies aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens bedient wird? Ich sehe es absolut ein dass Sommerurlaube wie 5 Sterne auf den Balearen für 3000€ pro Kopf erstmal nicht drin sind.
- Thema Miete von Elektronischen Geräten: Im Zuge meiner Selbstständigkeit habe ich mir diverse technische Gerätschaften wie einen Laptop, Desktop Rechner und Tablet gemietet - dies konnte ich durch die monatlichen Einnahmen aus der Selbstständigkeit bzw. aber auch meinem Gehalt finanzieren.
Diese monatlichen Mietbeträge sind aber noch da, da diese Gerätschaften mit Laufzeiten gemietet wurden.
Mein SB sagte mir, ich kann diese Mieten weiterlaufen lassen. Kann der IV diese Mieten außerordentlich kündigen oder ich diese mit kleinen Raten aus der IV herauskaufen? Bzw. werden diese Geräte denn überhaupt zur Insolvenzmasse gezählt? Denn rein faktisch gehören sie ja noch nicht einmal mir.
- Thema Erstgespräch mit dem IV: Dem sehe ich eigentlich gelassen gegenüber. Alles was der IV an Infos von mir haben möchte, werde ich vollständig und wahrheitsgemäß darlegen. Mein SB sagte mir, dass dies in der Regel auch telefonisch oder vor Ort in der Kanzlei durchgeführt wird - Hausbesuche seien in der Regel nicht mehr an der Tagesordnung. Und ich habe hier weder wertvolle Gemälde, noch Schmuck oder andere teure Luxusartikel. Eine PlayStation 5 (keine Pro) sowie eine Nintendo Switch stehen hier aber schon im Arbeitszimmer.
Wie waren Eure Erstgespräche mit dem IV? Ich denke eine gesunde Wachsamkeit ist völlig normal, aber ich bin jetzt nicht aufgeregt oder gar ängstlich - eher freue ich mich dass das Verfahren nun offiziell eröffnet ist. Da wäre mir jetzt ein Besuch von einem GV unangenehmer - dieser darf ja jetzt aber rein rechtlich auch nichts mehr unternehmen, oder?
Ich denke dass waren erstmal so die wichtigsten Fragen, die mir im Kopf sitzen und das eine oder andere Fragezeichen leuchten lassen. Ich bin gespannt auf Eure Ratschläge sowie Erfahrungen und freue mich auf einen Austausch!
Beste Grüße,
DerSparHase!