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Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 4. Feb 2025, 15:44
von Radfahrer1985
Hallo
Ich bin etwas am verzweifeln, ich bin EM Rentner und bekomme Wohngeld ( knapp 1260 Euro im Monat ) ( wohne in Mecklenburg Vorpommern).

Habe nun eine Rechnung bekommen von aufgerundet 2100 Euro.

Nun bin ich mit dem Antrag auf Verlängerung der Verfahrenskosten-Stundung überfordert.

Dort steht als Auswahl :
1. Die Verfahrenskosten können aus meinem Vermögen nicht erbracht werden

2. Können in monatlichen Raten beglichen werden .

3. Verfahrenskosten können von einer Dritten Person übernommen werden ..

Welche Freigrenze gilt da ? Die Pfändungsfreigrenze? Dann könnte /müsste ich Punkt 1 ankreuzen?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das naheliegende wäre zu meiner Schuldnerberatung zu fahren … wollte ich auch ( habe gestern dort den Termin kurzfristig für heute morgen 9 Uhr bekommen den ich aber platzen lassen musste aus gesundheitlichen Gründen, der nächste Termin wäre erst nach Ablauf der Frist frei ) .

Ganz wichtige Frage :
Welche Unterlagen brauche ich ?

Zu meinen Einnahmen und Ausgaben.

Einnahmen:
1260 Euro

Ausgaben:
Miete 400 Euro
Strom 58 Euro
Internet ( 99 Cent täglich Freenet Funk läuft über Paypal also gut 30 Euro im
Monat
GEZ alle 3 Monate
Netflix 4,99 Euro
Kontogebühren 7,99 Euro
Gamepass 14,99 Euro
Und ab nächsten Monat eventuell Deutschland Ticlet
58 Euro

Alles was übrig bleibt ist zum leben , Freizeit , Kleidung , usw.
Wie hoch wäre die Rate in etwa ? Oder wird das weiter gestundet und nach 4 Jahren dann nicht mehr verfolgt ?

Eine Chance auf den Arbeitsmarkt wieder integriert zu werden besteht nicht . Die EM Rente ist dauerhaft.

Was genau brauche ich an Unterlagen ?

Viele liebe Grüße Patrick

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 18:50
von Nie_mehr_Schulden
Das Existenzminimum liegt bei ca. 1.100 Euro, also liegst du leicht darüber. Du kannst natürlich ankreuzen, das du es nicht zahlen kannst. Vergessen wird es aber mit Sicherheit nicht. Aber es kann natürlich sein, das es dir irgendwann erlassen wird, weil du nicht mehr arbeiten kannst. Aber das wäre zu spekulativ, um sich darauf zu verlassen. Aufgrund deines Einkommens würde ich erstmal ankreuzen, dass du es aufgrund deiner geringen Rente und Arbeitsunfähigkeit nicht leisten kannst. Als Belege kannst du den Rentenbescheid und auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Das ist zumindest MEINE Meinung. Auf jeden Fall sollte beim nächsten Termin mit der Schuldenberatung darüber gesprochen werden.

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 19:01
von Radfahrer1985
@Nie_mehr_Schulden
Habe gerade mal gegoogelt… beim Thema Existenzminimum wurde die Pfändungungsfreigrenze von 1491 Euro genannt, oder ist Existenzminimum noch etwas anderes ?

Einen Termin kann ich in den verbleibenden knapp 3 Wochen nicht mehr bekommen, ich bin aber per Email im Kontakt mit der Schuldnerberatung seit vorhin .

Jetzt gehts eigentlich vorallem darum welche Unterlagen benötigt werden … ob und welche Kontoauszüge ich vorlegen muss , welche Unterlagen usw. … damit bin ich etwas überfordert .

Ich muss Miete usw. angegeben und vermutlich wird wohl geschaut ob bzw . was am Monatsende noch übrig ist .

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 19:06
von Nie_mehr_Schulden
Ich habe es schnell gegoogelt.
Hier ist das aktuelle auf das Jahr gesehen:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kur ... en-1028044

Es ist sogar noch geringer, als ich eben geschrieben hatte. Ich bin mal davon ausgegangen, das du alleine lebst.

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 19:10
von Radfahrer1985
Dann wäre ich sehr deutlich drüber , na ja mal abwarten was daraus wird .

Jeder sagt irgendwie was anderes , der eine meint es läuft über Regeln der Prozesskostenhilfe der nächste sagt es zählt die Pfändungsfreigrenze … bin mal gespannt.

Und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden ?

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 19:33
von Nie_mehr_Schulden
Wie ich oben schon erwähnt habe deinen Rentenbescheid und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Somit dürfte ersichtlich sein, das sich deine finanzielle Situation leider nicht verbessern wird.

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 19:35
von Radfahrer1985
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nicht … könnte aber wohl über meinen Psychiater ein Gutachten anfordern.

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 22:36
von Shopgirl
Du brauchst kein Gutachten vom Arzt. Der Rentenbescheid reicht. Wenn du noch deinen Mietvertrag in Kopie dazulegen möchtest, kannst du das tun.
Ich würde erstmal eine Stundung versuchen. Wenn das nicht akzeptiert wird, wird man dir das sagen und dann kannst du immer noch einen Vorschlag zur Ratenzahlung machen.

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 5. Feb 2025, 23:12
von Radfahrer1985
@Shopgirl
Das heißt nur den Antrag ausfüllen ( Da steht ,, Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe
-Belege sind in Kopie beizufügen-) und dann Renten und Wohngeldbescheid und sonst erstmal nichts ? Den Mietvertrag würde ich dann mitsenden…

Das heißt wenn die noch mehr haben wollen schreiben die mir das ?

Dann würde ich das so machen ..

Re: Verlängerung Kostenstundung nach Restschuldbefreiung dringend Hilfe gesucht ( Frist läuft bald ab )

Verfasst: 6. Feb 2025, 11:57
von SchuldenMeister
Verrätst Du aus welchem Bundesland Du bist?
Ich kenne dieses Vorgehen gar nicht.
Bislang kenne ich, dass das Gericht ein Formular zum Ausfüllen - nebst Angabe zu Anlagen - übersendet und das Gericht sodann entscheidet, ob und in welcher Höhe die Kosten erneut gestundet werden.