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Neue Insolvenz
Verfasst: 12. Jan 2025, 22:34
von Alexander271
Hallo,
ich bin kurz davor den Insolvenzantrag zu stellen. Meine Schuldenberaterin ist an sich sehr gut, aber bei einigen Nachfragen ist sie nicht ganz sicher. Ich hoffe es ist okay, dass ich diese hier nun stelle. Ich bin leider mega aufgeregt und hab im Internet jetzt viel zu viel gelesen, wo vieles auch sehr unterschiedlich dargestellt wird.
1. laut Schuldenberaterin war es okay, dass ich Zahlungen an meinen Vermieter zwecks Mietsschulden aus meinem unpfändbaren Einkommen geleistet habe. Da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. (Anmerkung: ich habe nur unpfändbares Einkommen)
2. darf man Vermögenswerte ansparen?
3. darf ich aus gespartem Vermögen einen größeren Urlaub (etwa 2000 Euro machen) darf ich mir den Urlaub sonst bezahlen lassen?
4. auch zwecks neuen Ratenzahlungen gibt es unterschiedliche Infos. Darf ich aus unpfändbaren Einkommen neue Ratenzahlungen vereinbaren?
5. ich bekomme eine Betriebskostenerstattung zurück. Darf ich die behalten?
Vielleicht könnt ihr mir ja auch mal so erzählen wie es bei euch so gelaufen ist. Ich hab Angst wegen dem kleinsten Fehlverhalten die Restschuldbefreiung nicht zu bekommen.
Re: Neue Insolvenz
Verfasst: 12. Jan 2025, 23:30
von AktiverRentner
Willkommen im Forum.
Aufregung ist verständlich, aber "nicht nötig". Zu deinen Fragen:
1. Es ist okay, denn du möchtest doch keine Räumungsklage, oder? Während der Insolvenz musst du doch deine Miete auch aus dem Unpfändbaren zahlen!
2. Im Verfahren gehört Vermögen, auch neues, zur Masse und geht an den IV.
3. Entfällt dann ja wohl. Zu einem normalen Urlaub eingeladen werden kann durchaus möglich sein. Eine Weltreise etc. führt mit absoluter Sicherhei zu Rückfragen.
4. Die Frage ist u.a. wofür. Sind das Vermögenswerte, fallen diese in die Masse. Ist es für die Reparatur der Waschmaschine geht das sehr wohl.
5. Fällt in die Masse und geht an den IV.
Re: Neue Insolvenz
Verfasst: 13. Jan 2025, 12:21
von Alexander271
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe hier auch gestern viel im Forum durchgelesen, viele beschreiben es ja entspannter als man es sich ausmalt aber die Angst bleibt trotzdem.
Zu Punkt 1: ich bekomme Bürgergeld, da ich gerade aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung mache. Das Jobcenter überweist die Miete direkt an den Vermieter und ich habe ein paar Monate jetzt meine Mietsschulden monatlich abbezahlt. Ich habe Angst, dass dies als Gläubigerbenachteiligung aussieht?
2. Du meinst also vor der WVP ? Ich habe nämlich noch nicht so ganz genau verstanden wie diese einzelnen Abschnitte aufgebaut sind bzw wann die WVP genau beginnt.
Re: Neue Insolvenz
Verfasst: 13. Jan 2025, 13:26
von AktiverRentner
zu 1.: Gläubigerbenachteiligung gilt erst ab Eröffnung des Verfahrens, vorher also kein Problem.
zu 2. Die WVP beginnt mit Abschluss des Insolvenzverfahrens. Darüber gibt es einen entsprechenden Beschluss. Wann das ist, wissen die Götter. Mal so, mal so. Meine Restschuldbefreiung ist in 3 Monaten, meine WVP hat noch garnicht begonnen.
Re: Neue Insolvenz
Verfasst: 13. Jan 2025, 14:52
von hallo26
Alexander271 hat geschrieben: ↑12. Jan 2025, 22:34
Hallo,
ich bin kurz davor den Insolvenzantrag zu stellen. Meine Schuldenberaterin ist an sich sehr gut, aber bei einigen Nachfragen ist sie nicht ganz sicher. Ich hoffe es ist okay, dass ich diese hier nun stelle. Ich bin leider mega aufgeregt und hab im Internet jetzt viel zu viel gelesen, wo vieles auch sehr unterschiedlich dargestellt wird.
1. laut Schuldenberaterin war es okay, dass ich Zahlungen an meinen Vermieter zwecks Mietsschulden aus meinem unpfändbaren Einkommen geleistet habe. Da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. (Anmerkung: ich habe nur unpfändbares Einkommen)
2. darf man Vermögenswerte ansparen?
3. darf ich aus gespartem Vermögen einen größeren Urlaub (etwa 2000 Euro machen) darf ich mir den Urlaub sonst bezahlen lassen?
4. auch zwecks neuen Ratenzahlungen gibt es unterschiedliche Infos. Darf ich aus unpfändbaren Einkommen neue Ratenzahlungen vereinbaren?
5. ich bekomme eine Betriebskostenerstattung zurück. Darf ich die behalten?
Vielleicht könnt ihr mir ja auch mal so erzählen wie es bei euch so gelaufen ist. Ich hab Angst wegen dem kleinsten Fehlverhalten die Restschuldbefreiung nicht zu bekommen.
Hallo und auch von mir ein herzliches Willkommen,
Punkt 1-5 hat Aktiv Rentner alles sehr gut beantwortet, deshalb von mir nur kurz einer Schilderung meiner Insolvenz.
Am Anfang wie bei den meisten Schuldnerberatung, Einigungsversuch, Antrag und Eröffnung zur Insolvenz.
Bei mir waren es noch 6 Jahre, aber nach 5 Jahre vorzeitig die Restschuldbefreiung bekommen.
Während der ganzen Insolvenz habe ich kein einziges mal den IV gesehen, noch mit ihm telefoniert.
Ich hatte immer nur, wenn ich mal ein Anliegen hatte, Kontakt mit der Sachbearbeiterin des IV.
Eine sehr nette, hilfsbereite Frau!
Ansonsten wurde monatl. das gepfändete Geld meiner Rente an den IV von der Rentenkasse überwiesen.
Dann einmal im Jahr musste ich ein Formular ausfüllen, ob sich bei mir was geändert hat. Das wars!!
Alles in allem ganz entspannt!
LG
Re: Neue Insolvenz
Verfasst: 13. Jan 2025, 18:53
von Alexander271
An Aktiver Rentner : danke nochmal. Du beruhigst mich schon etwas. Nochmal zur Betriebskostenerstattung. Wenn ich die vor Antrag bekomme muss ich die dann also auf dem Konto behalten ja?
Und komisch dass das mit der WVP so verschieden ist. Ich finde eh, dass viele Regeln sehr schwammig formuliert sind. Sind Restschuldversagungen schon häufig oder passiert das doch nur eher in selteneren Fällen?
An Hallo26: danke das klingt ja wirklich sehr entspannt bei dir. Ich hoffe bei mir wird es auch so sein. Und noch eine Frage, ab welchem Wert muss man Gegenstände angeben? Ich hab zb ein relativ teures Handy was aber noch abbezahlt wird. Da gibts ja auch unterschiedliche Meinungen. Sonst besitze ich eigentlich nichts wertvolles
Re: Neue Insolvenz
Verfasst: 19. Jan 2025, 18:11
von mischa1981
Also im Grunde ist es ganz einfach: Alles, was pfändbar ist, wird gepfändet. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, jegliche pfändbaren Wertgegenstände zu verwerten. Du wirst bis zum Ende der Wohlverhaltensphase dazu angehalten, mitzuhelfen und dem Verwalter alle Angaben wahrheitsgemäß zu übermitteln.
Wenn du nun teure Wertgegenstände hast (neues Auto, teures iPhone, Aktien, Wertanlagen, Gold / Silberschmuck) musst du das alles angeben und der Insolvenzverwalter wird daraufhin alles begutachten und einsacken. Beim Auto ist es so, wenn du es zur Arbeit brauchst, wird das im Regelfall nicht gepfändet. Wenn du jetzt aber ne neue C-Klasse vor der Tür stehen hast im Wert von sagen wir 50.000 Euro dann wird das vermutlich dennoch gepfändet und du musst dir dann ein günstigeres Auto zulegen.
Bei teuren Elektogegenständen dasselbe. Hast du nun ein iPhone 16 Pro Max und ein Macbook Pro für 3.000 Euro, dann kannst du dich davon verabschieden. Kommt natürlich immer auf den Zustand drauf an und ob man es noch gut veräußern kann.
Ansparen ist generell nicht drin, du hast deinen unpfändbaren Anteil laut Pfändungstabelle und keinen Cent mehr. Wenn unterhaltspflichtige Personen dazukommen erhöht sich der Anteil entsprechend.
Wenn du nun sehr sparsam lebst empfiehlt sich die "Brotdose", heißt du hebst das Geld ab von deinem unpfändbaren Gehalt und legst das beiseite. Wenn du über 3 Monate zu viel Geld auf dem Konto hast wird das von der Bank dann abgeschöpft und an den Insolvenzverwalter abgeführt.
Und zur Thematik Insolvenzverwalter kann man nur sagen: Er ist weder dein Berater noch dein Anwalt. Er hat die Aufgabe so viel Geld wie möglich von dir zu holen, weil er vom Gericht beauftragt wurde, Geld für die Gläubiger aufzutreiben. Wenn du Fragen hast entweder hier stellen oder caritative Einrichtungen wie Schuldnerberatungen fragen.
Und... sorry für so viel Text