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Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 10:07
von Tatichen
Ich habe letztes Jahr meine Privatinsolvenz abgeschlossen und die Restschuldbefreiung bekommen.
Nun habe ich mir mit meinem Mann eine Wohnung in der Nachbarschaft angeschaut die von privat vermietet wird und uns über Bekannte bekannt gegeben wurde. Mit dem Vermieter der Wohnung haben wir uns gut verstanden und er hat uns auch gesagt das wir die Wohnung haben könnten.herzliche willkommen war sein Wort nachdem wir gesagt haben das wir die Wohnung gerne möchten.
Nun hat er uns eine freiwillige Selbstauskunft mitgegeben und möchtest letzte Abrechnung der Arbeit haben. Das ist kein Problem. Nun habe ich gesehen das in der Selbstauskunft gefragt wird ob in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand oder noch besteht.
Ich habe meine ja abgeschlossen und alleine mein Gehalt reicht schon für die Wohnung sodass die Finanzierung kein Problem ist. Meine Insolvenz beruht auf eine ehemalige Beziehung wo ich leider so dumm war Verträge abzuschließen die auf meinen Namen liefen.
Zum Mitte/ Ende Januar werden meine Einträge auf der Seite der Insolvenzbekanntmachung eh gelöscht.
Nun habe ich Angst das Thema zu erwähnen bzw in dem Bogen auszufüllen weil ich dann Angst habe das wir die Wohnung dann doch nicht mehr bekommen.
Aber ich will auch keinen Ärger bekommen wenn ich da nein ankreuze
Auf der einen Seite wird mein Eintrag eh dann gelöscht und ich bin ja nicht mehr in dem Verfahren weil es abgeschlossen wurde und Vergangenheit ist
Kann ich da beruhigt nein ankreuzen oder wie soll man am besten vorgehen
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 10:47
von mischa1981
Ich muss zugeben, schwierige Situation. Wie ist denn dein Gesamteindruck von der Situation? Wenn deine RSB aus der Schufa raus ist (du kannst dir jederzeit einen Datenauszug anfordern) und dein Score deutlich über 95% liegt, dann würde ich es ggf gar nicht erwähnen. Wenn die SCHUFA den Eintrag rausgelöscht hat sollte der auch nicht mehr auftauchen.
Fragt sich halt nur, ob der Mietvertrag im Nachhinein aufgelöst werden kann weil du gelogen hast, dass du mal in der Insolvenz warst.
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 10:50
von Tatichen
Die Schufa löscht nachdem ich nachfragt habe nach eigenen Angaben am 16.1 , weil ich da vor einem halben Jahr die RSB bekommen habe. Ich habe da online den Zugang und kontrolliere immer nach
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 10:58
von Schuldine
Die Selbstauskunft muss ja nur derjenige ausfüllen, der dann auch als Mieter im Mietvertrag steht.
Wenn nur dein Mann die Wohnung mietet, dann musst du gar keine Auskünfte geben ... sag ich mal so!
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 12:05
von mischa1981
Tatichen hat geschrieben: ↑2. Jan 2025, 10:50
Die Schufa löscht nachdem ich nachfragt habe nach eigenen Angaben am 16.1 , weil ich da vor einem halben Jahr die RSB bekommen habe. Ich habe da online den Zugang und kontrolliere immer nach
Dann wird die Schufa den Eintrag aber eben taggenau am 16.01. löschen und keinen Tag vorher. Wenn dein neuer Vermieter vorher in die SCHUFA reinlunsen will, dann sieht er deine Insolvenz. Und somit hättest du gelogen. Es sei denn du lässt es wie erwähnt auf deinen Mann laufen.
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 15:01
von Darnox
Vermutlich handelt es sich eh nur um einen Vordruck für die Selbstauskunft, die der private Vermieter irgendwo heruntergeladen hat. Vielleicht ist ihm dieser Punkt auch eigentlich egal. Aber wenn da gefragt wird ob "in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand", dann spielt es ja keine Rolle wann Schufaeinträge gelöscht werden. Und wenn man ehrlich ist, muss man hier also "ja" ankreuzen.
Ich sehe das Problem auch gar nicht, warum hier immer so viel Angst mit diesem Thema einher geht. Ehrlichkeit wird meistens viel besser vom Gegenüber gewertet als wenn man irgendwie versucht rumzudrucksen. Gerade bei einem privaten Vermieter, mit dem man schon persönlich gesprochen hat, sollte man doch offen umgehen können. Das wäre jedenfalls meine Herangehensweise.
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 15:36
von tidus82
Was wäre denn, wenn du den Zettel selbst schreibst, ausdruckst und einfach in den letzten 4 Jahren schreibst?
Und dann wahrheitsgemäß „nein“ antwortest?
Immerhin müsste dem Vermieter erstmal auffallen, dass statt 5 Jahre dort 4 Jahre steht. *hust
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 17:22
von mischa1981
Darnox hat geschrieben: ↑2. Jan 2025, 15:01
Vermutlich handelt es sich eh nur um einen Vordruck für die Selbstauskunft, die der private Vermieter irgendwo heruntergeladen hat. Vielleicht ist ihm dieser Punkt auch eigentlich egal. Aber wenn da gefragt wird ob "in den letzten 5 Jahren eine Insolvenz bestand", dann spielt es ja keine Rolle wann Schufaeinträge gelöscht werden. Und wenn man ehrlich ist, muss man hier also "ja" ankreuzen.
Ich sehe das Problem auch gar nicht, warum hier immer so viel Angst mit diesem Thema einher geht. Ehrlichkeit wird meistens viel besser vom Gegenüber gewertet als wenn man irgendwie versucht rumzudrucksen. Gerade bei einem privaten Vermieter, mit dem man schon persönlich gesprochen hat, sollte man doch offen umgehen können. Das wäre jedenfalls meine Herangehensweise.
Klar, dennoch verstehe ich die Problematik. Man versteht sich super und dann kommt das Finanzielle. Oh, der neue Mieter ist grad erst aus der Insolvenz raus? Oha! Dann lieber jemand anderen suchen!
Muss natürlich nicht so sein, die Gefahr ist aber halt immer da.
Als ich vor knapp 3 Jahren Insolvenz angemeldet hatte wurde mir das Konto gesperrt und ich konnte meine Miete nicht mehr zahlen. Mein Vermieter hat mir das unmissverständlich klar gemacht, wenn ich 3 Mieten im Verzug bin kann (und wird?) er mich fristlos kündigen.
Klar, das geht auch nicht einfach so, aber es wird einem gerne mal Angst gemacht.
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 17:56
von DanielWillig
Ich bin da völlig bei Darnox. Wenn ein Vertragsverhältnis schon so beginnt und auf einer Lüge basiert, schlechte Grundlage finde ich. Und ich zum Beispiel würd mir derart nen Kopp machen das doch irgendwie was rauskommt und dann platzt der Ballon und man steht da mit runter gelassener Hose, ne, ich halt da nix von. Lieber ehrlich offen und direkt, schläft man besser. Also ich zumindest.
Re: Neue Wohnung nach restschuldbefreiung
Verfasst: 2. Jan 2025, 18:09
von imker
mmh - und wenn der Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung dazugelgt wird??
Aber: Wie lautet denn die Frage wörtlich, die da zu beantworten ist?
Haus und Grund fragt wie folgt:
Über mein/unser Vermögen wurde in den letzten 5 Jahren kein Konkurs- oder Vergleichs-verfahren eröffnet bzw.
die Eröffnung mangels Masse abgewiesen, und solche Verfahren sind derzeit auch nicht anhängig.
Wann war denn Deine Verfahrenseröffnung?