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Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 28. Dez 2024, 06:37
von summse
Hallöchen,
als 2022 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet wurde, war ich in einer Umschulung und bezog Bürgergeld.
Deswegen wurde ein Antrag auf Stundung gestellt, welchem auch zugestimmt wurde.
Jetzt habe ich einen Beruf erlernt und arbeite.
Mittlerweile habe ich fast 4000 Euro an den TH abgetreten.
Nun meine Frage, ob die Verfahrenskosten plus TH Kosten trotzdem von den 4000 € gezahlt werden oder die Stundung bestehen bleibt und das gesamte Geld an die Gläubiger geht?
Danke Euch!
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 28. Dez 2024, 08:35
von robo
Meines Wissens gilt eine gewährte Stundung pro Verfahrensabschnitt, also für das Insolvenzverfahren und für das RSB-Verfahren muss man dann ggf. einen neuen, einen zweiten Stundungsantrag stellen.
Hast Du ?
Und dann bedeutet "Stundung" genau, was der Name sagt: Es wird gestundet, also hinausgeschoben.
Und "aufgeschoben" ist ja bekanntlich nicht "aufgehoben".
Wenn Du also genug "Masse" erwirtschaftet hast, dann werden die Verfahrenskosten zu gegebener Zeit auch daraus bezahlt (sonst müßte ja der Steuerzahler dafür aufkommen).
Die Gläubiger sehen davon also nichts, der Rest der Masse wird erst dann auf sie verteilt, wenn sämtliche Verfahrenskosten gedeckt sind.
Warum fragst Du ?
Könnte Dir ja eigentlich egal sein, was mit Deiner "Masse" passiert.
Ist ja nicht mehr Dein Geld.
Nachsatz: Du kannst beim Gericht Akteneinsicht beantragen, falls es Dich interessiert.
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 28. Dez 2024, 10:02
von summse
robo hat geschrieben: ↑28. Dez 2024, 08:35
Meines Wissens gilt eine gewährte Stundung pro Verfahrensabschnitt, also für das Insolvenzverfahren und für das RSB-Verfahren muss man dann ggf. einen neuen, einen zweiten Stundungsantrag stellen.
Hast Du ?
Und dann bedeutet "Stundung" genau, was der Name sagt: Es wird gestundet, also hinausgeschoben.
Und "aufgeschoben" ist ja bekanntlich nicht "aufgehoben".
Wenn Du also genug "Masse" erwirtschaftet hast, dann werden die Verfahrenskosten zu gegebener Zeit auch daraus bezahlt (sonst müßte ja der Steuerzahler dafür aufkommen).
Die Gläubiger sehen davon also nichts, der Rest der Masse wird erst dann auf sie verteilt, wenn sämtliche Verfahrenskosten gedeckt sind.
Warum fragst Du ?
Könnte Dir ja eigentlich egal sein, was mit Deiner "Masse" passiert.
Ist ja nicht mehr Dein Geld.
Nachsatz: Du kannst beim Gericht Akteneinsicht beantragen, falls es Dich interessiert.
Hallo,
erstmal danke für Deine ausführliche Antwort.
Sicher ist es in meinem Interesse, ob ich nach der RSB noch die Stundung zu begleichen habe, oder ob es von der Masse bezahlt wird.
LG
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 28. Dez 2024, 10:42
von robo
Missverständnis ?
Man hat doch keine Stundung 'zu begleichen'.
Stundung heisst doch nur, die Rechnung muss erst später bezahlt werden.
Und wenn "später" genug in der Masse ist, werden die Rechnungen (von Gericht und IV/TH) daraus bezahlt.
Hast Du denn für den ersten Abschnitt (Insolvenzverfahren) eine Rechnung vom IV bekommen ?
Und hast Du für den zweiten Abschnitt (Restschuldbefreiungsverfahren) überhaupt einen neuen Stundungsantrag gestellt ?
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 28. Dez 2024, 14:16
von summse
robo hat geschrieben: ↑28. Dez 2024, 10:42
Missverständnis ?
Man hat doch keine Stundung 'zu begleichen'.
Stundung heisst doch nur, die Rechnung muss erst später bezahlt werden.
Und wenn "später" genug in der Masse ist, werden die Rechnungen (von Gericht und IV/TH) daraus bezahlt.
Hast Du denn für den ersten Abschnitt (Insolvenzverfahren) eine Rechnung vom IV bekommen ?
Und hast Du für den zweiten Abschnitt (Restschuldbefreiungsverfahren) überhaupt einen neuen Stundungsantrag gestellt ?
Hallo,
habe keine Rechnung vom IV erhalten.
Werde die Tage meinen IV/TH anschreiben, da ich neugierig bin
Danke Dir!
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 28. Dez 2024, 17:18
von imker
Wenn das gesamte Verfahren 2022 begann, dann wird jetzt noch nichts "fertig" sein.
Warte bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung irgendwann nach drei Jahren in 2025 und spar das Geld und den Aufwand für die geplante Nachfrage.
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 30. Dez 2024, 11:56
von Graf Wadula
Die Stundung der Verfahrenskosten ist immer sekundär und betrifft nur Ihr Verhältnis zu den Kosten. Gemäß § 53 InsO sind aus der Insolvenzmasse (Ihren 4.000 EUR + X) zunächst die Kosten des Verfahrens zu begleichen. Die Stundung kommt faktisch nur dann zum Zuge, wenn diese Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Bei 4.000 EUR + x dürfte die Masse aber grundsätzlich ausreichen. Da wage ich mal die Prognose, dass sie nix mehr zahlen müssen.
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 30. Dez 2024, 16:26
von summse
Graf Wadula hat geschrieben: ↑30. Dez 2024, 11:56
Die Stundung der Verfahrenskosten ist immer sekundär und betrifft nur Ihr Verhältnis zu den Kosten. Gemäß § 53 InsO sind aus der Insolvenzmasse (Ihren 4.000 EUR + X) zunächst die Kosten des Verfahrens zu begleichen. Die Stundung kommt faktisch nur dann zum Zuge, wenn diese Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Bei 4.000 EUR + x dürfte die Masse aber grundsätzlich ausreichen. Da wage ich mal die Prognose, dass sie nix mehr zahlen müssen.
Danke für die Information.
Da bin ich aber froh, dass es aus der Masse beglichen wird. Bis dahin wird ja noch was eingezahlt
LG
Re: Stundung trotz Insolvensmasse?
Verfasst: 31. Dez 2024, 07:48
von Itak65
Hi, ich habe kurz vor dem schlusstermin die komplette Auflistung u schlussrechnung für die Kosten für die Dauer des verfahrens vom gericht bekommen.
Lg itak65