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Frage zur Wohlverhaltensphase
Verfasst: 26. Dez 2024, 16:00
von Lory1983
Hallo zusammen. Ich bin seit September 22 in der Privatinsolvenz und seit Sommer 24 in der Wohlverhaltensphase. Nun 2 Fragen ich bin Mama von 3 Pflegekindern. Einer hat Pflegegrad 3 und einer ist Autist. Der Alltag ist sehr herausfordernd und ich arbeite aktuell noch 28 Stunden als Erzieherin. Gern möchte ich meine Stunden auf 25 Stunden reduzieren. Elternzeit geht nicht, weil hätte dann kein Einkommen. Kann mir das negativ angekreidet werden? Zumal der mittlere (6Jahre) aus der Nachmittagsbetreuung geflogen ist wegen sein Krankheitsbild (ADHS/FASD)? Ich bin nervlich grad am Limit und weniger Arbeitszeit würde mir echt helfen.
Zweite Frage was passiert mit der Einkommenssteuer während der Wohlverhaltensphase? Geht die weiterhin automatisch an die Insolvenzverwalterin?
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Verfasst: 27. Dez 2024, 09:51
von caffery
Hast Du denn im Moment pfändbares Einkommen? Würde sich das also durch die Reduzierung der Arbeitszeit verringern?
Lory1983 hat geschrieben: ↑26. Dez 2024, 16:00
Zweite Frage was passiert mit der Einkommenssteuer während der Wohlverhaltensphase? Geht die weiterhin automatisch an die Insolvenzverwalterin?
Nein, wenn das Finanzamt keiner Deiner Insolvenzgläubiger ist, kannst Du Deine Steuererstattungen ab der Aufhebung des Verfahrens (seit Du in der WVP bist) wieder behalten.
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Verfasst: 27. Dez 2024, 16:19
von Lory1983
Ja habe pfändbares Einkommen und würde sich verringern. Kinder sind 4,6 und 7. 2 Davon mit Schwerbeschädigten Ausweis und einer hat keine Nachmittagsbetreuung mehr und Oma kann ihn auch nicht immer nehmen.
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Verfasst: 27. Dez 2024, 18:23
von imker
Wenn ich das alles richtig verstehe, werden Dir netto mehr als 2.60 EUR bei Teilzeit 28 Std in der Gehaltsabrechnung "ausgerechnet".
Das verwundert mich etwas.
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Verfasst: 28. Dez 2024, 10:12
von Lory1983
Nein Netto ist knapp 1900 bei 28 Stunden, davon wird gewisser Teil gepfändet.Da es Pflegekinder sind, zählen sie nicht als Unterhaltspflichtig, da wir ja Pflegegeld für sie bekommen.
Re: Frage zur Wohlverhaltensphase
Verfasst: 28. Dez 2024, 13:10
von caffery
Lory1983 hat geschrieben: ↑27. Dez 2024, 16:19
Ja habe pfändbares Einkommen und würde sich verringern.
Wenn das so ist, kann Dir eine Reduzierung der Arbeitszeit als masseschädigendes Verhalten ausgelegt werden.
Wie wahrscheinlich das ist und wie Deine Chancen angesichts Deiner angeführten Argumente vor einem Richter stünden mag ich hier nicht bewerten.
Du könntest Ausgleichszahlungen in Höhe der Beträge leisten die durch Deine Arbeitszeitreduzierung der Masse entgehen werden um dem Risiko zu entgehen.