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Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 07:20
von SGG76
Hallo alle zusammen,
heute wurde mein PKonto gepfändet, trotz Freibetrag.

Zur Situation:
Ich habe ein P-Konto (Freibetrag 5080 €).

Als Einkommen beziehe ich normalerweise
1312,81€ Erwerbsminderungsrente
1508,00€ Kindergeld +Kinderzuschlag
573,00€ Pflegegeld

Im Oktober kam dann eine Einmalzahlung von der Unfallkasse für unseren Sohn in Höhe von 7273,24€.

Heute am 02.12.2024 wurden 1900€ gepfändet.
Obwohl noch keine 3 Monate um sind, ist das rechtens?
Weil der Überschußbetrag landet doch erst einmal auf dem Auskehrkonto(?!) und kann erst nach
3 Monaten abgeführt werden oder verstehe ich da was falsch?
Außerdem habe ich jetzt mit Monatsanfang nicht mehr 5080€ als Freibetrag sondern nur noch einen Freibetrag von 3700€.
Muß ich nicht jeden Monat von neuem einen Freibetrag von 5080€ haben?
Also hat die Pfändung eine verringerung meines Freibetrages zur Folge?

LG SGG

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 07:50
von robo
Die Erhöhung des Freibetrages auf dem P-Konto bekommt man ja nicht "von allein",
dafür braucht man eine Bescheinigung einer 'geeigneten Stelle', wie z.B. so was hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf

Hat Dich diese 'geeignete Stelle' nicht darüber aufgeklärt, welches Geld auf einem P-Konto eingehen sollte - oder eben NICHT eingehen sollte? Insbesondere dann, wenn schon eine Pfändung auf dem Konto liegt oder zu erwarten ist.

M.W. sollte das Kind ein eigenes Konto haben, aber ich bin beim Thema Kindergeld nicht fit, sorry.

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 07:58
von SGG76
Ja ich habe eine Erhöhung des Freibetrages mittels Bescheinigung. Deswegen habe ich ja einen Freibetrag von 5080€. Deswegen war ja meine Frage wieso ich diesen Monat keine 5080 € habe. Die Bescheinigung, also die Erhöhung des Freibetrages habe ich seit Anfang November.

Ja, mein Sohn hat ein eigenes Konto, zum Zeitpunkt des Unfalls hatte er noch keins, weswegen ja mein Konto angegeben wurde. Die von der Unfallkasse haben nur vergessen die Kontodaten zu ändern.

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 08:16
von robo
Dann kamen ja im Okt. 3.393,81 auf Dein Konto PLUS 7.273,24 = 10.667,05.
Dein Freibetrag war aber nur 5.080,- ?
Scheint mir logisch, dass da was gepfändet wurde.

Hast Du für die Einmalzahlung von der Unfallkasse nicht noch eine einmalige Erhöhung des Freibetrages beantragt ?

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 08:54
von SGG76
Nein leider habe ich das nicht. War mein eigener Fehler (also Dummheit), ist mir schon klar. Mir geht es auch nicht in erster Linie um die Pfändung, sondern darum das ich doch eigentlich, unabhängig von der Pfändung am Monatsanfang wieder meine 5080€ Freibetrag haben müsste. Oder hat die Pfändung eine Verringerung meines Freibetrages zur Folge?

Und vielen Dank für deine Antworten :)

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 09:15
von robo
Vielleicht liegt da ein Denkfehler vor ?
SGG76 hat geschrieben: 3. Dez 2024, 08:54 ...
das ich doch eigentlich, unabhängig von der Pfändung am Monatsanfang wieder meine 5080€ Freibetrag haben müsste. Oder hat die Pfändung eine Verringerung meines Freibetrages zur Folge?
...
Wo siehst Du jetzt am Monatsanfang Deinen (ggf. reduzierten) Freibetrag ?

"Normal" gilt der Freibetrag für jeden Monat, vom 1. bis zum Letzten.
Und dann wär eine Excel-Tabelle oder so was gut:
- Kontostand am Monatsanfang
- jeder Geldeingang
- jeder Geldausgang
Wie sieht es der Kontostand dann kurz vorm Letzten aus ?
Ist noch "Luft" ?
Oder ist der Freibetrag quasi ausgeschöpft ?

Dann gelten die Regeln für den Übertrag in den Folgemonat, s. hier:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/899.html

Jetzt gilt es also, eine penible Fortschreibung Deiner Tabelle zu machen,
es gilt das Prinzip: "First In - First Out".

Im Oktober war von Deinem Freibetrag wohl nichts über,
wie hoch war dann der Übertrag in den November ?
Was ist dazu reingekommen ? Was ist davon rausgegangen ?
War jetzt im November noch was von Deinem Freibetrag über zum Übertrag in den Dezember ?

Deine Bank meint offensichtlich "nein" - aber Bäcker können sich durchaus schon mal irren. Man sollte also selbst immer genau nachrechnen !
Und dann mit Deiner Rechnung zur Bank gehen, die sollen Dir erklären, warum sie anders rechnen.

Und immer schön freundlich, aber penetrant bleiben, bis zu es verstanden oder die Bank von Deiner Rechnung überzeugt hast.

Hilft das nichts, dann hilft vielleicht eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle oder der BAFIN oder bei beiden.

Viel Glück !

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 09:22
von robo
Ha ha ... wer hat hier aus "Bänker" einfach mal "Bäcker" gemacht ???
Tztztz ... dieser Rechner ... alles muss man genau kontrollieren.
Wie auch die eigene Bank.

Und hier der Text zum Übertrag:
§ 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO: Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 09:37
von SGG76
Ja, danke das werde ich dann mal machen. Ich kann dir aber aus dem Kopf sagen, das der Freibetrag jeden Monat komplett ausgeschöpft wurde.

der Übertrag in den November war auf Grund meiner Rente ca 7000€

Dazu kamen dann im November "meine" 3.393,81€ (alle Eingänge zusammen) wie jeden Monat
Mir kommt das so vor als ob das Geld vor den drei Monaten abgeführt wurde. Muß ich nachher mal mit der Tabelle gucken, was echt eine sehr gute Idee von dir ist! Danke. Ich dachte halt das ich auf Grund von "First In - First Out" den Überschuß irgendwie "abschmelzen" könnte. Weil von dem Geld meines Sohnes aus Oktober noch im Dezember 1200€ übrig sind. Ich komme ja die ganze Zeit nicht an "mein" Geld ran, weil der Riesenbetrag der Unfallkasse "mein" geld wegen dem "First In - First Out" blockiert. Verstehst du wie ich das meine?

Re: Pfändung vom P-Konto

Verfasst: 3. Dez 2024, 09:51
von robo
SGG76 hat geschrieben: 3. Dez 2024, 09:37 ...
Ich komme ja die ganze Zeit nicht an "mein" Geld ran, weil der Riesenbetrag der Unfallkasse "mein" geld wegen dem "First In - First Out" blockiert. Verstehst du wie ich das meine?
Ja, ich glaube, ich versteh Dich.
Das dürfte aber eigentlich nicht passieren.
Normal müsstest Du ab 1.12 (das war ein So., okay), also ab 2.12. wieder über Deinen vollen Freibetrag von 5.080,- € verfügen (falls so viel Geld überhaupt auf Deinem Konto ist ... ins Minus wird die Bank Dich sicher nicht laufen lassen).