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Verjährte Forderung?

Verfasst: 1. Dez 2024, 18:48
von cine
Brauch mal kurz nen Rat von euch. Bevor ich mich blamiere und die Einrede der Verjährung stelle, könnt ihr hier mal schnell drüber schauen?
Ich habe vor 4 Tagen ne Email vom Inkasso bekommen. Das letzte mal hatte ich mit denen 2018 kontakt. Hab mir jetzt mal die Unterlagen dazu rausgesucht. Da ich ja alles digitalsiert habe, hab ich nach dem VB dazu gesucht und keinen gefunden, Beim durchblättern der Inkassoschreiben ist mir jetzt erst aufgefallen, dass es hier anscheinend nie ein Mahnverfahren gab. Die Hauptforderung ist das einzige, nebst Zinsen was gefordert wird.
Die Zinsen sind sowieso viel zu hoch, da diese eh verjähren, aber darum geht es ja nicht. Irgendwan vor grauer vorzeit hab ich auch mal was bezahlt. aber das ist war schon vor mehr als 10 Jahren.

Wenn es tatsächlich keinen Titel gibt, würde ich denen das so schreiben:

Hallo Inkassoteam,
Mir ist zu dieser Forderung kein Vollstreckungsbescheid bekannt, sollte einer Vorliegen so bitte ich um eine Kopie desselbigen um die Forderung zu prüfen. Sollte keiner Vorliegen ist die Forderung mittlerweile verjährt und ich erhebe die Einrede der Verjährung nach § 214 Abs. 1 BGB und verweigere die Zahlung.

Mfg

Anbei mal die letzten Schreiben von 2018 und die aktuelle Email. Komischerweise haben die noch Ermittlungskosten draufgeschrieben, das Schreiben das ich per Mail bekommen habe, trägt noch meine alte Adresse von 2018 (bin im August 18 mit Nachsendeantrag umgezogen), seit 2018 kam dann nix mehr, große Interesse scheint die Inkassobude also nicht zu haben.

Re: Verjährte Forderung?

Verfasst: 1. Dez 2024, 20:05
von Schuldundsühne
Hallo Cine,
deine Antwort hört sich gut an und Du riskierst ja nichts damit, würde ich auch so machen.

VG

Re: Verjährte Forderung?

Verfasst: 1. Dez 2024, 20:43
von tidus82
Also wenn nach 2018 kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde, dann ist das verjährt.
Ich würde es denen so schreiben und gleichzeitig darum bitten, dass sie dir bestätigen, dass sie die Beitreibungsmaßnahmen einstellen.
Wenn die das bestätigen, dann weißt du dass du Erfolg hattest :)
Müssen sie aber nicht :)