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P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 14:35
von Helpme
Hallo habe jetzt vom Gericht ein Zustellungsurkunde an meine Bank als durchschrift bekommen, das Gepfändet wird, mein P-Konto habe ich schon mit einer Freigabe von 2600€ knapp, bekomme aber am 28.11 mit Weihnachtsgeld ca 4500€ Netto...Ist das dann jetzt echt alles weg ? Weil so schnell bekomme ich doch vom Gericht keine Freigabe für mein Gehalt ? Weil beim Arbeitgeber noch nicht gepfändet wird.
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 15:09
von caffery
Du musst mit dem Antrag auf Vollstreckungsschutz die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung beantragen.
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 16:00
von Helpme
Also am 14.11 wurde die Pfändung an die Bank in den Briefkasten geworfen, blicke bei dem schreiben nicht ganz durch, der Gerichtsvollzieher hat an den Gerichtsvollzieher etwas gesendet, pfüb wurde an die Bank geschickt, habe meine Kontonummer drauf gefunden,die Bank hat sich noch nicht gemeldet. Wie lange habe ich denn Zeit sowas zu stoppen damit nicht mein ganzes Weihnachtsgeld weg ist ?
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 16:29
von caffery
Wenn ich Dich hier richtig verstanden habe, könnte ohne Gerichtsbeschluss das Geld oberhalb des Freibetrags zum 01.01.25 an den Gläubiger ausgekehrt werden und wär dann vermutlich "weg".
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 16:48
von Helpme
Okay, also erkläre ich, das ich Weihnachtsgeld bekomme und mein Gehalt nicht gepfändet wird und die mein Konto wieder freigeben ? Und das geht schnell und klappt auch ?
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 16:53
von caffery
Nein, Du stellst einen Antrag auf Vollstreckungsschutz und begründest und belegst den ordnungsgemäß - und wenn Du das anständig gemacht hast, gibt das Gericht diese eine Gehaltszahlung inkl. Weihnachtsgeld in der korrekten Höhe gemäß der aktuellen gesetzlichen Vorgaben frei. Um eine komplette Freigabe des Kontos geht es nicht.
Und ja - wenn Du es richtig machst klappt das auch.
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 17:47
von Helpme
Okay super Danke, ich werde morgen meine Schuldenerberatung fragen, ob sie mir dabei hilft, das sind soviele Seiten, ein Gerichtsvollzieher schickt was an meinen Gerichtsvollzieher, dieser übsendet es mir mit der Post, also Gerichtsvollzieher Berlin Mitte, wohin ich dann den Antrag stelle usw. Bin ich ziemlich unsicher, müsste ich das dann jeden Monat machen ? Da mein Gehalt noch nicht gepfändet wird und mein Netto immer höher, also 3100 ohne Bonis, und davon aber nur 2326 auf dem Konto Safe sind + Kindergeld, denn laut Pfändungstabelle dürften mir eigentlich von den 3100 nur knapp 300 gepfändet werden, schon alles sehr schwer gerade, aber klar alles meine eigene schuld ich weiß, nur gehts mir nervlich echt mies.
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 19:06
von Helpme
Der Pfändungsbeschluss muss der Bank oder Sparkasse ordnungsgemäß zugestellt werden und tritt binnen vier Wochen in Kraft. Die Bank informiert über die Maßnahmen einer Pfändung. Nach Ablauf dieser Frist werden die offenen Forderungen vom Konto des Schuldners eingezogen und gehen an den Gläubiger.
Wenn ich das so lese, ist doch mein nächstes Gehalt noch nicht betroffen oder irre ich mich jetzt, die haben es am 14.11 bei der Bank abgegeben, und mein Nächster Lohn kommt vor diesen 4 Wochen, oder irre ich mich hier ?
Wie gesagt, bis jetzt habe ich noch keine Info der Bank über die Pfändung erhalten, nur die Zustellurkunde vom 14.11
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 20:02
von robo
Wenn Du schon eine Schuldnerberatung hast, dann ist das doch eine gute Idee, sie morgen zu bitten, dass sie Dir bei diesem Antrag hilft.
Die Bank bekommt den Pfändungsbeschluss jedenfalls IMMER vor dem Schuldner.
Wenn Du jetzt also nichts tust, dann bekommst Du von Deinem nächsten Gehalt jedenfalls nur Deinen persönlichen Freibetrag.
Die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag hat die Bank aber schon von Dir bekommen ?
Ich meine die "knapp 2.600 €", wie Du schreibst.
Viel Erfolg bei Deiner Schuldnerberatung morgen !
Re: P-Konto Frage
Verfasst: 18. Nov 2024, 21:03
von Helpme
robo hat geschrieben: ↑18. Nov 2024, 20:02
Wenn Du schon eine Schuldnerberatung hast, dann ist das doch eine gute Idee, sie morgen zu bitten, dass sie Dir bei diesem Antrag hilft.
Die Bank bekommt den Pfändungsbeschluss jedenfalls IMMER vor dem Schuldner.
Wenn Du jetzt also nichts tust, dann bekommst Du von Deinem nächsten Gehalt jedenfalls nur Deinen persönlichen Freibetrag.
Die Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag hat die Bank aber schon von Dir bekommen ?
Ich meine die "knapp 2.600 €", wie Du schreibst.
Viel Erfolg bei Deiner Schuldnerberatung morgen !
Hi,
ja das ist bereits bei der Bank hinterlegt, ich hoffe die helfen mir.
LG