Neues Basiskonto vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Verfasst: 9. Okt 2024, 05:00
Guten Morgen ,
Ich stehe kurz vor der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz. Meine Schuldenberaterin riet mir dazu , mein P Konto selbst zu kündigen ( wegen der Pfändungen auf dem Konto) und nach der Kündigung ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank zu nehmen.
Nun habe ich vor 2 Tagen dieses Konto in der Filiale selbst gekündigt - allerdings habe ich nichts Schriftliches bekommen was die Kontoschliessung bestätigt obwohl ich in der schriftlichen Kündigung um schriftliche Bestätigung gebeten habe. Das Konto ist definitiv geschlossen.
Meine Frage , ich müsste dringend zeitnah ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank eröffnen ( Gehalt , Fixkosten muss überwiesen werden) kann mir eine andere Bank das Basiskonto verwehren ? Im Antrag auf ein Basiskonto steht „ob man bereits ein Zahlungskonto führt“ oder „ob man bisher kein Konto hat“ ? Muss ich das gekündigte Konto aufführen? Wie gesagt , leider habe ich ( noch) keine Bestätigung der Kündigung ( wurde aber von mir persönlich gekündigt, Restguthaben wurde mir in bar ausgezahlt.
Wäre dankbar für Ratschläge , da ich ja ein Konto brauche für Gehalt und Überweisungen.
Grüße A.
Ich stehe kurz vor der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz. Meine Schuldenberaterin riet mir dazu , mein P Konto selbst zu kündigen ( wegen der Pfändungen auf dem Konto) und nach der Kündigung ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank zu nehmen.
Nun habe ich vor 2 Tagen dieses Konto in der Filiale selbst gekündigt - allerdings habe ich nichts Schriftliches bekommen was die Kontoschliessung bestätigt obwohl ich in der schriftlichen Kündigung um schriftliche Bestätigung gebeten habe. Das Konto ist definitiv geschlossen.
Meine Frage , ich müsste dringend zeitnah ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank eröffnen ( Gehalt , Fixkosten muss überwiesen werden) kann mir eine andere Bank das Basiskonto verwehren ? Im Antrag auf ein Basiskonto steht „ob man bereits ein Zahlungskonto führt“ oder „ob man bisher kein Konto hat“ ? Muss ich das gekündigte Konto aufführen? Wie gesagt , leider habe ich ( noch) keine Bestätigung der Kündigung ( wurde aber von mir persönlich gekündigt, Restguthaben wurde mir in bar ausgezahlt.
Wäre dankbar für Ratschläge , da ich ja ein Konto brauche für Gehalt und Überweisungen.
Grüße A.