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Neues Basiskonto vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 9. Okt 2024, 05:00
von Andante69
Guten Morgen ☀️,

Ich stehe kurz vor der Eröffnung der Verbraucherinsolvenz. Meine Schuldenberaterin riet mir dazu , mein P Konto selbst zu kündigen ( wegen der Pfändungen auf dem Konto) und nach der Kündigung ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank zu nehmen.

Nun habe ich vor 2 Tagen dieses Konto in der Filiale selbst gekündigt - allerdings habe ich nichts Schriftliches bekommen was die Kontoschliessung bestätigt obwohl ich in der schriftlichen Kündigung um schriftliche Bestätigung gebeten habe. Das Konto ist definitiv geschlossen.

Meine Frage , ich müsste dringend zeitnah ein neues Basiskonto bei einer anderen Bank eröffnen ( Gehalt , Fixkosten muss überwiesen werden) kann mir eine andere Bank das Basiskonto verwehren ? Im Antrag auf ein Basiskonto steht „ob man bereits ein Zahlungskonto führt“ oder „ob man bisher kein Konto hat“ ? Muss ich das gekündigte Konto aufführen? Wie gesagt , leider habe ich ( noch) keine Bestätigung der Kündigung ( wurde aber von mir persönlich gekündigt, Restguthaben wurde mir in bar ausgezahlt.

Wäre dankbar für Ratschläge , da ich ja ein Konto brauche für Gehalt und Überweisungen.

Grüße A.

Re: Neues Basiskonto vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 9. Okt 2024, 06:07
von robo
Andante69 hat geschrieben: 9. Okt 2024, 05:00 ...
Meine Frage ... kann mir eine andere Bank das Basiskonto verwehren ?
...
Sie kann es versuchen.
Aber sie darf es nicht.
Wenn Du kein Konto hast, MUSS Dir jede Bank Deiner Wahl ein Konto geben.
Andante69 hat geschrieben: 9. Okt 2024, 05:00 ...
Im Antrag auf ein Basiskonto steht „ob man bereits ein Zahlungskonto führt“ oder „ob man bisher kein Konto hat“ ? Muss ich das gekündigte Konto aufführen?
...
Nein, musst Du nicht.
Nach Deinen eigenen Angaben hast Du zZt ja kein Konto.

Das war übrigens ein guter Rat Deiner Schuldnerberatung!
Mit einem Konto mit einer Pfändung darauf ins Insolvenzverfahren zu gehen,
das macht später nur Ärger.

Re: Neues Basiskonto vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 9. Okt 2024, 15:00
von Shopgirl
Normalerweise wird es der Schufa recht zeitnah gemeldet, wenn ein Konto aufgelöst wird.
Solange das noch nicht passiert ist, sieht die neue Bank das alte Konto noch durch eine Schufa-Abfrage.

Wenn das Konto definitiv aufgelöst ist, würde ich noch 2-3 Tage warten und dann ein neues Konto eröffnen.

Re: Neues Basiskonto vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 9. Okt 2024, 15:17
von cupra
Shopgirl hat geschrieben: 9. Okt 2024, 15:00 Normalerweise wird es der Schufa recht zeitnah gemeldet, wenn ein Konto aufgelöst wird.
Solange das noch nicht passiert ist, sieht die neue Bank das alte Konto noch durch eine Schufa-Abfrage.

Wenn das Konto definitiv aufgelöst ist, würde ich noch 2-3 Tage warten und dann ein neues Konto eröffnen.
Dem kann ich nur zustimmen ! Das Problem hatte ich als ich mein altes Konto gekündigt habe und dann nach der Bestätigung zur neuen Bank gegangen bin. Bin dann noch mal ein paar Tage später hin und es hat geklappt.

Re: Neues Basiskonto vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfasst: 11. Okt 2024, 10:50
von Andante69
Dankeschön für euere Zeit und die Antworten.

Gruß A.