Wohlverhaltensphase

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
El Torro
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 100
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Wohlverhaltensphase

Beitrag von El Torro »

Hallo Gemeinde,
habe mal eine Frage:
Bin jetzt in der Wohlverhaltensphase, wo ja andere Regln gelten.
Ich habe mich durchs Internet gelesen, finde aber keine richtige Antwort.
Kann man in der Woh...Phase neue Kredite aufnehmen, zb im Ausland zum Hauskauf oder aehnliches.
Oder gilt Vermöegensaufbau nur fuer Altersversorgung und aehnliches.
Die Regeln mit Erbschaft und Lottogewinn zu 50 Prozent abgeben sind mir bekannt.
MfG

El Torro
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Wohlverhaltensphase

Werbung

Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 406
Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Wohlverhaltensphase

Beitrag von caffery »

El Torro hat geschrieben: 27. Jun 2019, 13:08 Kann man in der Woh...Phase neue Kredite aufnehmen, zb im Ausland zum Hauskauf oder aehnliches.
Du darfst Dich in der WVP neu verschulden wie Du lustig bist.

...obschon die meisten Leute in dieser Situation von Krediten und Ähnlichem eigentlich fürs erste den Kaffee auf haben sollten. Was ich persönlich für absolut nachvollziehbar und vernünftig halte.

Von dem Umstand, dass sich die seriöseren Banken eher weniger auf einen Kreditvertrag mit einem WVPler einlassen würden mal ganz abgesehen.
El Torro hat geschrieben: 27. Jun 2019, 13:08 Oder gilt Vermöegensaufbau nur fuer Altersversorgung und aehnliches.
Nein - Das Thema "Vermögen" ist in der WVP komplett außen vor. Dort geht es allein um die Abtretung pfändbaren Einkommens.

... und als Ausnahme um...
El Torro hat geschrieben: 27. Jun 2019, 13:08 Die Regeln mit Erbschaft und Lottogewinn zu 50 Prozent abgeben sind mir bekannt.
Ja zu 50% bei Erbschaften - Alle Lottogewinne darfst Du komplett behalten und verprassen wie Du lustig bist.
0
El Torro
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 100
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Re: Wohlverhaltensphase

Beitrag von El Torro »

Danke fuer die schnelle Antwort...also koennte ich ins Ausland fahren egal wo hin und mir Kredit fuer ein Haus aufnehmen..wenn ich es richtig verstanden habe.
MfG
El Torro
0
habwiederwas
Wissender
Reaktionen: 26
Beiträge: 353
Registriert: 5. Feb 2019, 14:08

Re: Wohlverhaltensphase

Beitrag von habwiederwas »

Ja, und wenn es dann wieder schief läuft mit dem Abzahlen der neuen Schulden kann man ja später wieder eine neue Insolvenz machen.
Oder anders gesagt: irgendwann alte durch neue Schulden ersetzt. Läuft.........
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 406
Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Wohlverhaltensphase

Beitrag von caffery »

Nö - abgesehen davon, dass die Konditionen einer Bank die sich auf sowas einlassen würde wahrscheinlich ähnlich vernünftig sein werden wie die Idee ansich.

PS: Die Sperrfrist für die nächste InsO-Runde mit Restschuldbefreiung beträgt ja auch lediglich 10 Jahre. Einer Reise nach Liechtenstein oder Malta steht also nichts im Wege. *Ironie off*
0
Antworten