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Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 22. Aug 2024, 17:05
von Schnatzi
Hallo ihr Lieben ,

ich hatte heute mein Erstgespräch mit meinem Insolvenzverwalter nach Eröffnung am 1.8.24 ...
Mitunter wollte ich wissen, wie es sich mit dem Unterhalt von meiner Tochter verhält, welcher ja auf meinem Konto landet. Er gab mir den Tip , mein Konto ( welches ich vorsichtshalber hatte in ein P Konto umwandeln lassen ) wieder in ein normales Guthabenkonto umwandeln zu lassen. Es lagen ja noch keine Pfändungen im Vorfeld vor und erst Recht jetzt nach Eröffnung darf sowieso keiner mehr pfänden.Somit könnte der Unterhalt weiterhin auf mein Konto fließen ohne das es durch die Brenzung des Freibetrages wie bei einem P Konto dann weg wäre.
Das gleiche wäre bei meiner Zahnzusatzversicherung , da ich ja immer die professionelle Zahnreinigung machen lasse und das Geld dann wieder bekomme.
Sollte doch problemlos möglich sein, die Bank hat 4 Tage Zeit es wieder umzuwandeln oder sollte ich noch warten?

Desweiteren, falls jemand meine Beiträge ein wenig verfolgt hat.....bin ich doch gerichtlich gegen den Verkäufer mein Autos vorgegangen, welches von der Bank finanziert ist ......nächste Verhandlung wäre am 20.9. .....das war ja meine größte Sorge : da bin ich jetzt auch raus, mein Insolvenzverwalter übernimmt quasi meine Position als Kläger in diesem Verfahren...Ich hab ja so oder so nichts mehr von dem Auto, da könne ich mich entspannt zurück lehnen......
Ich finde es ist auch mal wichtig über positive Sachen zu berichten, es wahr ein sehr angenehmes Gespräch.
Der ein oder andere kann ja vielleicht auch Informationen für sich daraus ziehen.

LG Sandra

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 22. Aug 2024, 17:47
von Shopgirl
Der Insolvenzverwalter muss allerdings das Konto der Bank gegenüber freigeben. Hat er das getan?

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 22. Aug 2024, 18:11
von Schnatzi
Ja das wollte er machen .....also sollte ich warten bis er es frei gibt oder kann ich den Antrag für die Umwandlung schon abgeben?

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 22. Aug 2024, 23:27
von Shopgirl
Du solltest definitiv warten, bis er das Konto freigegeben hat. Ansonsten kommst du ohne P-Konto an keinen Cent.

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 28. Aug 2024, 05:09
von Schnatzi
Guten Morgen,

lieben Dank für deine Antwort :-).Ich habe mich jetzt doch nochmal an meine Schuldnerberaterin gewandt und sie hat mir ein Schreiben für das Gericht aufgesetzt um den unpfändbaren Betrag zu erhöhen was den Unterhalt für meine Tochter betrifft. Warum sie das nicht gleich von vornherein bei Antrag auf Insolvenzeröffnung mitgemacht hat, versteh ich jetzt auch nicht ... aber egal.
Mein Insolvenzverwalter meinte nämlich , das er erst das Konto frei geben kann, wenn ich es in ein Guthabenkonto wieder umgewandelt habe und bis dahin kann es passieren, dass ich an kein Geld komme seitens der Bank. Das war mir dann tatsächlich doch etwas zu heiß.
Jetzt hoffe ich, daß das Gericht den Unterhalt noch frei gibt.....
Danke schön und Grüße
Sandra

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 28. Aug 2024, 15:17
von Shopgirl
Das klingt nach dem normalen Vorgehen. Und klar, das Gericht wird den Unterhalt freigeben.

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 18. Sep 2024, 21:30
von Schnatzi
Shopgirl hat geschrieben: 28. Aug 2024, 15:17 Das klingt nach dem normalen Vorgehen. Und klar, das Gericht wird den Unterhalt freigeben.
Hallo,
also das Gericht hatte nach meinem Antrag erst den Insolvenzverwalter darüber in Kenntnis gesetzt und ihm quasi die Entscheidung überlassen, ob der Unterhalt frei gegeben wird oder nicht. Mein Verwalter hat ihn, wie du schon sagst, natürlich frei gegeben und das so elektronisch dem Insolvenzgericht übermittelt .Das war so letzte Woche Donnerstag. Wielang dauert es in etwa bis das Gericht meiner Bank Bescheid gibt?? Die behalten nämlich noch den Unterhalt ein, kann aber kein Unterkonto sehen. Ich seh das aktuell nur an meinen Einnahmen und Ausgaben.
Zusätzlich hat mir mein Verwalter eine P- Kontobescheinigung ausgefüllt mitgeschickt ,über den neuen Freibetrag ( Lohn + Kindergeld + Unterhalt) .Den allerdings muss jetzt im Nachgang meine Schuldnerberatungsstelle noch unterschreiben und dann soll ich im Falle des Falles , falls die Bank sich weiter quer stellt ihn dort abgeben.
Frage ist eigentlich: Bekommt die Bank den Beschluss vom Gericht übermittelt?
Danke und lg Sandra

Re: Tip vom Insolvenzverwalter ....

Verfasst: 19. Sep 2024, 05:00
von imker
Schnatzi hat geschrieben: 18. Sep 2024, 21:30 ....
Frage ist eigentlich: Bekommt die Bank den Beschluss vom Gericht übermittelt?
Danke und lg Sandra
Die Antwort ist mE aus dem Schreiben/Antrag zu entnehmen, das/der beim Gericht abgegeben wurde. Wenn da die Bank als "Drittschuldner" aufgeführt wird, bekommt die Bank den Beschluss vom Gericht als Verfahrensbeteiligte auch zugestellt.