Seite 1 von 2
Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 15:06
von Dieter1981
Hallo Zusammen,
vielen Dank erst mal dass es so ein Forum wie dieses gibt.
"Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
20.06.2024."
Diesen Termin habe ich bekommen, nachdem mein Termin vom Januar auf Juni geschoben wurde. Durch Mitlesen im Forum habe ich dann herausgefunden, dass man auf jeden Fall den Aufhebungsbeschluss abwarten sollte, der maßgeblich dafür ist wann die Wohlverhaltensphase beginnt.
Naiv wie ich bin dachte ich dieser kommt in den nächsten anderthalb Wochen, aber anscheinend kann sich das ja länger ziehen. Was sind denn Eure Erfahrungswerte? Vielen Dank schon mal
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 15:25
von tidus82
Das kann durchaus noch einige Zeit dauern - das ist ja offensichtlich noch nicht einmal der Schlusstermin - wann wurde die Insolvenz denn eröffnet?
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 15:34
von Dieter1981
Letztes Jahr Ende Oktober. Und das ist nicht der Schlusstermin? Bin jetzt verwirrt, dachte an dem Tag wird alles geprüft und dann kommt bald der Aufhebungsbeschluss mit dem Übergang in die Wohlverhaltensphase. Aber zugegebenermaßen, je mehr ich lese desto verwirrter werde ich.
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 15:55
von Itak65
Mein schlusstermin war dezember 23 und der aufhebungsbeschluss kam Ende April. Kann verschiedene Gründe haben, bei mir hat es sich hingezogen weil es gedauert hat bis die schlussverteilung abgeschlossen war
Lg itak65
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 16:01
von Itak65
Nein der schlusstermin folgt nach dem Prüfungstermin wie lang die zeitspanne zwischen den Terminen ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und immer unterschiedlich.
Itak65
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 16:12
von Dieter1981
Danke für die Aufklärung
Bekomme ich denn Bescheid wie der Prüfungstermin gelaufen ist und wann der Schlusstermin stattfindet?
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 17:28
von Supi200
Dann mit der Aufhebung der Insolvenz und der Veröffentlichung auf Insolvenbekannmachungen. Wird dann ungefähr so lauten:
"Das Insolvenzverfahren wird heute, um 10:30 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Ankündigung der Restschuldbefreiung
a u f g e h o b e n .
Eine Schlussverteilung war nicht möglich, da keine ausreichende Masse erwirtschaftet werden konnte.
Quote auf die Insolvenzforderungen: 0 %" oder ähnlich.
Danach befindest du dich offiziell in der WVP ( Wohlverhaltenspharse) und kannst auch Ansparen.
In der Regel dauert es bis zu einem Jahr bis es zur Aufhebung eines Verfahrens kommen kann. + und - dazuaddiert. Je nachdem wie schnell der Treuhänder seine Arbeit erledigt oder erledigen kann.
Grüße und bleib stark
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 24. Jun 2024, 17:39
von Dieter1981
Auch dir ein Dankeschön
Ich versuche stark und vor allem geduldig zu bleiben, beeinflussen kann ich es sowieso nicht mehr, bleibt nur daraus zu lernen und es in Zukunft besser zu machen.
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 27. Jun 2024, 13:00
von mischa1981
Mein Insolvenzverfahren wurde Ende Januar 2021 eröffnet und der Schlusstermin war dann irgendwann im Dezember 2022. Aufgehoben wurde das Insolvenzverfahren fast genau 2 Jahre nach Eröffnung. Danach war ich noch 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase.
Ruhig Blut, das kann alles durchaus etwas dauern.
Re: Wann ungefähr kommt der Aufhebungsbeschluss?
Verfasst: 14. Okt 2024, 21:32
von Dieter1981
So, es gibt Neuigkeiten
Kurz zum Ablauf, da ich immer noch nicht so ganz durchblicke bzw. Die Begriffe durcheinander bringe. Am 16.01.25 ist dann praktisch der Schlusstermin und dann wird über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens entschieden? Und falls ja, kann es noch mal länger dauern bis das Verfahren aufgehoben wird? Vielen Dank an alle
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Des …..
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.01.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 16.01.2025 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO);
- Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO);
- Zur Person des/der noch zu bestimmenden Treuhänder(in) und seiner/ihrer Beauftragung mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§§ 288, 292 Abs. 2 InsO)
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht.