Anmeldungen Tabelle
Verfasst: 10. Mai 2024, 18:13
Guten Abend liebe Mitglieder,
ich habe heute einen Auszug der Tabelle mit den Gläubigern die bisher angemeldet haben erhalten zur Prüfung. Mein Verfahren wurde Ende Dezember 2022 eröffnet. Da das AG ordentlich gepennt hat wurde die Eröffnung erst Monate später „veröffentlicht“, was aber auch über ein Jahr nun her ist.
Laut Tabelle gibt es drei Anmeldungen, Gläubiger gab es sieben oder acht. Gesamtbetrag Schuldensumme über 40 Tausend. Die drei angemeldeten haben Forderungen in der Summe von circa 9 Tausend Euro.
Jetzt mal blöd gefragt: Was würde eigentlich mit der ganzen Kohle passieren die in den 36 Monaten Abtretungsfrist von mir gepfändet wird (circa 3x.xxx Euro) wenn nur Forderungen angemeldet wurden in Höhe eines Bruchteils ? Ich verstehe nicht warum die dicken Brocken sich nicht gerührt haben, der größte Anteil ist der Gläubiger der die Forderungen der Deutschen Bank übernommen hat, über 30 Tausend.
Das das die RSB nicht beeinflusst wenn Forderungen nicht angemeldet werden ist mir bekannt. Und wieso weshalb warum nicht angemeldet wird/wurde obwohl alle von mir angegebenen Gläubiger von meinem RA, dann von mir und vom IV informiert wurden, darüber kann man spekulieren und rätseln.
Mich interessiert wirklich mal ob jemand sich vorstellen kann was mit dem ganzen Geld wäre was „übrig“ bliebe. immer angenommen es kämen keine weiteren Anmeldungen mehr.
ich habe heute einen Auszug der Tabelle mit den Gläubigern die bisher angemeldet haben erhalten zur Prüfung. Mein Verfahren wurde Ende Dezember 2022 eröffnet. Da das AG ordentlich gepennt hat wurde die Eröffnung erst Monate später „veröffentlicht“, was aber auch über ein Jahr nun her ist.
Laut Tabelle gibt es drei Anmeldungen, Gläubiger gab es sieben oder acht. Gesamtbetrag Schuldensumme über 40 Tausend. Die drei angemeldeten haben Forderungen in der Summe von circa 9 Tausend Euro.
Jetzt mal blöd gefragt: Was würde eigentlich mit der ganzen Kohle passieren die in den 36 Monaten Abtretungsfrist von mir gepfändet wird (circa 3x.xxx Euro) wenn nur Forderungen angemeldet wurden in Höhe eines Bruchteils ? Ich verstehe nicht warum die dicken Brocken sich nicht gerührt haben, der größte Anteil ist der Gläubiger der die Forderungen der Deutschen Bank übernommen hat, über 30 Tausend.
Das das die RSB nicht beeinflusst wenn Forderungen nicht angemeldet werden ist mir bekannt. Und wieso weshalb warum nicht angemeldet wird/wurde obwohl alle von mir angegebenen Gläubiger von meinem RA, dann von mir und vom IV informiert wurden, darüber kann man spekulieren und rätseln.
Mich interessiert wirklich mal ob jemand sich vorstellen kann was mit dem ganzen Geld wäre was „übrig“ bliebe. immer angenommen es kämen keine weiteren Anmeldungen mehr.