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P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 6. Mai 2024, 19:54
von Daysik
Guten Abend zusammen,
in der Schuldnerberatung wurde mir empfohlen, ein P- Konto zu eröffnen, obwohl keine Pfändungen vorlagen.
Es kam auch zu keinerlei Pfändungen und nun befinde ich mich in der Pi. Heute musste ich zu meiner Verwunderung feststellen, dass ich kein Geld mehr von meinem Konto überweisen oder abheben kann, obwohl sich Guthaben auf dem Konto befindet.
In der Banking App habe ich einen Bereich gefunden, in dem steht, dass man monatlicher Betrag (ca. 1410€) aufgebraucht sein.
Im Endefeffekt, war es doch ein Riesen Fehler ein P-Konto ohne Pfändungen zu eröffnen oder?
Telefonisch komme ich bei der Bank seit Stunden nicht weiter.
Was passiert nun mit dem Geld und wann kann ich wieder etwas abheben?
Ich habe schon gegoogelt, aber der Kalendermonat hat ja erst begonnen. Das sinnvollste wäre es doch, dass P Konto wieder abzumelden oder? Gepfändet wird bei mir nämlich direkt vom Arbeitgeber und die Gläubiger dürfen sich ja nur noch an den Verwalter wenden
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 6. Mai 2024, 20:28
von tidus82
Auf gar keinen Fall wieder abmelden - das hat mit dem P-Konto nichts zu tun.
Du wendest dich jetzt am besten an deinen Insolvenzverwalter, denn auf dem Konto ist aktuell höchstwahrscheinlich der Insolvenzbeschlag. Und der IV gibt dann das Konto frei und dann ist alles soweit in Ordnung.
Eigentlich passiert das mit dem P-Konto nicht, und das ist eigentlich auch der Grund warum du das umwandeln solltest - manche Banken sind da aber komisch gestrickt und die sperren sobald die auch nur Insolvenz 100km gegen den wind riechen.
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 7. Mai 2024, 07:37
von Daysik
Der Insolvenzverwalter meinte, dass ein P-Konto nicht notwendig sei, da direkt beim AG gepfändet wird.
Muss er das dann trotzdem freigeben?
Ich bin bei der DKB und die telefonische Erreichbarkeit ist echt eine Katastrophe.
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 7. Mai 2024, 14:13
von Shadow
Das kann schon sein, ich hatte damals das gleiche Problem bei meiner alten Bank. Bevor der Antrag abgeschickt wurde ein P-Konto eröffnet. Dann an einem Freitag wollte ich Geld holen und der Automat hat meine Karte eingezogen... dass dann natürlich noch über die Ostertage, war damals besonders witzig...
Kurzum, mein Inso Verwalter damals hatte sich noch gar nicht an meine Bank gewendet. Er meinte nur, die haben sich das sicher von der Insobekanntmachung geholt und dann direkt gesperrt. Ich konnte nämlich trotz P-Konto überhaupt nichts abholen... Und durch die dummen Osterfeiertage, hatte es am Ende fast 2 Wochen gedauert, bis mein Konto wieder frei war.
Der Inso Verwalter musste damals auch ganze 3mal die Freigabe zu denen Faxen... die Bank war aber auch einfach total beschi*** gewesen...
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 8. Mai 2024, 15:41
von Daysik
Jetzt geht es weiter.. vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, denn ich steige langsam nicht mehr durch:
- Die Bank hat mich gestern angerufen und meinte, ich solle ein Antrag beim Amtsgericht stellen, damit die Grenze hochgestellt wird und ich mehr Geld zur Verfügung habe
- Schuldenberater 1 hat mir gestern im Telefonat mitgeteilt, dass ich keinen Antrag stellen soll und den Insolvenzverwalter um Freigabe des Kontos bitten muss
- Schuldenberater 2 hat mir per Mail geschrieben, dass eine Umwandlung vom P in ein Girokonto nur Vorteile für mich hätte
- Insolvenzverwalter hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er die Bank anschreibt, damit mein P-Konto in ein Girokonto umwandelt und ich wieder Zugriff habe, da alles andere aufwendig wäre.
Meine Frage nun:
Mache ich irgendetwas falsch oder muss ich etwas befürchten, wenn ich jetzt bei der Bank einen Antrag auf Unwandlung meines Kontos stelle? Pfänden kann ja kein Gläubiger, richtig?
Ich habe bei all den Aussagen einfach Angst einen Fehler zu machen, den ich später bereue
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 8. Mai 2024, 16:03
von AdiDana
Ich hatte auch nur kurz ein P-Konto, weil mir das geraten wurde. Es lag aber nie eine Pfändung auf dem Konto und nachdem die Inso dann eröffnet war und mein Gehalt gepfändet wurde, habe ich es wieder umgewandelt in ein Girokonto (ohne Dispo). Da hat eine Mail meines IV gereicht und ich konnte wieder ganz normal über alles verfügen und sogar wieder Onlinebanking machen.
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 8. Mai 2024, 16:57
von Shopgirl
Der Insolvenzverwalter kann das Konto freigeben, also den Insolvenzbeschlag aufheben. Dann ist die "Sperre" runter und du kannst das Konto wieder nutzen. Genau das hat er wohl vor.
Es bleibt aber ein P-Konto. Die Umwandlung kannst du nur selbst vornehmen. [Ob du das machst oder nicht, ist fast egal, sofern der Insolvenzbeschlag die einzige Sperre /Pfändung auf dem Konto ist. Ohne Pfändung ist auch ein P-Konto ganz normal nutzbar, ohne irgendwelche Freigrenzen]
Ohne Pfändungen kannst du den Rat der Bank ignorieren. Schuldnerberater 1 liegt richtig, 2 auch irgendwie (denn umwandeln kann man ja) und der Insolvenzverwalter sowieso.
Mein Rat wäre erstmal gar nichts zu machen, bis die Bank das Schreiben des Insolvenzverwalters bearbeitet und den Insolvenzbeschlag aufgehoben hat.
Re: P-Konto eröffnet, Fehler?
Verfasst: 8. Mai 2024, 21:38
von caffery
1. Ein P-Konto zur Eröffnung ist absolute Pflicht, da ansonsten die akute Gefahr besteht, dass durch den Insolvenzbeschlag bei Eröffnung das Konto per Gesetz dicht gemacht wird und alles Guthaben erstmal "futsch" ist.
Die Einrichtung eines P-Kontos vor Eröffnung war also absolut richtig. Alles andere wäre quasi katastrophal gewesen.
2. Freigaben von Insolvenzverwaltern im eröffneten Verfahren gibt es eigentlich nicht. Nur Insolvenzgerichte können den Beschlag aufheben. Die meisten Banken erkennen solche kompletten Verwalter-"freigaben" (zurecht) nicht an. Dass es in der Praxis manchmal anders läuft und Banken solche "freigaben" von Insolvenzverwaltern manchmal anerkennen, ist eigentlich falsch.
3. Die meisten Insolvenzverwalter wollen auch im eröffneten Verfahren die Konten überhaupt nicht freigeben bzw. freigeben lassen. Das ist der absolute Normalfall. In diesem Fall muss der normale Weg über den Grundfreibetrag, P-Kontobescheinigungen - und wenn das nicht ausreicht über Anträge auf Vollstreckungsschutz an das Insolvenzgericht laufen.
4. Auf GAR KEINEN FALL sollte der TE im aktuellen Stadium die P-Konto Vereinbarung von sich aus bei der Bank widerrufen. Dann ist das Konto dicht und das Geld erstmal komplett in der Masse.