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P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 14:59
von KaMaZa
Wenn ich ein P-Konto einrichte, dann sind doch die Freibeträge darin geschützt?

Was ist wenn Geld übrig bleibt? Wenn ich mir das daheim in die Spardose tue und dann kommt in ein paar Monaten ein Gerichtsvollzieher dann nimmt er das doch mit?

Oder kann man das Geld auf dem Konto lassen?

Dürfte man das Geld auf eine prepaid Kreditkarte laden oder dem EP auf dessen Konto überweisen?

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 15:08
von robo
Der Freibetrag auf dem P-Konto gilt immer nur PRO MONAT. Ein bisschen kann man/darf man „ansparen“ und dann in den Folgemonat mitnehmen, aber Achtung, dann muss man genau nachrechnen. Es gilt das Prinzip: „First in - first out“. Besser, finde ich, das Geld abzuheben und in die Keksdose zu tun.

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 15:13
von KaMaZa
robo hat geschrieben: 30. Apr 2024, 15:08 Der Freibetrag auf dem P-Konto gilt immer nur PRO MONAT. Ein bisschen kann man/darf man „ansparen“ und dann in den Folgemonat mitnehmen, aber Achtung, dann muss man genau nachrechnen. Es gilt das Prinzip: „First in - first out“. Besser, finde ich, das Geld abzuheben und in die Keksdose zu tun.
Danke für deine Antwort. Aber daheim in der Keksdose ist es da sicher? Wenn ich jetzt da was zusammemspare als Notgroschen- dann kann das doch vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden oder?

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 15:15
von Darnox
Die unpfändbaren Beträge sind auf deinem Konto 3 Monate lang geschützt (beginnend mit dem Monat des Geldeingangs). Danach wird nicht-verbrauchter Betrag freigegeben und gepfändet.

Geld was am Ende des Monats übrig bleibt kannst du natürlich abheben. Was dann damit passiert, tja das ist dir überlassen. Der Gerichtsvollzieher wird sicherlich nicht deine Wohnung nach Bargeld absuchen. Aber er wird dir vielleicht eine Frage stellen, ob du über Bargeld verfügst.

Prepaid Kreditkarte oder andere virtuelle Geldkonten (wie Paypal) als "Parkplatz" sehe ich kritisch. Aber ob du deinem Ehepartner Bargeld gibst und er zahlt es dann auf seinem Konto ein, das wird wohl schwer nachprüfbar sein.

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 15:40
von schwarzwaldbote
Kekssdose muss man beim Besuch des Gerichtvollzieher, oder bei einer eventuellen Vermögensauskunft angeben. Alles andere ist strafbar !

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 16:24
von mischa1981
schwarzwaldbote hat geschrieben: 30. Apr 2024, 15:40 Kekssdose muss man beim Besuch des Gerichtvollzieher, oder bei einer eventuellen Vermögensauskunft angeben. Alles andere ist strafbar !
So isses, man muss sich finanziell sozusagen "nackig machen". Macht man das nicht macht man sich strafbar und schon hat man gegen eine der Obliegenheiten verstoßen. Macht sich nicht so gut in der Restschuldbefreiung.
Als meine Mutter Mitte der 2000er nach der Scheidung von meinem Vater PI anmelden musste kam der Insoverwalter bei ihr vorbei und hat ihre komplette Wohnung auf den Kopf gestellt und hat auch jedes kleinste Eckchen durchsucht, ob sich da nicht ein paar Euro finden.

Bei mir hat sich der Insolvenzverwalter nur telefonisch gemeldet und meinte, die 3 Jahre kriegen wir locker rum, er komme aber aufgrund der Corona Pandemie nicht vorbei. Gesehen habe ich ihn nie, nur einmal telefoniert und das wars. Ganz schön unterschiedlich teilweise.

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 30. Apr 2024, 16:39
von tidus82
Ich musste zu meiner Insolvenzverwalterin hin - gesehen habe ich sie trotzdem nie, eigentlich habe ich nur mit einem Angestellten dort gesprochen und das war’s :D
Der Großteil der Pfändungen / Besuche vom Insolvenzverwalter laufen auch super chillig ab.. käffchen anbieten und rein bitten. Wie es in den Wald hinein ruft und es wird sicher kein Insolvenzverwalter die Keksdose mitnehmen wenn der erste des Monats ist und man erklärt, dass man die paar Euro für den Lebensunterhalt benötigt.

Dennoch ist es natürlich richtig, dass es angegeben werden muss. Aber solche Horrorgeschichten wie die gerade von mischa habe ich bislang noch nie gehört. Der IV / GV guckt ziemlich oberflächlich mal über alles drüber und hat typischerweise ein ziemlich gutes Bauchgefühl.

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 4. Mai 2024, 23:59
von mischa1981
tidus82 hat geschrieben: 30. Apr 2024, 16:39Dennoch ist es natürlich richtig, dass es angegeben werden muss. Aber solche Horrorgeschichten wie die gerade von mischa habe ich bislang noch nie gehört. Der IV / GV guckt ziemlich oberflächlich mal über alles drüber und hat typischerweise ein ziemlich gutes Bauchgefühl.
Keine Ahnung, meine Mutter hats mir so erzählt und sie musste Mitte der 2000er Privatinsolvenz anmelden, damals noch das volle Programm mit 6 Jahren bis zur Restschuldbefreiung. In dem Sinne bin ich echt froh, dass sich da vieles geändert hat und auch das RSB Verfahren nur noch generell 3 Jahre dauert ohne weitere Voraussetzungen. Also mit Voraussetzungen meine ich wie vor Oktober 2020, dass man 35% der Kosten begleichen konnte und so weiter. Das hast du heute ja nicht mehr.

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 24. Mai 2024, 08:16
von Itak65
Guten morgen
Ich finde gerade nichts dazu wo ich meine frage stellen könnte aber ich denke hier passt sie.
Man darf ja in der whp wieder sparen.Paragr 295 inso da habe ich mich belesen.
Darf man in der whp eine prepaid Kreditkarte haben wo man sparen kann die mit dem normalen Girokonto verknüpft ist?
Danke für hilfreiche Antworten.
LG itak65

Re: P-Konto/ Sparen?

Verfasst: 24. Mai 2024, 09:08
von caffery
Ja