Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
Verfasst: 14. Apr 2024, 23:22
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich eine Forderung vom Insolvenzgericht erhalten. Seit 2018 bin ich Bürgeldempfänger, und die ausstehende Rechnung beläuft sich auf 1684,43 Euro.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ratenzahlung ist mir bekannt, aber gibt es eine maximale Laufzeit, beispielsweise 48 Monate? Ist eine Stundung möglich? Wenn ja, bis wann und für wie lange? Des Weiteren würde mich interessieren, wie viel vom Regelsatz des Bürgelds ich behalten darf – gibt es ein Minimum? Oder gibt es noch andere Optionen?
Ich stelle diese Fragen, weil ich neben der Forderung des Insolvenzgerichts auch noch Zahnarztrechnungen, Stromnachzahlungen und ähnliche Verpflichtungen aus dem Regelsatz bezahlen muss.
Zusätzlich kann ich zurzeit auch nicht arbeiten. Nächste Woche steht eine wichtige Operation an, und ich muss mich anschließend ausruhen.
Eventuell überlege ich mir, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, aber das zuständige Gericht benötigt über 6 Wochen, um mir diesen auszustellen.
Ich füge den Brief hier ein, jedoch ohne persönliche Daten.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Tipps.
Anbei das Schreiben die persönlichen Daten wurden entfernt:
anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme die Beschlussausfertigung. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung stehen nunmehr die Kosten für das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren fest. Die bewilligte Stundung der Verfahrenskosten endete mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Es ist noch ein Betrag in Höhe von 1684,43 Euro offen, um dessen Begleichung auf das nachfolgende Konto gebeten wird: [Bankverbindung]
Die Begleichung der Rechnung wird binnen 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens erwartet. Ratenzahlungen sind auf schriftliche Anfrage möglich. Sollte es nicht möglich sein, den oben genannten Betrag binnen der genannten Frist zu begleichen, kann eine Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten auf Antrag erfolgen. Hierzu wird um ausführliche Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten.
Zur Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist ein Vordruck beigefügt. Die Angaben sind jeweils mittels geeigneter Belege (Einkommensbescheinigungen, etc.) nachzuweisen. Sofern keine angemessene Beschäftigung vorliegt, besteht außerdem die Verpflichtung, sich um ein angemessenes Arbeitsverhältnis zu bemühen. Geeignete Nachweise sind vorzulegen.
Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist werden die Verfahrenskosten in Höhe von 1684,43 EUR in Rechnung gestellt und mit gesonderter Post durch die zuständige Gerichtskasse eingefordert. Eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung bzw. eine Ratenzahlungsbewilligung durch das Insolvenzgericht wäre dann nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
xxxx
Beschluss
In dem Restschuldbefreiungsverfahren der [Name], geboren am [Geburtsdatum], [Adresse], wird der Schuldnerin gemäß § 300 lnsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hatten, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben(§§ 300-302, 38 lnsO).
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 lnsO aufgeführten Forderungen.
Gründe: Die Schuldnerin wurde mit Beschluss vom [Datum] zum Restschuldbefreiungsverfahren zugelassen. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am [Datum]. Die Beteiligten wurden zum Antrag auf Restschuldbefreiung angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Der Schuldnerin ist daher antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von demjenigen, dessen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wurde, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht xxx einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (die notwendigen Belege sind beizufügen)
ich habe kürzlich eine Forderung vom Insolvenzgericht erhalten. Seit 2018 bin ich Bürgeldempfänger, und die ausstehende Rechnung beläuft sich auf 1684,43 Euro.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ratenzahlung ist mir bekannt, aber gibt es eine maximale Laufzeit, beispielsweise 48 Monate? Ist eine Stundung möglich? Wenn ja, bis wann und für wie lange? Des Weiteren würde mich interessieren, wie viel vom Regelsatz des Bürgelds ich behalten darf – gibt es ein Minimum? Oder gibt es noch andere Optionen?
Ich stelle diese Fragen, weil ich neben der Forderung des Insolvenzgerichts auch noch Zahnarztrechnungen, Stromnachzahlungen und ähnliche Verpflichtungen aus dem Regelsatz bezahlen muss.
Zusätzlich kann ich zurzeit auch nicht arbeiten. Nächste Woche steht eine wichtige Operation an, und ich muss mich anschließend ausruhen.
Eventuell überlege ich mir, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, aber das zuständige Gericht benötigt über 6 Wochen, um mir diesen auszustellen.
Ich füge den Brief hier ein, jedoch ohne persönliche Daten.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Tipps.
Anbei das Schreiben die persönlichen Daten wurden entfernt:
anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme die Beschlussausfertigung. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung stehen nunmehr die Kosten für das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren fest. Die bewilligte Stundung der Verfahrenskosten endete mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Es ist noch ein Betrag in Höhe von 1684,43 Euro offen, um dessen Begleichung auf das nachfolgende Konto gebeten wird: [Bankverbindung]
Die Begleichung der Rechnung wird binnen 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens erwartet. Ratenzahlungen sind auf schriftliche Anfrage möglich. Sollte es nicht möglich sein, den oben genannten Betrag binnen der genannten Frist zu begleichen, kann eine Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten auf Antrag erfolgen. Hierzu wird um ausführliche Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten.
Zur Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist ein Vordruck beigefügt. Die Angaben sind jeweils mittels geeigneter Belege (Einkommensbescheinigungen, etc.) nachzuweisen. Sofern keine angemessene Beschäftigung vorliegt, besteht außerdem die Verpflichtung, sich um ein angemessenes Arbeitsverhältnis zu bemühen. Geeignete Nachweise sind vorzulegen.
Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist werden die Verfahrenskosten in Höhe von 1684,43 EUR in Rechnung gestellt und mit gesonderter Post durch die zuständige Gerichtskasse eingefordert. Eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung bzw. eine Ratenzahlungsbewilligung durch das Insolvenzgericht wäre dann nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
xxxx
Beschluss
In dem Restschuldbefreiungsverfahren der [Name], geboren am [Geburtsdatum], [Adresse], wird der Schuldnerin gemäß § 300 lnsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hatten, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben(§§ 300-302, 38 lnsO).
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 lnsO aufgeführten Forderungen.
Gründe: Die Schuldnerin wurde mit Beschluss vom [Datum] zum Restschuldbefreiungsverfahren zugelassen. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am [Datum]. Die Beteiligten wurden zum Antrag auf Restschuldbefreiung angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Der Schuldnerin ist daher antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von demjenigen, dessen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wurde, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht xxx einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (die notwendigen Belege sind beizufügen)