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Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 29. Feb 2024, 11:58
von Daysik
Hallo zusammen,
ich habe mir mittlerweile einiges im Forum durchgelesen und finde es super hilfreich.
Trotzdem habe ich noch ein paar Fragezeichen im Kopf und wäre dankbar, wenn ich die ein oder andere Meinung dazu bekommen würde.
Zum P Konto: mir wurde in der SB empfohlen mein Konto zu wechseln, solange die Schufa noch nicht komplett versaut ist. Gesagt getan. Ich habe nun ein neues Konto bei einer Direktbank (auch wenn ich hier im Nachhinein gelesen habe, dass es User gibt, die davon abraten). Und nun zur Frage. Raten konnte und habe ich seit Januar nicht mehr zahlen können. Ich bekomme ständig Schreiben und Anrufe. Wann ist der richtige Zeitpunkt bei der neuen Bank das P-Konto zu eröffnen? Kann ich das direkt tun? Auf der Seite der Bank steht, dass ich dadurch erstmal keine Nachteile habe, bis auf dass es ein reines Guthabenkonto wird (was es sowieso schon ist). Ist das korrekt? Dann würde ich dies direkt tun.
Die nächste Frage bezieht sich auf das PKW. Ich bin durch meine ganze Finanzgeschichte chronisch krank geworden (alles offiziel attestiert) und muss regelmäßig zu Fachärzten die es in meinem näheren Umkreis einfach nicht gibt. Aufgrund der Erkrankung ist es mir auch nicht möglich, länger Zug zu fahren. Ich bin Vollzeit berufstätig und habe große Angst davor nicht mehr entsprechend medizinisch versorgt werden zu können. Ich habe gelesen, dass Erkrankungen überhaupt nicht berücksichtigt werden, ist das korrekt?
Ich bin dankbar für jede Meinung zu meinen Fragen und hoffe dass ich den Thread längerfristig offen halten kann. Es kommt sicherlich noch die ein oder andere Frage dazu. Aktuell habe ich einfach nur große Angst vor allem, kann kaum noch schlafen und habe es immer noch nicht geschafft allen engsten Vertrauten davon zu erzählen
Ich schäme mich einfach zu sehr.
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 29. Feb 2024, 12:14
von mischa1981
Hallöchen
Ich befinde mich seit Januar 2021 in der PI und kann dir daher aus eigener Erfahrung folgendes mit auf den Weg geben:
P-Konto:
Eröffne direkt ein Pfändungsschutzkonto bei einer Bank deiner Wahl und gib diese Kontodaten auch den Gläubigern nicht weiter, ohne dein Einverständnis können die ohnehin nichts abbuchen. Ein normales Girokonto, welches die meisten Banken online und schnell in der Abwicklung anbieten ist hier nicht das richtige. Am besten anrufen und direkt sagen, dass du ein P Konto brauchst. Bei meiner Sparkasse haben die dann direkt ein Basiskonto mit Pfändungsschutz aufgemacht. Gib diese Daten dann an deine Personalabteilung weiter, dass dein Gehalt dann da drauf ausgezahlt wird.
Auto:
Grundsätzlich ist das Auto natürlich pfändbar, abhängig von Alter und Wert. Eine Rostlaube aus den 90ern wird keinen mehr interessieren, aber wenn das Auto erst ein paar Jahre alt ist und noch Wert hat wird das im Regelfall auch gepfändet. Du musst begründen, warum du das KFZ behalten willst / musst und es hängt dann meines Wissens vom Insolvenzverwalter ab, ob er da mitgeht oder nicht. Die Pflicht des IV besteht daraus alles von Wert zu pfänden um die Gläubiger zu befriedigen, er ist nicht dein persönlicher Berater.
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 29. Feb 2024, 12:35
von Daysik
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hört sich ja erst einmal nicht ganz aussichtslos an.
Habe ich durch das P Konto denn irgendwelche Nachteile, wenn ich mich da jetzt schon drum kümmere, obwohl noch nichts gepfändet wird?
Mein Gehalt kommt schon auf das neue Konto.
Ich habe auch schon einen Antrag zur Umwandlung in ein P Konto ausgefüllt, nur noch nicht versandt.
Du bist dann ja wohl fast durch mit der PI, korrekt?
Hast du dich ab einem Gewissen Punkt besser gefühlt? Ich kann mir aktuell überhaupt noch nicht vorstellen, wie sich meine aktuelle Phase auf mein Leben auswirken und wann/ ob es mir wieder besser gehen wird.
Es sind einfach so starke Vorwürfe die ich mir mache. Und ich traue mich einfach nicht mit jemandem persönlich drüber zu sprechen
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 29. Feb 2024, 12:58
von mischa1981
Kein Problem
Ich freu mich grad riesig, weil ich eben Bescheid bekommen habe, dass ab sofort nicht weiter gepfändet wird.
Zu deinen Fragen:
Wende dich am besten umgehend an eine Schuldnerberatung. Die Wartezeiten scheinen zur Zeit enorm zu schwanken, zwischen ein paar Tagen bis ein paar Monaten Wartezeit. Beim Pfändungsschutzkonto kommt es primär auf deine Lebenssituation an. Grundsätzlich nach aktueller Pfändungstabelle kann dir bis 1.409,99 Euro nichts gepfändet werden, dieser Betrag war vor ein paar Jahren deutlich niedriger.
Bist du verheiratet? Hast du unterhaltspflichtige Personen? Frau? Kind/er? Wenn du unterhaltspflichtige Personen hast geht dein Freibetrag nämlich entsprechend höher.
Als Single ohne weitere Personen generell 1.409,99 Euro. Damit kannst du anstellen was du willst. Natürlich primär Miete und Strom sowie Kommunikationsmedien wie Handy und Festnetz bezahlen. Deine Miete MUSS von dir getragen werden können.
Ich bin fast durch, das ist richtig. Ich war aber auch vor 4 Jahren in einer ganz besch... Situation. Komplett überschuldet, Mitarbeiter in einer Leiharbeitsfirma. Da hat man kaum Geld rausbekommen, monatlich hat das Gehalt geschwankt und ich konnte einfach meine Kredite und auch Grundlegendes nicht mehr bezahlen. Ganz übel.
Mir persönlich hat die Privatinsolvenz sehr geholfen, meine Finanzen in den Griff zu bekommen, ich führe seit Jahren ein Haushaltsbuch, in das penibel alles eingetragen wird, was das Bankkonto angeht.
Der Sinn dieses P-Kontos ist ja auch, dass du eine bescheidene Lebensführung anstrebst. Das Wichtigste sind Miete, Strom, Handy / Internet. Das muss definitiv bezahlt werden, ohne Dach überm Kopf lebt es sich nicht so gut. Deine Gläubiger werden dir dann entsprechend Mahnungen zusenden, der letzte Schritt ist dann der Gerichtsvollzieher, der alles wegpfänden darf, was Wert hat. Die suchen natürlich nach gescheiten Vermögenswerten und nicht nach Elektronik, die 10 Jahre alt ist.
Ich gehe heute auch offen damit um, das hat mir auch sehr geholfen und mir wurde erst dann bewusst, wie viele andere das gleiche Schicksal teilen.
Erster Schritt für dich wäre erstmal dich an eine Schuldnerberatung zu wenden, die können und werden alles weitere in die Wege leiten, bei mir war es die örtliche Sozialberatung und die sind auch sehr kompetent und kosten dich als Bürger nichts.
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 29. Feb 2024, 14:18
von Graf Wadula
Zu den Fragen:
P-Konto: P-Konto sofort einrichten. Auf einem "normalen" Girokonto ist das gesamte Guthaben pfändbar, unabhängig davon, ob es im einzelnen unpfändbar wäre. Denn mit Eingang beim Konto verliert es seine eigentliche Bestimmung, ist also nicht mehr Gehalt, Krankengeld, Sozialleistung etc.. Dann ist es reines Kontoguthaben. Nur ein P-Konto schützt.
KFZ: gemäß § 811 ZPO ist ein KFZ geschützt, wenn es aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Das kann auch bei einer psychischen Erkrankung der Fall sein. Zu ihrem vergleichbaren Fall gab es sogar bereits eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs Beschluss vom 10.08.2022 – VII ZB 5/22.
Wenn Sie und der Verwalter sich um die Un/pfändbarkeit streiten würden, können Sie ein Rechtsmittel einlegen.
Hinsichtlich Ihrer Scham: Sie sind nicht alleine. Pro Jahr stellen ca. 70.000 Menschen einen Verbraucherinsolvenzantrag. Wenn man rechnet, dass man nur alle 10 Jahre einen solchen Antrag stellen kann, sind also ca. 600.000 in der gleichen Situation wie Sie (gewesen).
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 29. Feb 2024, 15:03
von robo
Daysik hat geschrieben: ↑29. Feb 2024, 12:35
...
Habe ich durch das P Konto denn irgendwelche Nachteile, wenn ich mich da jetzt schon drum kümmere, obwohl noch nichts gepfändet wird?
...
Na ja, Du bist dann für die Bank kein "A+++"-Kunde ...
(wenn das für Dich ein Nachteil ist ?)
... aber das bist Du dann bald ja eh nicht mehr.
So lange der Bank keine Pfändung vorliegt, nein, so lange hast Du keinen Nachteil.
WENN dann eine Pfändung vorliegt (oder wenn Du den Inso-Antrag abgegeben hast und dann
der 'Insolvenzbeschlag' auf dem Konto liegt), dann kannst Du nur noch über den sogen. "Grundfreibetrag" verfügen. Und wenn Du mehr verdienst und / oder Unterhaltsberechtigte hast (Ehepartner, Kind-er usw), dann musst Du der Bank eine Bescheinigung vorlegen, damit sie Dir ggf. mehr von Deinem Geld gibt.
Und zum Kfz:
Schlimmstenfalls könntest Du es "freikaufen" ...
(das dürfte nach der o.g. BGH-Entscheidung aber eigentlich nicht nötig sein).
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 4. Mär 2024, 10:31
von Daysik
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Zu meiner Situation. Bei einer SB war ich bereits und es wurde auch alles für mich vorbereitet.
Ich soll jetzt einfach nicht mehr auf Schreiben, Anrufe etc. reagieren, was mir unglaublich schwer fällt.
Dazu kommt noch eine unglaubliche Angst vor dem Eintrag in das Register. Das könnte ja theoretisch jeder lesen und ich weiß, dass die Ganze Sache niemand von mir erwartet hätte. Ich habe auch Angst davor, dass Familienmitglieder dadurch Nachteile haben.
- Zu dem Gerichtsvollzieher: Wird der irgendwann einfach unangekündigt vor der Tür stehen? Mir wurde gesagt, so lange ich keine High Ende Technik Geräte besitze (was auch nicht der Fall ist), dann habe ich nichts zu befürchten. Ist das korrekt so?
- Den Antrag für ein P Konto habe ich am Freitag bei meiner Bank (Direktbank) eingereicht. Am selben Tag wurde meine Schufa durch die Bank abgefragt und seit heute ist es aktiv. Das scheint reibungslos funktioniert zu haben.
- Was mich noch verwundert. Ich habe am Wochenende online in meine Schufa geschaut und habe plötzlich einen Score von fast 96%. Vorher waren es immer knapp über 90%. Kann sich das jemand erklären?
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 5. Mär 2024, 08:47
von robo
Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss ein Gläubiger idR ja einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid haben, damit kann er dann den GV beauftragen (entweder Dich oder Deinen Arbeitgeber zu besuchen oder Deiner Bank den Pfändungsbescheid zukommen zu lassen).
Also wenn Du weißt, dass einer Deiner Gläubiger einen VB hat, dann kannst damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher in den nächsten Wochen kommt - oder auch nicht (wenn nur Kontopfändung zB).
Wenn der GV also überhaupt zu Dir kommt, dann kommt ohne Voranmeldung.
Alles, was einer 'bescheidenen Haushaltsführung' dient, darf nicht gepfändet werden.
Und interessiert den GV auch gar nicht.
Wenn Du allerdings ein paar Goldbarren unterm Bett hast ...
Ja, warum sollte das mit dem P-Konto auch nicht funktionieren ?
Die Bank MUSS das ja (per Gesetz) machen, ich glaube, innerhalb von vier Tagen nach Deinem Antrag.
Nein, bez. Schufa kann ich nichts erklären ... das bleibt ein Mysterium, womit die rechnen.
Aber immer mehr Menschen wehren sich ja und es scheint so, als ob da juristisch einiges 'in Arbeit' ist.
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 13. Mär 2024, 23:05
von jemand
robo hat geschrieben: ↑5. Mär 2024, 08:47
Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss ein Gläubiger idR ja einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid haben, damit kann er dann den GV beauftragen (entweder Dich oder Deinen Arbeitgeber zu besuchen oder Deiner Bank den Pfändungsbescheid zukommen zu lassen).
Also wenn Du weißt, dass einer Deiner Gläubiger einen VB hat, dann kannst damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher in den nächsten Wochen kommt - oder auch nicht (wenn nur Kontopfändung zB).
Wenn der GV also überhaupt zu Dir kommt, dann kommt ohne Voranmeldung.
Alles, was einer 'bescheidenen Haushaltsführung' dient, darf nicht gepfändet werden.
Und interessiert den GV auch gar nicht.
Wenn Du allerdings ein paar Goldbarren unterm Bett hast ...
Ja, warum sollte das mit dem P-Konto auch nicht funktionieren ?
Die Bank MUSS das ja (per Gesetz) machen, ich glaube, innerhalb von vier Tagen nach Deinem Antrag.
Nein, bez. Schufa kann ich nichts erklären ... das bleibt ein Mysterium, womit die rechnen.
Aber immer mehr Menschen wehren sich ja und es scheint so, als ob da juristisch einiges 'in Arbeit' ist.
Kommt für jeden Gläubiger ein Gerichtsvollzieher vorbei? Oder merken die irgendwann, dass es nichts zu holen gibt
Re: Fragen zur PI Vorbereitung
Verfasst: 14. Mär 2024, 05:55
von robo
Gerichtsvollzieher haben, wie Schornsteinfeger, ihre Bezirke.
Und wenn "Dein" GV einmal bei Dir war und ein Protokoll geschrieben hat (" ... fruchtlose Pfändung ..."),
dann kommt er vorerst nicht wieder.
Ich glaube, eine "Vermögensauskunft" gilt zwei (oder drei?) Jahre.