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Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 8. Jan 2024, 12:02
von Nutzername83
Liebe Community,
ich befinde mich jetzt seit fast einem Jahr in der Insolvenz, im Frühjahr wechsel ich in die Wohlverhaltensphase.
Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellen könnte, da ich mich aufgrund einer Spielsucht (Therapie ist bereits erfolgt) verschuldet habe (Verschwendung von Geld).
Kurze Story: Ich habe mehrere Kredite und Privatdarlehen nehmen müssen über die letzten 5 Jahre, jedoch ist nie eine Rate ausgeblieben und ich kam auch nirgendwo in Verzug. In die Insolvenz bin ich nur gegangen, weil mir meine Hausbank plötzlich Dispo und einen Rahmenkredit gekündigt hat und ich das Geld nicht binnen zwei Monaten aufbringen konnte.
Sowohl der Schuldenberater als auch mein Insolvenzberater sagen beide, ich müsse mir keine Sorgen machen, solange ich mich an die Obliegenheiten halte und meinen Pflichten nachkomme. Ersterer sagte, er kann sich an keine Versagungsanträge durch Banken erinnern, die aufgrund von Glücksspiel eingereicht wurden (denn dann müsse sich die Bank ggf auch rechtfertigen, wie sie Kredite gibt obwohl das Geld vorher schon nach Malta ging etc). Mein Insolvenzberater sagte mir, dass in der Regel (wenn sowas käme) sowas direkt am Anfang schon eingereicht würde und nicht erst am Ende einer Insolvenz.
Habt ihr da Erfahrungswerte?
Über ein paar Meinungen bin ich dankbar.
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 8. Jan 2024, 13:05
von Graf Wadula
Ich arbeite seit 23 Jahren im Insolvenzbereich und hatte noch nie einen solchen Antrag. RSB-Versagungsanträge sind eh unwahrscheinlich. Die erfolgen meist (nur) bei persönlichen Differenzen. Haben Sie persönlich "Misstöne" Ihrer Bank(en) erfahren? Ohne jetzt Ihren Fall näher zu kennen, aber auf Grund der aufgezeigten Situation würde ich mit Ihren Beratern übereinstimmen.
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 8. Jan 2024, 13:12
von Nutzername83
Danke für die Einschätzung. Das beruhigt mich etwas.
Persönliche Probleme gab es da nie…
Der Inso Verwalter sagte auch, dass bei solchen Summen eh alles versichert ist und die sich die Mühe eigentlich nicht machen. Beunruhigt war ich trotzdem deswegen, da es anscheinend solche Urteile schon gab…
Andererseits denke ich - es ist auch eine Krankheit und die Banken haben teils bewusst Geld gegeben trotz Kenntnis wo das Geld hinfließt.
Naja, dann hoffe ich, dass alles glatt geht
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 9. Jan 2024, 13:34
von Itak65
Bei mir ist es ebenso wie bei dir gleiches Problem .Aber ich habe einen gläubiger mit anmeldung vbuh mein Verfahren müsste die nächsten Wochen aufgehoben werden schlusstermin war der 28.12.23 bis jetzt habe ich noch nichts wegen versagungsanträgen nach paragr 290 gehört, in der Hoffnung das es so bleibt.
Itak 65
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 17. Jan 2024, 13:09
von mischa1981
Klar können Gläubiger Versagensanträge stellen, aber nicht aufgrund von "Ich hab das so ein Gefühl". Da müssen schon harte Fakten angetragen werden, dass du Geld verschwendest, was den Gläubigern gehören würde. Da das bei den meisten Privatinsolvenzen ohnehin nicht der Fall sein wird, wird da auch keiner einen Antrag stellen.
Wie gesagt, da tut sich nur was, wenn der Gläubiger Fakten hat und beweisen kann, dass du dich unredlich verhalten hast. Da die Kosten aber den Nutzen höchstwahrscheinlich stark übersteigen wird sich da keiner die Mühe machen.
So ist es auch bei meinem Treuhänder, der macht Privatinsolvenzen auch nur "nebenbei", der ist auf Firmeninsolvenzen spezialisiert und macht halt nebenbei Geld mit PI. Ich schätze mal rein von PI wird kein Insolvenzverwalter / Treuhänder seinen Laden am Leben halten können.
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 17. Jan 2024, 15:55
von Nutzername83
Naja, Überweisungen an Online Casinos wären ja „Fakten.“ Aber der erste Reply sagt ja schon, dass sowas aehr selten bis gar nicht vorkommt. Vermutlich wegen der Mühe oder weil die Banken sich selbst nicht ganz ethisch verhalten haben. Wer gibt erst zig Kredite und kündigt dann, weil er erst nach Jahren sieht, wohin das Geld ging?! Völlig unsinnig eigentlich.
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 18. Jan 2024, 12:17
von Itak65
Meinen Grund woher meine Schulden stammen hatte ich ha hier schon geschrieben.
Wahrscheinlich bin ich zu ungeduldig .
Der schlusstermin wo Einwände für alles mögliche vorgebracht sowie anträge auf versagung der RSB werden können war auf den 28.12. Bestimmt.
Nun wurde ja das Geld für den insoverwalter neu festgesetzt wegen höheren pfändbarem Lohn. Die 14 Tage das daraufhin jemand Beschwerde einlegen kann sind heute rum.
Nun zur eigentlichen Frage, wie sind eure Erfahrungen wie lange es noch dauert bis das Verfahren n.dem schlusstermin aufgehoben wird?
Ich denke hätte ein Gäubiger bis zum 28.12. Antrag auf versagung gestellt,hätte ich doch schon eine Info dazu bekommen.
Danke fürs lesen.
Itak65
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 18. Jan 2024, 12:27
von El Torro
Hallo...
bei mir hat das ganze Procedere bis zur Aufhebung des Verfahrens über 8 Monate gedauert.....mit Fristensetzung
usw.....Corona war auch noch ...und extra Prüftermin wegen einzelnen Forderungen usw....hat gereicht und genug Nerven gekostet
El Torro
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 18. Jan 2024, 16:24
von Darnox
Nutzername83 hat geschrieben: ↑17. Jan 2024, 15:55
Naja, Überweisungen an Online Casinos wären ja „Fakten.“ Aber der erste Reply sagt ja schon, dass sowas aehr selten bis gar nicht vorkommt. Vermutlich wegen der Mühe oder weil die Banken sich selbst nicht ganz ethisch verhalten haben. Wer gibt erst zig Kredite und kündigt dann, weil er erst nach Jahren sieht, wohin das Geld ging?! Völlig unsinnig eigentlich.
Wie sollte so eine Prüfung der Überweisungen denn in der Praxis aussehen?
Angenommen man hat einen Kredit bei einer Bank und der Kreditbetrag wird auf das Girokonto bei einer anderen Bank ausgezahlt. Dann hat die ursprüngliche Kreditbank ja keine Einsicht darüber, was mit dem Geld angestellt wird.
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder fordert zwar in der Regel Kontoauszüge an, aber gibt er die Informationen bzw. die Kontoauszüge an die Gläubiger weiter?
Re: Restschuldbefreiung und Spielsucht
Verfasst: 19. Jan 2024, 06:09
von Nutzername83
Darnox hat geschrieben: ↑18. Jan 2024, 16:24
Nutzername83 hat geschrieben: ↑17. Jan 2024, 15:55
Naja, Überweisungen an Online Casinos wären ja „Fakten.“ Aber der erste Reply sagt ja schon, dass sowas aehr selten bis gar nicht vorkommt. Vermutlich wegen der Mühe oder weil die Banken sich selbst nicht ganz ethisch verhalten haben. Wer gibt erst zig Kredite und kündigt dann, weil er erst nach Jahren sieht, wohin das Geld ging?! Völlig unsinnig eigentlich.
Wie sollte so eine Prüfung der Überweisungen denn in der Praxis aussehen?
Angenommen man hat einen Kredit bei einer Bank und der Kreditbetrag wird auf das Girokonto bei einer anderen Bank ausgezahlt. Dann hat die ursprüngliche Kreditbank ja keine Einsicht darüber, was mit dem Geld angestellt wird.
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder fordert zwar in der Regel Kontoauszüge an, aber gibt er die Informationen bzw. die Kontoauszüge an die Gläubiger weiter?
Kredit von der Hausbank, den dann im Online Casino verzockt (allerdings nicht sofort am Tag darauf und auch nicht ausnahmslos). Jedenfalls hätten die schon Nachweise…es ging ja über Jahre so.