Auslandsarbeit
Verfasst: 27. Dez 2023, 22:56
Hallo..ein Bekannter durchläuft Verbraucherinsolvenz, Stand eröffnetes Verfahren, bei Eröffnung Wohnsitz Niedersachsen.
Verdiente 2000 Euro netto. Pfaendbar ca. 500 Euro.
Nun lebt er in EU Ausland. Gleiche Arbeit, Verdienst 1500 Euro,
Pfaendbar 0 Euro.
Ist das für einen Indolvenzgläubiger ein Antrag auf Versagung der Rsb,
Weil er hätte ja in Deutschland bleiben können...und mehr verdienen können...
MfG
El Torro
Verdiente 2000 Euro netto. Pfaendbar ca. 500 Euro.
Nun lebt er in EU Ausland. Gleiche Arbeit, Verdienst 1500 Euro,
Pfaendbar 0 Euro.
Ist das für einen Indolvenzgläubiger ein Antrag auf Versagung der Rsb,
Weil er hätte ja in Deutschland bleiben können...und mehr verdienen können...
MfG
El Torro