Richtig, "VB" = Vollstreckungsbescheid.
Nein, der kommt nicht vom GV=Gerichtsvollzieher, der kommt auch vom Gericht (im gelben Umschlag), wenn man dem MB = Mahnbescheid nicht widersprochen hat.
Ein "VB" ist dann ein "Titel", d.h. damit kann dann der Gläubiger
- Dir den Gerichtsvollzieher schicken oder den GV beauftragen,
- Dein Bankkonto (wenn es ihm bekannt ist) zu pfänden oder
- bei Deinem Arbeitgeber Deinen Lohn/Gehalt/Bezüge pfänden (wenn der AG ihm bekannt ist).
Theoretisch könnte der Gläubiger auch alles drei machen, aber dann müsste er den GV auch dreimal bezahlen, deswegen kommt das nicht so oft vor.
Wieso weißt Du nicht, wie hoch Deine Schulden bei dem Gläubiger sind, wenigstens so ungefähr?
Wenn da dreimal die gleiche Rechnungsnummer steht, dann wird Dir dieser Gläubiger wohl mal eine Rechnung geschickt haben. Die Frage ist: Wofür? Keine Idee ?
Nein, auf dem MB steht nach meiner Erinnerung nur, was der Gläubiger JETZT von Dir will - und dazu die Nebenkosten. Da sich die Kosten für den MB nach der (vom Gläubiger angegeben) Hauptforderung richten, kommt es wohl öfter vor, dass der Gläubiger erstmal eine kleinere Summe wählt. Wenn er dann merkt, dass es bei Dir was "zu holen" gibt, dann kann er ja "nachlegen".
Wenn er aber merkt, dass Du selbst einen "kleinen" Betrag nicht zahlen kannst, dann wäre es ja doof, wenn er direkt zB 50.000,- € im MB angibt und dafür die Kosten zahlen muss!
Theoretisch kannst Du natürlich beim Gericht nachfragen ...
Praktisch gibt es allerdings, ich glaube, 13 Mahngerichte in D, die müsstest Du dann alle anschreiben:
https://www.mahngerichte.de/mahngerichte/
Und kein Gericht ist verpflichtet, Dir zu antworten.
Könnte also rausgeschmissenes Geld sein.
Wenn ein Vollstreckungsbescheid (der in aller Regel sicher nach einem MB kommt), auf die gleiche Art "verloren" gehen könnte, wäre es schon schlecht, denn dann könntest Du da ja auch nicht fristgerecht Einspruch einlegen. Und dann hat der Gläubiger seinen "Titel" zum pfänden, ganz egal, ob Du nur einmal oder dreimal Schulden bei ihm hattest.
Also sieh zu, dass Deine Post Dich auch erreicht
(wenn Du Dich wehren willst, weil da möglicherweise falsche Forderungen gegen Dich erhoben werden).
Viel Glück!