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Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 18. Dez 2023, 23:13
von planlos
Hallo.
Ich habe eine Zahnzusatzversicherung die mir alle 2 Jahre 200€ für eine neue Brille erstattet, im Januar ist es dann wieder soweit und meine Brille fällt hier schon fast auseinander. Von der gesetzlichen Krankenkasse würde ich auch noch 50€ bekommen. Gibt es eine Regelung ob ich die Erstattungen behalten darf wenn ich in der WVP bin?
Den Treuhänder würde ich ungern fragen weil ich das Gefühl habe dass der mit sagen wird dass ich das Geld abzugeben habe.
Danke.
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 06:08
von tidus82
Du möchtest den TH nicht fragen, weil du erwartest, dass er dir nicht die Antwort gibt, die du hören möchtest? Was sollen wir dann hier sagen? 🫣
Aber um dich zu beruhigen - du kannst das Geld in der WVP behalten. Aber auch erst seit der WVP, im eröffneten Verfahren wäre das etwas anders.
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 06:20
von planlos
tidus82 hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 06:08
Du möchtest den TH nicht fragen, weil du erwartest, dass er dir nicht die Antwort gibt, die du hören möchtest? Was sollen wir dann hier sagen? 🫣
Aber um dich zu beruhigen - du kannst das Geld in der WVP behalten. Aber auch erst seit der WVP, im eröffneten Verfahren wäre das etwas anders.
Moin, danke für deine Antwort. Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Was ich meinte war dass der TH mir vielleicht etwas anderes sagt als es eigentlich geltendes Recht wäre. Ich habe sowas zwar mit dem TH noch nicht gehabt, aber habe mich etwas belabern lassen und war deswegen unsicher. Mir wurde gesagt dass ich niemals den TH fragen soll weil der "nur in die eigene Tasche" wirtschaften würde. Das war ein bisschen dumm, ich weiß, aber es war auch schon spät gestern und bei dem Tag gestern ist mein Kopf sowieso schon fast geplatzt.
Also danke für deine Antwort
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 06:36
von robo
Ist schon gut, hier zu fragen ... auch unter TH gibt es solche und solche ... haben wir hier doch schon oft genug gelesen, dass es tatsächlich auch TH gibt, die vor allem gern in die eigene Tasche wirtschaften ...
Und eine 'zweite Meinung' einholen ist doch auch oft gut.
In der WVH hast Du im Grunde nur noch Deine 'Obliegenheitspflichten' gem. InsO § 295 zu erfüllen, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Im Status 'eröffnetes Verfahren' ist das anders, wie tidus82 schon schrieb.
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 07:49
von tidus82
planlos hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 06:20
tidus82 hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 06:08
Du möchtest den TH nicht fragen, weil du erwartest, dass er dir nicht die Antwort gibt, die du hören möchtest? Was sollen wir dann hier sagen? 🫣
Aber um dich zu beruhigen - du kannst das Geld in der WVP behalten. Aber auch erst seit der WVP, im eröffneten Verfahren wäre das etwas anders.
Moin, danke für deine Antwort. Ich habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Was ich meinte war dass der TH mir vielleicht etwas anderes sagt als es eigentlich geltendes Recht wäre. Ich habe sowas zwar mit dem TH noch nicht gehabt, aber habe mich etwas belabern lassen und war deswegen unsicher. Mir wurde gesagt dass ich niemals den TH fragen soll weil der "nur in die eigene Tasche" wirtschaften würde. Das war ein bisschen dumm, ich weiß, aber es war auch schon spät gestern und bei dem Tag gestern ist mein Kopf sowieso schon fast geplatzt.
Also danke für deine Antwort
Kann ich verstehen und war auch gar nicht böse gemeint
Der TH handelt natürlich auch nur nach geltendem Recht und es wäre einfach nicht richtig, wenn er dir sagt, dass das einbehalten wird. Zumal er finanziell davon gar nichts hätte, außer Arbeit.
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 08:53
von robo
tidus82 hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 07:49
...
Der TH handelt natürlich auch nur nach geltendem Recht
...
... was ja nicht immer so ganz eindeutig ist, wie wir hier z.B. bei der IAP gelernt haben.
Wenn der Gesetzgeber es nicht oder nicht eindeutig geregelt hat
und eine höchstrichterliche Entscheidung (noch) fehlt,
dann entscheidet der eine IV schon mal so und der andere so.
Gut, hier ging es jetzt nicht um "IV", sondern um "TH" - aber prinzipiell bleibe ich dabei:
Es ist oft gut, sich eine 'Zweite Meinung' zu holen.
Bei medizinischen Themen bezahlt das oft sogar die KK.
Bei juristischen bleiben eben nur solche Foren wie hier
(nochmal ein fettes DANKE an tidus82 dafür!!)
oder kostenträchtige Anwälte
(die leider auch schon mal gern vorrangig in die eigene Tasche wirtschaften ...).
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 08:54
von planlos
robo hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 06:36
Ist schon gut, hier zu fragen ... auch unter TH gibt es solche und solche ... haben wir hier doch schon oft genug gelesen, dass es tatsächlich auch TH gibt, die vor allem gern in die eigene Tasche wirtschaften ...
Und eine 'zweite Meinung' einholen ist doch auch oft gut.
In der WVH hast Du im Grunde nur noch Deine 'Obliegenheitspflichten' gem. InsO § 295 zu erfüllen, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Im Status 'eröffnetes Verfahren' ist das anders, wie tidus82 schon schrieb.
Besten Dank. Eigentlich ist mein TH ziemlich korrekt aber gestern Abend hatte ich einfach noch so ein Gedankenkarussell.
tidus82 hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 07:49
Kann ich verstehen und war auch gar nicht böse gemeint
Der TH handelt natürlich auch nur nach geltendem Recht und es wäre einfach nicht richtig, wenn er dir sagt, dass das einbehalten wird. Zumal er finanziell davon gar nichts hätte, außer Arbeit.
Habe ich auch nicht böse aufgefasst. Hätte er finanziell nicht auch 4% von dem was jetzt noch bei mir zu holen ist? Oder bin ich da falsch informiert?
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 09:24
von robo
Kommt darauf an, was Du in der WVP verdienst, resp. was Dein AG an den TH abführt, s. § 14 InsVV:
Der Treuhänder erhält
1.
von den ersten 35 000 Euro 5 vom Hundert,
2.
von dem Mehrbetrag bis 70 000 Euro 3 vom Hundert und
3.
von dem darüber hinausgehenden Betrag 1 vom Hundert.
Wenn es ein "Nullsummenspiel" ist, bekommt er nur die Mindestvergütung (vom Steuerzahler) und das sind, glaube ich, 140,-€ pa.
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 09:25
von planlos
robo hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 08:53
tidus82 hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 07:49
...
Der TH handelt natürlich auch nur nach geltendem Recht
...
... was ja nicht immer so ganz eindeutig ist, wie wir hier z.B. bei der IAP gelernt haben.
Was ist IAP?
robo hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 08:53
Es ist oft gut, sich eine 'Zweite Meinung' zu holen.
Das habe ich mir auch gedacht.
robo hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 08:53
Bei juristischen bleiben eben nur solche Foren wie hier
(nochmal ein fettes DANKE an tidus82 dafür!!)
Da schließe ich mich an, danke tidus82 für das Forum und auch an die "üblichen helfenden Verdächtigen". Man merkt hier sehr schnell wer oft antwortet und das Wissen mitbringt.
robo hat geschrieben: ↑19. Dez 2023, 08:53
oder kostenträchtige Anwälte
(die leider auch schon mal gern vorrangig in die eigene Tasche wirtschaften ...).
Ich frage mich wer in der Situation ist über eine Inso nach zu denken Geld für einen Anwalt ausgeben will oder sogar kann... Dann doch besser zur kostenlosen Schuldnerberatung... Wobei, wenn man dort 3 Monate Wartezeit hat und verzweifelt ist...
Re: Erstattungen für Brille in der WVP
Verfasst: 19. Dez 2023, 09:27
von robo
"IAP" = Inflations Ausgleichs Prämie.
Ja, gibt es (erstaunlicherweise).
Menschen, die trotz Inso noch Geld für einen Anwalt haben ...
Oft ist es eben der Zeitfaktor.
Oder aber bei 'Regel-Inso', denn die caritativen SB (Schuldnerberatung) beraten die meist nicht
und wenn doch, dann meist nicht umsonst (wie bei 'Verbraucher-Inso').