Seite 1 von 1

Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 18. Dez 2023, 17:47
von Björn
Guten Abend,
Ich hoffe das kann mir jemand beantworten.
Die Inkasso hatte meinen Arbeitgeber angeschrieben und in dem Schreiben auch die Schuldensumme geschrieben.
Ist das so erlaubt? Eigentlich dürfte das doch wegen Datenschutz nicht zulässig sein oder?

Ich danke für eure Hilfe.
Mfg Björn

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 18. Dez 2023, 18:48
von Shopgirl
War das nur ein einfaches Schreiben oder wurde die Gehaltsabtretung offen gelegt? Handelt es sich um eine Pfändung/ Vorpfändung?
Kurz gesagt: Hast du das Schreiben gesehen und weißt genau, was an den Arbeitgeber geschickt wurde?

Alles oben genannte wäre okay. Ein reines Info-Schreiben, dass der Björn Schulden hat, wäre es nicht.

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 18. Dez 2023, 22:27
von Björn
Ja ich habe das Schreiben gesehen. Hab ein Foto davon bekommen.
Es ist ein Schreiben wo drin steht das ich titulierte Schulden habe in Höhe xxxx.
Und dann wird gebeten freiwillig Angaben zum Gehalt und ob ich da noch arbeite. Und ob der Arbeitgeber mir nicht bei den Schulden helfen möchte.
Pfändungen hab ich keine bzw besteht nix vor.

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 19. Dez 2023, 20:20
von Bernd111
Dein Arbeitgeber hat in diesem konkreten Fall die Möglichkeit, GAR NICHT auf dieses Schreiben zu antworten. Denn das muss er nicht.

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 20. Dez 2023, 12:06
von Björn
Ja das hab ich schon erfahren. Mir geht es eigentlich nur darum ob es nicht gegen den Datenschutz verstößt. Ich bin der Meinung das es nicht rechtens ist wenn die schuldsumme weitergegeben wird.
Danke für eure Hilfe :)

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 20. Dez 2023, 12:27
von robo
Ja - und ?
Was nützt es Dir, wenn Du das weißt ?
Dein Arbeitgeber hat das Schreiben gelesen und wird es wohl kaum vergessen.

Und darum geht es solchen Inkasso-Fuzzis doch meist.
Ob das legal ist oder illegal, ist denen scheissegal.

Oder willst Du sie jetzt verklagen ?

Frag doch mal bei "Deinem" Datenschutzbeauftragten (in Deinem Bundesland), was der dazu sagt.
Dann hast Du diese Inkassofirma auch gleich angeschwärzt (wenn es nicht rechtens war).

Viel Glück!

Aber komisch ist es schon, dass die Deinen AG "nur" angeschrieben haben und nicht gleich den GV hingeschickt haben, wenn sie wirklich einen Titel gegen Dich haben.
Oder sie wollten erstmal testen, ob Du noch da arbeitest, bevor sie den GV hinschicken - und dann auch bezahlen müssen.

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 20. Dez 2023, 12:28
von Shadow
Aber du hast noch nicht gesagt, ob du eine Gehaltsabtretung unterschrieben hast. Nur das keine Pfändung vorliegt aber bei einer Gehaltsabtretung braucht man die, soweit ich weiß nicht. Wenn du aber so eine Gehaltsabtretung unterschrieben hast würde ich sagen es ist ok. Ich muss deinen Arbeitgeber dann doch mitteilen wieviel Geld ich haben möchte und damit muss ich die Schuldensumme nennen.

Wenn du so etwas nicht unterschrieben hast, würde ich das auch als Verstoß gegen den Datenschutz ansehen. Auf der anderen Seite lese ich grade, dass die schulden tituliert, sind... wenn sie tituliert sind, kann der Gläubiger doch auch Pfänden. Und wenn ich Pfänden möchte, muss ich doch mein Gegenüber auch wieder mitteilen, was ich gesamt haben will.

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 20. Dez 2023, 12:46
von robo
WENN es eine Gehaltsabtretung gäbe, dann hätte die Inkassofirma das dem AG vermutlich direkt mitgeteilt, kostet sie ja auch nur das Porto.
Und die wissen: Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst (alte Müller-Weisheit ... ).
Also eher unwahrscheinlich, denke ich.

Das hier ist der Weg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesbea ... atenschutz

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 20. Dez 2023, 16:22
von Björn
Danke für eure Hilfe. Ich frag dann mal bei der zuständigen Datenschutzbeauftragten in Berlin nach.

Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest.

Re: Inkasso schreibt Arbeitgeber an

Verfasst: 20. Dez 2023, 16:41
von cine
Naja is ne miese Masche von der Inkassobude. Wer aber nicht darauf Antworten darf ist dein AG. Denn der verstößt dann definitiv gegen die DSGVO