'Geringfügige Beschäftigung' und Krankenkasse
Verfasst: 12. Dez 2023, 11:53
Nur zur Info für Interessierte:
"Mini-Jobs" kennt ja wohl fast jeder ?
Aber viele wissen wohl nicht, dass es bei so einer "geringfügige Beschäftigung" keinen Krankenversicherungsschutz gibt (OBWOHL der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag an die Krankenkasse zahlen muss).
In der Rentenversicherung können diese Zeiten zählen (hier muss der Arbeitgeber auch zahlen), aber auf die Rentenversicherung kann der "Mini-Jobber" auch verzichten (und bekommt dann etwas mehr netto).
Die Regelungen zum "Midi-Job" kennt fast kaum einer ...
Ein MIDI-Job ist eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung,
dh, Kranken-, Pflege-, Alo- und Rentenversicherung muss bezahlt werden
- und der Arbeitnehmer IST krankenversichert !
Der Arbeitgeber muss dann übrigens die vollen Sätze zahlen und der Arbeitnehmer nur reduzierte Sätze.
Bis zum 31.12.2023 gilt für MINI-Jobs: Bis 520,- Euro/Monat
und für MIDI-Jobs: ab 520,01 Euro/Monat.
Ab 1.1.2024 gilt für Mini-Jobs: Bis 538,- Euro/Monat
und folglich für MIDI-Jobs (MIT Krankenversicherung !!) ab 538,01 EURO brutto/Monat.
Und dazu nochmal: Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherung-PFLICHT !!
Auch, wer keinen Job und kein Geld hat, MUSS sich kranken- (und pflege-) versichert,
für ca. 200,- EURO/Monat bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Also besser einen Teilzeitjob machen, bei ca 13,- € Stundenlohn sind das etwa 42 Std./Monat,
also etwa 9,5 Std pro Woche - dann ist man damit krankenversichert.
Und sammelt keine Schulden für die "freiwillige" Krankenversicherung,
die man per Gesetz haben MUSS - eben die o.g. ca. 200,-EURO pro Monat.
"Mini-Jobs" kennt ja wohl fast jeder ?
Aber viele wissen wohl nicht, dass es bei so einer "geringfügige Beschäftigung" keinen Krankenversicherungsschutz gibt (OBWOHL der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag an die Krankenkasse zahlen muss).
In der Rentenversicherung können diese Zeiten zählen (hier muss der Arbeitgeber auch zahlen), aber auf die Rentenversicherung kann der "Mini-Jobber" auch verzichten (und bekommt dann etwas mehr netto).
Die Regelungen zum "Midi-Job" kennt fast kaum einer ...
Ein MIDI-Job ist eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung,
dh, Kranken-, Pflege-, Alo- und Rentenversicherung muss bezahlt werden
- und der Arbeitnehmer IST krankenversichert !
Der Arbeitgeber muss dann übrigens die vollen Sätze zahlen und der Arbeitnehmer nur reduzierte Sätze.
Bis zum 31.12.2023 gilt für MINI-Jobs: Bis 520,- Euro/Monat
und für MIDI-Jobs: ab 520,01 Euro/Monat.
Ab 1.1.2024 gilt für Mini-Jobs: Bis 538,- Euro/Monat
und folglich für MIDI-Jobs (MIT Krankenversicherung !!) ab 538,01 EURO brutto/Monat.
Und dazu nochmal: Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherung-PFLICHT !!
Auch, wer keinen Job und kein Geld hat, MUSS sich kranken- (und pflege-) versichert,
für ca. 200,- EURO/Monat bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Also besser einen Teilzeitjob machen, bei ca 13,- € Stundenlohn sind das etwa 42 Std./Monat,
also etwa 9,5 Std pro Woche - dann ist man damit krankenversichert.
Und sammelt keine Schulden für die "freiwillige" Krankenversicherung,
die man per Gesetz haben MUSS - eben die o.g. ca. 200,-EURO pro Monat.