Seite 1 von 1

Reinen Tisch machen

Verfasst: 11. Dez 2023, 15:24
von ExSchuldner
Hallo,

meine RSB ist schon seit einigen Jahren vorbei.
Umzugsbedingt musste ich damals aber leider nochmals Schulden machen.
Kurz gesagt: 2 titulierte Forderungen von Gläubigern (Maklerbüros) sind noch offen. Beide meldeten sich zuletzt 2015 bzw. 2016

Mittlerweile verdiene ich wieder ganz gut und konnte in den letzten Jahren neben dem Notgroschen einen höheren vierstelligen Betrag für die Altersvorsorge beiseite legen.

Um einen Schlussstrich zu ziehen möchte ich diese beiden Forderungen jetzt komplett bezahlen. Beide möchte ich direkt an den jeweiligen Ursprungsgläubiger zahlen. Nach einigen Monaten würde ich dann bezüglich Erledigungsvermerk/ entwertete Vollstreckungsbescheide anfragen.

Forderung 1: Firma vertreten durch einen RA. 735 Euro Ursprungsforderung nebst Zinsen, 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz seit 19.08.14 zuzüglich 10 Euro vorgerichtliche Mahngebühren sowie 15,67 Euro Zinsen (Zeitraum 22.2.14-18.8.14 laut Versäumnisurteil) Urteil vom 12.2.15


Forderung 2: Firma vertreten durch TESCH Inkasso:
VB vom 23.8.16 über 1837,09 Euro zuzüglich Zinsen von 5 Prozentpunkten über jeweiligen Basiszinssatz aus I.1 (Hauptforderung) 952 Euro ab dem 18.08.16 und aus I.2 (Verfahrenskosten) 571,2 ab 18.6.23
Bei den 1837,09 Euro sind Mahn- und Inkassokosten als Nebenkosten schon dabei.
Abtretungserklärung an TESCH gab es meines Wissens nicht. Die wurden nur beauftragt zur Eintreibung der Forderung

Besonders TESCH hat nicht den besten Ruf und sobald ich mich bei denen nach dem aktuellen Stand erkundige, dann darf ich mich wohl wegen Fantasiegebühren rumärgern.
Der RA hat leider keine Homepage und mir ist keine Mailadresse bekannt.

Was wären momentan die aktuellen Zinsen/ Summen der aktuellen Forderungen?

Wie gesagt, ich hätte das gerne dieses Jahr gerne vom Tisch und den Ursprungsgläubigern soll es als Weihnachtsgeschenk vergönnt sein.

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Jürgen

Re: Reinen Tisch machen

Verfasst: 11. Dez 2023, 15:39
von ExSchuldner
Bei Forderung 1 würde ich auf 131,16 Euro nicht verjährter Zinsen kommen.

Bei Forderung 2 komme ich auf 124,98 Euro bei I.1 und auf 98,49 Euro bei I.2

Kommt meine Berechnung in etwa hin?

Re: Reinen Tisch machen

Verfasst: 11. Dez 2023, 16:15
von robo

Re: Reinen Tisch machen

Verfasst: 11. Dez 2023, 16:30
von ExSchuldner
robo hat geschrieben: 11. Dez 2023, 16:15 Was sagt der dazu ?
https://www.mahngerichte.de/verfahrensh ... nsrechner/
Damit komme ich auf etwas weniger.
Ist die 3jährige Verjährung der Zinsen taggenau?

Also das ich im Rechner die Hauptforderung von 2015 eingebe und dann die Zinsen der letzten 3 Jahre z.B. 11.12.2020 bis 11.12.23?

Re: Reinen Tisch machen

Verfasst: 11. Dez 2023, 20:38
von robo
Ich glaube, Deine beiden Gläubiger werden glücklich sein, von Dir überhaupt noch was zu bekommen und Deine Zinsabrechnung vermutlich gar nicht so pingelig nachrechnen.

Sieh nur zu, dass auf dem Überweisungsträger die Hauptforderung/Ursprungsforderung eindeutig genannt ist. Und dazu dann "plus Nebenkosten", müsste m.E. völlig genügen.

Re: Reinen Tisch machen

Verfasst: 11. Dez 2023, 20:49
von tidus82
sehr guter Hinweis von Robo 👍