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Erhöhter Freibetrag

Verfasst: 11. Dez 2023, 09:02
von Hajo_67
Hallo und guten Morgen,
Kurze Frage: Meine Frau ihre Rente liegt ungefähr 1/3 höher als meine Rente.
Kann ich trotzdem den erhöhten Freibetrag auf mein P-Konto beantragen.
Bedanke mich schon mal vorab für eure Hilfe/Antwort
Gruß und ein angenehmen Wochenbegin

Re: Erhöhter Freibetrag

Verfasst: 11. Dez 2023, 11:19
von imker
Beantragen: NEIN
Bekommen: JA

Der Begriff ist nicht ganz korrekt. Du benötigts eine Bescheinigung von einer"Stelle" oder einer "Person", die im Gesetz dafür genannt wird.
Wenn Du da "verheiratet" nachweist, geht das.
Wenn dann ein Gläubiger meint, dass Dir der Freibetrag nicht zusteht, weil die Ehefrau nicht mehr unterhaltsberechtigt ist, dann muss er beim Amtsgericht eine Abänderung beantragen.
Das kennt kaum jemand und das macht kaum jemand.

Die brauchst eine Stelle oder Person, die bescheinigen darf.

Re: Erhöhter Freibetrag

Verfasst: 11. Dez 2023, 12:18
von Hajo_67
Ja danke dir,
Bescheinigung vom Anwalt ist vorhanden.
Ok dann werde ich die Bescheinigung abschicken.
Gruß

Re: Erhöhter Freibetrag

Verfasst: 13. Dez 2023, 13:14
von cesara38
Mein Ehepartner und mein Kind waren bei mir für den Freibetrag in der Schuldnerberatung eingetragen. Mein Treuhänder hat mich nach Beginn der Wohlverhaltensphase kontaktiert und wollte wissen, was mein Ehepartner verdient. Anfangs hatte er nur einen Nebenjob, während der Wohlverhaltensphase hat er eine Teilzeitarbeit mit etwa 1600 Euro netto begonnen. Das habe ich ihr mitgeteilt, und sie hat mir gesagt, dass er ab sofort nicht mehr unterhaltspflichtig ist und dass ich nun mehr zahlen muss. Doch frage ich mich, müsste nicht der Gläubiger selbst diese Informationen beim Amtsgericht melden, oder sehe ich das falsch? Weil es im Insolvenz Treuhänder dafür entscheiden kann?