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Einkäufe und Bargeldabhebungen bei/vor Eröffnung Privatinsolvenz

Verfasst: 29. Nov 2023, 14:15
von Jake7
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich dem Geld, welches sich auf dem Bankkonto sammelt bevor die Privatinsolvenz beginnt.

Kurz zur Erläuterung:
Ich bin 31 Jahre.
Ich arbeite und verdiene 3.500€ Netto.
Ich habe knapp 140.000€ Schulden bei insgesamt 6 Gläubigern aufgrund von Glücksspiel.


Seit April 2023 diesen Jahres gehe ich das Problem wie folgt an:
Alle meine Freunde, Familie sowie mein Arbeitgeber weiß von meiner Sucht und ALLE unterstützen mich auf dem Weg seit April 2023.
Auch seit April 2023 habe ich einen Anwalt der sich um die Einleitung der Privatinsolvenz kümmert.
Heißt auch, seit April 2023 zahle ich KEINERLEI Raten mehr an die Gläubiger.
Seit April 2023 habe ich auch ein neues Konto auf das mein Arbeitgeber einzahlt, welches keinem Gläubiger bekannt ist.
Ebenfalls seit April 2023 befinde ich mich in Therapie um nicht nur das Geldproblem sondern vor allen Dingen das eigentliche Problem Spielsucht in den Griff zu bekommen.

Jetzt ist es so, dass sich seit April 2023 das Geld auf dem Konto langsam "häuft", da bis jetzt (November 2023) kein einziger Gläubiger gepfändet hat, weder Konto welches ja nicht bekannt ist, noch beim Arbeitgeber.
Die Aussage meines Anwalts bezüglich dem Geld ist recht schwammig, ich darf laut seiner Aussage das Geld ruhig verwenden, soll nur darauf achten, dass es "verhältnismäßig" ist.

Jetzt bin ich umgezogen ( in die obere Etage meines Elternhauses) um einiges an Miete zu sparen.
Dadurch, dass die Wohnung aber deutlich anders geschnitten und auch etwas kleiner ist, brauche ich neue Möbel.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Darf ich von dem Geld, welches sich solangsam auf meinem Konto sammelt (knapp 9.000€) beruhigt neue Möbel kaufen (natürlich sinnvoll, kein 5000€ Bett als Beispiel), oder wäre das schon gefährlich kurz vor der Privatinsolvenz noch "höhere" Käufe zu tätigen?

Und wie sieht es generell mit Bargeldabhebungen aus? Dürfte ich ruhig mal 500€ abheben oder mal mit nem Freund ins Steakhouse gehen?

Ich will einfach nichts falsch machen, aber die Situation trotzdem bestmöglich nutzen, wenn möglich.

Danke schonmal fürs lesen!

Re: Einkäufe und Bargeldabhebungen bei/vor Eröffnung Privatinsolvenz

Verfasst: 29. Nov 2023, 22:37
von tidus82
Hi :) also ich finde es total gut, dass du diesen Schritt gehst und offensichtlich auch auf dem richtigen Weg bist!
Du hast eigentlich schon alle wichtigen Informationen von deinem Anwalt zu diesem Thema bekommen: du kannst natürlich das Geld verwenden um verhältnismäßig damit zu wirtschaften.
Verhältnismäßigkeit ist allerdings recht schwammig und liegt natürlich auch im Auge des Betrachters - deswegen würde ich dazu raten, dass du dir durchaus Möbel kaufen kannst - wie du schon schreibst: keine Designermöbel, sondern das was für den normalen Lebensstil notwendig ist. Da wird am Ende keiner nach krähen. Insbesondere wenn du z.Bsp. im Möbelhaus mit Karte zahlst, auf dem Kontoauszug dann natürlich auch „Möbelhaus XXX“ steht etc.

Wenn du aber 500 Euro bei „Steakhaus XXX“ ausgibst dann wäre da vielleicht eine Frage seitens des zukünftigen Insolvenzverwalters angebracht ;-) Du verstehst was ich meine? :)

Re: Einkäufe und Bargeldabhebungen bei/vor Eröffnung Privatinsolvenz

Verfasst: 30. Nov 2023, 07:54
von Itak65
Guten morgen, ich habe 2 Wochen vor inso Eröffnung noch mein altes Handy sowie tablet über ein Ankaufportal verkauft waren über 400 Euro.Der inso Verwalter wollte beim durchsehen der Auszüge nur wissen was das für ein geldeingang ist, aber Probleme dadurch habe ich keine bekommen, mit meiner ehrlichen Antwort war er zufrieden.Ich musste nichts davon abgeben.
Itak65

Re: Einkäufe und Bargeldabhebungen bei/vor Eröffnung Privatinsolvenz

Verfasst: 30. Nov 2023, 11:00
von Jake7
Danke erstmal für die schnellen Rückmeldungen!

Dann bin ich etwas "beruhigter", dass ich wirklich sinnvolle Anschaffungen tätigen kann, auch wenn diese mal ein paar hundert Euro kosten.

Dann bin ich mal gespannt, wie das alles so weiter geht :D