Seite 1 von 4
Stundung
Verfasst: 6. Okt 2023, 06:55
von rheinlust27
Guten Tag zusammen,
ich habe nun vom Gericht die Mitteilung über Beendigung meine Insolvenzverfahrens bekommen.
Darin steht, dass man die Stundung der Kosten für das Restschuldbefreiungsverfahren extra beantragen muss. Wann genau muss ich diesen Antrag stellen, bereits jetzt, oder erst wenn ich eine Zahlungsaufforderung bekomme.
Am Ende der Insolvenz muss man dann ja noch einmal einen Antrag stellen, wann muss ich das dann machen?
Macht es Sinn, dem Treuhänder jetzt bereits kleine Raten aus dem pfändungsfreien Betrag zu überweisen, oder nimmt er davon auch 40 Prozent, dann wären solche Zahlungen ja nicht sehr produktiv?
Ich bin Rentner und weiss ohnehin nicht, ob ich am Ende überhaupt etwas bezahlen müsster, sollte es aber so sein, dann fange ich lieber schneller damit an.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
Re: Stundung
Verfasst: 6. Okt 2023, 10:19
von imker
Beim Verbraucherinsolvenzantrag mit "Zwangsmusterformularantrag" wird mE Stundung der Verfahrenskosten für alle Verfahrensabschnitte beantragt.
Hast Du denn noch eine Kopie vom damals abgegebenen Antrag? Was wurde bei der Insolvenzeröffnung vom Gericht für ein Stundungsbeschluss erlassen??
Nachlesen und dann hier wieder melden.
Re: Stundung
Verfasst: 6. Okt 2023, 14:11
von Shadow
Ich kann dir nur sagen, wie es bei mir gewesen ist. Meine Anwältin, mit der ich die Inso damals vorbereitet hatte, hatte auch den Antrag für die Stundung der kosten ausgefüllt. Ich musste die ganzen 6 Jahre wo das Verfahren lief nichts machen. Als dann die 6 Jahre rum waren bekam ich ein Brief vom Gericht. Dort stand dann das die Gläubiger nun x Wochen die Möglichkeit haben irgendwelche Versagensanträge zu stellen. Und außerdem waren dort auch Unterlagen drin gewesen, um erneut eine Stundung zu beantragen. Die habe ich ausgefüllt, die Nachweise beigelegt und zum Amtsgericht geschickt.
Anschließend bekam ich dann irgendwann zusammen mit der Restschuldbefreiung und den Bescheid, dass die offenen Verfahrenskosten von ~200€ gestundet sind. Das war schon alles
Ich hatte damals von Anfang an immer 15€ monatlich freiwillig an den Verwalter gezahlt. Davon hat er laut Endabrechnung keine 40% extra bekommen. Alles wurde für die Verfahrenskosten hergenommen und am Ende fehlten halt noch ~200€. Als der Corona kram anfing, konnte ich dann keine 15€ monatlich mehr abdrücken. Es wurde einfach alles zu teuer...
Re: Stundung
Verfasst: 6. Okt 2023, 19:52
von rheinlust27
Vielen Dank, Imker und Shadow für eure Zeit und die Mühe. Ich habe glaube ich alles inzwischen verstanden, lade aber noch den Antrag und den Beschluss hier hoch. Ich denke es geht im Moment um die Kosten für den Treuhänder, bezüglich der Restschuldbefreiung. Da wäre noch interessant wann ich diese bezahlen muss, beziehungsweise eventuell noch einen Stundungsantrag dafür stellen muss.
Ich nehme an erst wenn ich diesbezüglich eine Rechnung bekomme, oder sollte ich das schon jetzt machen?
Das Schreiben vom Gericht, über die Aufhebung des Insolvenverfahrens lässt mich diesbezüglich schon unsicher werden, da noch einmal erwähnt wird, dass die Stundung der Kosten des Restschuldbefreiungsverfahrens extra zu beantragen sind. Man möchte ja auch keinen Fehler machen und deshalb scheitern.
Herzlichen Dank noch mal für die nette Hilfe.
- IMG_0187.jpeg (1.92 MiB) 1476 mal betrachtet
- IMG_0188.jpeg (1.13 MiB) 1476 mal betrachtet
Re: Stundung
Verfasst: 6. Okt 2023, 20:02
von rheinlust27
@Shadow, dass mit der monatlichen Zahlung eines kleinen Betrages werde ich auch gerne machen, da man danach auch wirklich sofort Ruhe hat. Bei mir sind es ja nur noch zwei Jahre, was bei meinem Alter auch reicht.
Da müsste ich wohl den Treuhänder wegen einer Kontonummer anschreiben, oder teilt er mir die ohnehin mit.
Wäre noch interessant, wie hoch die Gesamtkosten bei mir sein könnten. 10 Gläubiger, insgesamt 25000 Euro, aber nur 11000 Euro angemeldet.
Re: Stundung
Verfasst: 7. Okt 2023, 12:44
von Itak65
Hi ich hänge mich mal rein bei mir sind es 6 gläubiger und 42.000 e schulden. Der imsoverwalter hat seine Rechnung erstellt im abschlussbericht und die Kosten belaufen sich auf 1660 Euro.
Ca 80 Euro werden vom Lohn gepfändet und 630 Euro habe ich an freiwilligen Zahlungen in 8 Monaten geleistet. In der Hoffnung nach den 3 Jahren nicht gleich wieder auf Schulden zu sitzen.
Angenehmes Wochenende
Itak65
Re: Stundung
Verfasst: 7. Okt 2023, 14:28
von imker
Im Restchuldbefreiungsverfahren fallen jährlich rd. 120 EUR an. Stundung ist üblich, weil das Versagungsanträge des Treuhänders wegen Nichtzahlung seiner Vergütung unmöglich macht. Stell doch bitte den Dir vom Gericht empfohlen Antrag und zahl gern freiwillig soviel Du kannst.
Re: Stundung
Verfasst: 7. Okt 2023, 15:33
von robo
rheinlust27 hat geschrieben: ↑6. Okt 2023, 06:55
...
Ich bin Rentner
...
Das sagt ja nichts, es kommt ja darauf an, wie hoch die Rente ist - über oder unter 1.400,- € ?
Oder anders:
Hat der Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens etwas von Deiner Rente abbekommen ?
Oder der Treuhänder während der sogen. 'Wohlverhaltensphase' ?
Nach Erhalt der RSB wirst Du ein Schreiben vom Gericht bekommen, etwa so:
" ... die Verfahrenskosten betragen .... Euro, bitte zahlen Sie bis zum ... (Datum)."
Dann kannst Du dem Gericht einen Antrag auf Stundung schicken,
dazu eine Kopie von Deinem letzten Rentenbescheid,
und wenn Deine Rente niedrig genug ist
(und Du keine weiteren Einkünfte hast),
dann wird das Gericht wahrscheinlich antworten:
"... aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse bleiben die Gerichtskosten gem. § 10 KostVfg. unterhoben.
Wir wünschen Ihnen alles Gute."
Also warum überhaupt was zahlen, wenn man es gar nicht muss ?
Wenn Du natürlich eine üppige Rente hast ...
Du kannst doch auch einen Betrag Deiner Wahl monatlich in Deine Keksdose legen
oder auf ein Sparbuch / Sparkonto einzahlen / überweisen.
Dann hast Du später ggfs. was für die Verfahrenskosten
ODER eine nette Rücklage 'für den Fall der Fälle'.
Ich verstehe die "Tipps" hier nicht, dass man "freiwillig" schon mal was zahlen soll,
wenn es noch völlig unklar ist, ob man das überhaupt muss.
Viel Glück !
Re: Stundung
Verfasst: 7. Okt 2023, 15:39
von Ben1986
Heftig wie unterschiedlich das bei jeden ist. Bei mir sind es auch 38.000 Euro Schulden auch 6 Gläubiger und am Ende der RSB wird es ca 19.000 Euro sein was in die Masse fließt,da bei mir monatlich 500 bis 700 € vom Lohn gehen . Müsste ja eigentlich ne gute Insoqoute sein. Alleine beim Schlusstermin wurde 6000 Euro entnommen schon.
Bin echt dankbar,dass es bisher gut verlaufen ist paar Monate noch.
Re: Stundung
Verfasst: 7. Okt 2023, 16:30
von rheinlust27
Meine Rente ist weniger als 1400 Euro und bezahlt wurde bis jetzt nichts, da ich unter der Pfändungsgrenze liege. Treuhänder wurde jetzt erst bestellt, dabei auch der Hinweis, dass die Stundung für das Restschuldverfahren extra beantragt werden muss.
Daher meine Frage, wann ich diesen Antrag stellen muss? Jetzt sofort, oder wenn ich vom Treuhänder, der auch der Insolvenzverwalter war, eine Rechnung bekomme?
Vielen Dank für die netten Antworten, ihr Alle und dieses Forum seid Spitze und einfach Gold wert.